10325/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Erhöhung des Verteidigungsbudgets auf mindestens ein Prozent des BIP

 

Der Kriegszustand in der Ukraine legt schonungslos die Missstände in der Finanzierung des Bundesheeres und die damit verbundene mangelnde Verteidigungsfähigkeit Österreichs dar.

In der Berichterstattung der Kronenzeitung vom 20.03.2022 mit dem Titel „Werden brutal in die Wirklichkeit zurückgeholt“ wird abermals von dem massiven Investitionsbedarf in das Österreichische Bundesheer geschrieben. Aspekte wie etwa der Fähigkeitsbericht „Unser Heer 2030“, eine Zweiflottenlösung innerhalb der aktiven Luftraumüberwachung oder die adäquate Ausrüstung der Miliz werden, nach langjährigem Negieren von ÖVP und SPÖ, wieder thematisiert.

In dem vorliegenden Interview mit Klaudia Tanner und GenStbCh Gen Robert Brieger kündigt die Ministerin die Erhöhung des Budgets für Landesverteidigung auf ein Prozent des BIP an. Diese Erhöhung soll noch dieses Jahr stattfinden und weiterführende Erhöhungen über einem Prozent des BIP einleiten.

 

Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ergibt sich an die an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.     Da es für die Erhöhung des Budgets für Landesverteidigung auf ein Prozent des BIP bereits Zusagen seitens des Bundeskanzlers gibt, ab wann soll es zur Erhöhung des Budgets für Landesverteidigung auf 1 % des BIP kommen?

2.     Wurden hinsichtlich der dauerhaften Erhöhung des Budgets für Landesverteidigung bereits Verhandlungen mit dem Finanzministerium geführt?

3.     Wenn ja, welches Ergebnis haben diese Verhandlungen hervorgebracht?

4.     Wie und in welchem Zeitraum planen Sie den bestehenden Investitionsstau von bis zu 10 Mrd. Euro bzw. 16 Mrd. Euro abzubauen?

5.     Wann soll es dabei zu einem Ministerratsbeschluss einer Sonderbudgetierung kommen?

6.    In wie weit haben Sie den Bericht „Unser Heer 2030“ in Ihren bisherigen Entscheidungen berücksichtigt?