10328/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die zweifelhafte Vergabe von Posten trotz Ablehnung durch den Bundespräsidenten

 

Ausgehend von der Berichterstattung der Tageszeitung Standard vom 22. Februar 2022 besteht die Möglichkeit ausgeschriebene Posten innerhalb des Bundesheers, trotz verweigerter Ernennung des Bundespräsidenten, erfolgreich mit dem jeweiligen Kandidaten zu besetzen.

 

In Fachkreisen wird eine temporäre Besetzung von Kommandantenfunktionen mit dem Beisatz „mit der Führung betraut“ bezeichnet. Hierbei sollen militärische Funktion über zeitlich begrenzte Zeitspannen durch geeignete Soldaten, außerhalb des formellen Ausschreibungsverfahrenes, aufrechterhalten werden.

Die Beendigung eines Ausschreibungsverfahrens und die formelle Neubesetzung einer jeweiligen Funktion innerhalb des Bundesheers beendet dabei diesen personellen Fehlstand.

 

Der eingangs angeführte Zeitungsartikel legt den Verdacht nahe, dass dieses Mittel zur Aufrechterhaltung des militärischen Dienstes der wiederholten politischen Zweckentfremdung zum Opfer gefallen sein könnte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.         Bei wie vielen Posten innerhalb des Österreichischen Bundesheers sind momentan Soldaten mit der Führung betraut und wie lauten diese Posten?

2.         Bei wie vielen Posten innerhalb des Österreichischen Bundesheers sind momentan Soldaten seit mehr als einem halben Jahr mit der Führung betraut und wie lauten diese Posten?

3.         Bei wie vielen Posten innerhalb des Österreichischen Bundesheers sind momentan Soldaten seit mehr als einem Jahr mit der Führung betraut und wie lauten diese Posten?

4.         Bei wie vielen Posten innerhalb des Österreichischen Bundesheers sind momentan Soldaten seit mehr als zwei Jahren mit der Führung betraut und wie lauten diese Posten?

5.         Besteht für die temporäre Ausübung einer Kommandantenfunkion mit dem Zusatz „mit der Führung betraut“ eine Maximaldauer?

6.         Träten bei dem temporären Versehen einer Kommandantenfunktion mit dem Zusatz „mit der Führung betraut“ Änderungen in den monatlichen Bezügen auf?

7.         Wie viele Soldaten haben innerhalb der letzten 10 Jahre wegen angeblicher Diskriminierung formell Beschwerde eingereicht und dabei Recht zugesprochen bekommen (Angabe der Dienststellen und Funktionen)?

8.         Wie hoch sind die entstandenen Kosten für den Steuerzahler durch die unrechtmäßige Vergabe von Posten innerhalb des Österreichischen Bundesheeres?

9.         Wie und in welcher Höhe werden Soldaten nach dem rechtlichen Zuspruch infolge einer unrechtmäßigen Postenvergabe der monetäre Schaden (Verdienstentgang) abgegolten?