10318/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Konsumentenschutzminister Johannes Rauch als Feind der Verbraucher – Bsp. zwei: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 2177/A(E) betreffend "Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022" (1395 d.B.)

 

Kaum im Amt, hat der neue Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Die Grünen) sich bereits als Feind der Verbraucher in Österreich deklariert. In der Koordination mit den Parlamentsklubs von ÖVP und Grünen, wurde laut Informationen aus dem BMSGPK aus dem Kabinett darauf gedrängt, Antrag 2177/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022" (1395 d.B.)  im Ausschuss für Konsumentenschutz am 10. März 2020 abzulehnen: 

 

„Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2177/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022“

„Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Die drohenden Probleme im Zusammenhang mit den Zahlungsverpflichtungen wurden in der Coronakrise seitens der Regierungsfraktionen sehr ernst genommen und es wurde rasch reagiert. So kam es zu eigenen Stundungsmöglichkeiten und zu raschen und unbürokratischen Hilfsleistungen. Das Kreditmoratorium, das in Österreich 10 Monate und beispielsweise im Vergleich zu Deutschland damit sehr lang in Geltung war, ist zwar zwischenzeitlich ausgelaufen, hat aber ebenso einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität geleistet.

Zudem haben die österreichischen Banken im Laufe der letzten Monate ihre KundInnen bestmöglich unterstützt. Das ist nicht zuletzt auch am gestiegenen Kreditvolumen ablesbar. Oftmals wurden unter erheblichem Zeitdruck und persönlichem Einsatz der BankmitarbeiterInnen tragfähige Lösungen erarbeitet, um die KundInnen sicher durch die Pandemie zu begleiten. Durch all diese Maßnahmen konnte ein größerer Beschwerdeanfall wirksam verhindert werden, es wurden bis dato nur wenige solcher Beschwerden registriert.

Aufgrund der Fortdauer der Pandemie ist es jedoch weiterhin nicht auszuschließen, das Konsumenten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Um Konsumenten in diesem Fall eine schnelle und niederschwellige Hilfestellung zu bieten, sollte eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder und die Branche im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet werden, die eine direkte und verbraucherfreundliche Beratung der Betroffenen sicherstellt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen verhältnismäßig sein und sich in die bestehende Systematik einfügen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Dazu ist eine Einbindung aller Betroffenen erforderlich.

 

„Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Mag. Sibylle Hamann, Dipl.-Ing. Andrea Holzner und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende  

 

ANFRAGE

 

1)    Haben Sie als Konsumentenschutzminister an der Vorbesprechung der Fraktion des Grünen Parlamentsklubs am 10. März 2022 für den Ausschuss für Konsumentenschutz teilgenommen?

2)    Wurden Sie dabei von Sektionschef Dr. Ulrich Herzog und Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen der Sektion III: Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit sowie Ihrem Kabinett begleitet?

3)    Wurde dort der Inhalt des Antrag 2177/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Erstanlaufstelle Zahlungsverzug-Umsetzung bis zum 31. März 2022" (1395 d.B.) besprochen?

4)    Wurde dort von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett festgelegt, dass der Antrag 2177/A(E) abgelehnt werden soll?

5)    Wenn ja, wie begründen Sie das als Konsumentenschutzminister?

6)    Nehmen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere in Kauf, dass Sie mit dieser Vorgangsweise den Interessen der österreichischen Konsumenten schweren Schaden zugefügt haben?