10313/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend aktueller Stand des Entschließungsantrags bezüglich weiblicher Genitalverstümmelung

 

In der Nationalratssitzung vom 25. März 2021 wurde der Entschließungsantrag 154/E Entschließung des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten einstimmig im Plenum angenommen.

 

Darin wird die Bundesregierung ersucht, hinkünftig eine regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der vom European Institute for Gender Equality (EIGE) erfassten Methodik, best practices und Empfehlungen, voranzutreiben. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Frauen und Integration, wird ersucht:

 

-       den Austausch mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Berufsgruppen zur Bekämpfung und Prävention von FGM zu intensiveren;

-       im Sinne des Opferschutzes bei den Bundesländern anzuregen, den Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung, insbesondere für Rückoperationen, zu erheben;

-       den Bedarf von spezieller Geburtshilfe für betroffene Frauen zu erheben;

-       Maßnahmen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung wie Präventions-, Aufklärungs-, und Bewusstseinsarbeit, vor allem für medizinisches Personal und Berufsgruppen, die verstärkt mit betroffenen Bevölkerungsgruppen zusammenarbeiten, zu intensivieren;

-       auf europäischer und internationaler Ebene Initiativen zur Verhinderung von weiblicher Genitalverstümmelung weiterhin zu unterstützen und mit europäischen und internationalen Partnern

entsprechend voranzutreiben.

 

Gemäß der Parlamentskorrespondenz Nr. 255 vom 9. März 2021 wurde bezüglich des vorangegangenen Ausschusses festgehalten: Laut Schätzungen der WHO und UNICEF sind über zwei Millionen Mädchen und Frauen weltweit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, zeigten ÖVP, Grüne, SPÖ, FPÖ, und NEOS in ihrem gemeinsamen Entschließungsantrag (1260/A(E)) auf. Obwohl in der Europäischen Union weibliche Genitalverstümmelung als Straftat gelte, würden in Europa dennoch hunderttausend betroffene Frauen leben, in Österreich Schätzungen zufolge bis zu 8.000. Dennoch fehle dem European Institute for Gender Equality zufolge aussagekräftiges Datenmaterial für Europa. Die Parlamentsfraktionen fordern die Bundesregierung daher einstimmig auf, eine regelmäßige, systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene voranzutreiben. Der Sozialminister sowie die Frauenministerin werden angehalten, den Austausch mit der Zivilgesellschaft und den betroffenen Berufsgruppen zur Bekämpfung und Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung zu intensivieren. Zudem soll im Sinne des Opferschutzes bei den Bundesländern angeregt werden, den Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung sowie den Bedarf von spezieller Geburtshilfe für betroffene Frauen zu erheben. Verstärkte Präventions- und Bewusstseinsarbeit etwa beim medizinischen Personal wird ebenfalls gefordert.[1]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des einstimmig angenommen Entschließungsantrags?

2.    Welche Maßnahmen haben Sie seit März 2021 gesetzt, um Datenmaterial betreffend Genitalverstümmelungen zu erhalten?

3.    Wie viele Arbeitstreffen haben zu diesem Thema bereits stattgefunden?

4.    Wer war daran beteiligt?

5.    Wurden die Bundesländer wie im Entschließungsantrag angeführt eingebunden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, gibt es schon Rückmeldungen, wie hoch der Bedarf an psychosozialer und medizinischer Unterstützung, insbesondere für Rückoperationen in den jeweiligen Bundesländern, ist?

6.    Waren Sie zu diesem Zweck bereits mit Berufsgruppen oder Interessensvertretungen wie beispielsweise dem Verein stopFGM (österr. Plattform gegen Genitalverstümmelung) im Austausch?

a.    Wenn ja, wie sah dieser Austausch im Detail aus?

7.    Waren Sie zu diesem Zweck bereits mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Austausch in deren Arbeitsbereich diese einstimmige Entschließung ebenfalls fällt?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

8.    Wurde ein Auftrag zur Erstellung dieser Statistik vergeben?

a.    Wenn ja, wann, an wen und mit welchen Kosten?

9.    Bis wann ist genau geplant, eine Statistik zu Zahlen, Daten und Fakten zu Genitalverstümmelung in Österreich vorzulegen, um damit weitere gezielte Maßnahmen gegen diese Form von Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen setzen zu können?

10. Welche Gespräche/Initiativen/Maßnahmen hat es bisher Ihrerseits auf europäischer und internationaler Ebene gegeben, um weibliche Genitalverstümmelung zu verhindern?



[1] www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2021/PK0255/index.shtml