10331/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Räumung des Camps in Bruckneudorf

 

 

In einem Artikel auf www.krone.at vom 22.03.2022 mit dem Namen „Heer muss Camp räumen – Bruckneudorf: Wirbel um Plan für neues Asylzentrum“ wird die Intention des Innenministeriums offenbart, das Zusatzcamp des Truppenübungsplatzes im nordburgenländischen Bruckneudorf in ein Quartier für viele Flüchtlinge („keine Ukrainer“) umzufunktionieren. Dazu muss das Bundesheer das Areal bis zum 31.03.2022 geräumt haben.

 

Anwohner, die das Camp bereits 2016 als Asylunterkunft erleben mussten, wehren sich erbittert gegen das Vorhaben. Das Innenministerium soll den Beschluss ohne Einbeziehung des Landes Burgenland getroffen haben.

 

Landeshauptmann Doskozil gab bekannt, dass das Camp nur für Soldaten des Österreichischen Bundesheeres genutzt werden dürfe, denn die Unterbringung von Asylwerbern wäre „schlichtweg menschenunwürdig“.

 

Einem weiteren Artikel auf www.krone.at vom 23.03.2022 mit dem Namen „Heer räumt Grundstück – Geplantes Flüchtlingscamp löst Debatte aus“ zu entnehmen, sollen in besagtem Camp keine Ukrainer untergebracht werden.

 

 

Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ergibt sich an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

 

1.         Wer hat das Soldatencamp am Truppenübungsplatz dem Bundesministerium für Inneres zur Verwendung freigegeben?

2.         Warum wurde das freigegeben?

3.         Werden durch die Nichtbenutzbarkeit Ausbildungen oder Übungen verunmöglicht bzw. verschoben?

4.         Wenn ja, welche?

5.         Hat das Bundesheer einen adäquaten Ersatz für das Camp?

6.         Wenn nein, wird dem Österreichischen Bundesheer ein adäquater Ersatz für die Unterbringung von Soldaten gestellt?

7.         Welchen Mehraufwand hat das Bundesheer durch die Freigabe des Camps?

8.         Welche Kosten werden dem Heer erstattet für das Camp?