10317/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Konsumentenschutzminister Johannes Rauch als Feind der Verbraucher – Bsp. Eins: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2325/A(E) betreffend "Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto" (1394 d.B.)
Kaum im Amt, hat der neue Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Die Grünen) sich bereits als Feind der Verbraucher in Österreich deklariert. In der Koordination mit den Parlamentsklubs von ÖVP und Grünen, wurde laut Informationen aus dem BMSGPK aus dem Kabinett darauf gedrängt, den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto" (1394 d.B.) im Ausschuss für Konsumentenschutz am 10.März 2020 abzulehnen:
„Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto“
Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:“
„Seit dem 1. Juli 2016 besteht das gesetzliche Angebot eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Um dieses aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtigen und richtigen Angebots auch konsumentenschutzpolitisch evaluieren und begleiten zu können, benötigt man umfassende statistische Grundlagen, die derzeit nicht vorhanden sind.
Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein übermittelte folgende Antworten in der Anfragebeantwortung 7425/AB-Statusbericht Basiskonto 2021:
„(…) Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betont, dass die entsprechende Datenerhebung bei der FMA stattfindet und sämtliche Daten freundlicherweise von dort stammen. Die FMA hat allerdings keine Daten zur Gesamtzahl der Basiskonten. Der FMA werden halbjährlich die Zahl der eröffneten Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonten) gemeldet; weder die Gesamtzahl noch eine Zahl zu Schließungen von Basiskonten sind meldepflichtig.“
„Zwischen 1.7.2016 und 30.6.2021 wurden der FMA die Eröffnung von 23.218 Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) gemeldet. Die Verpflichtung zur Datenerhebung durch die FMA begann erst ab dem Jahr 2017. Zu beachten ist, dass die Meldung zum 2. Halbjahr 2016 seitens der Kreditwirtschaft auf freiwilliger Basis erfolgte.“
„Zur Entwicklung der Anzahl der Basiskonten ist zunächst darauf zu hinzuweisen, dass die FMA nicht über eine Gesamtzahl der Basiskonten verfügt. Der FMA werden halbjährlich die Zahl der eröffneten Basiskonten gemeldet, weder die Gesamtzahl noch eine Zahl zu Schließungen von Basiskonten sind meldepflichtig.“
„Zwischen 30.6.2016 und 30.06. 2021 wurden insgesamt 466 Anträge auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt. Die Gründe sind der FMA nicht bekannt (…)
Um diese statistischen Lücken betreffend die Gesamtzahl an Basiskonten, die Zahl an Schließungen von Basiskonten und die Gründe für die Ablehnung der Eröffnung von Basiskonten zu schließen, erscheint eine entsprechende Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes sinnvoll und notwendig.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Haben Sie als Konsumentenschutzminister an der Vorbesprechung der Fraktion des Grünen Parlamentsklubs am 10. März 2022 für den Ausschuss für Konsumentenschutz teilgenommen?
2. Wurden Sie dabei von Sektionschef Dr. Ulrich Herzog und Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Sektion III: Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit sowie Ihrem Kabinett begleitet?
3. Wurde dort der Inhalt des Antrag 2325/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto" (1394 d.B.) besprochen?
4. Wurde dort von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett festgelegt, dass der Antrag 2325/A(E) abgelehnt werden soll?
5. Wenn ja, wie begründen Sie das als Konsumentenschutzminister?
6. Nehmen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere in Kauf, dass Sie mit dieser Vorgangsweise den Interessen der österreichischen Konsumenten schweren Schaden zugefügt haben?