10332/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der ehrliche Schutz der Österreichischen Bundesgrenze vor illegaler Migration
Auf die letzten Jahre zurückblickend, wird die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Soldaten im Assistenzeinsatz (AssE Migration) an der Österreichischen Bundesgrenze zur Verhinderung illegaler Migration zunehmend lauter.
Die Beantwortungen früherer Interpellationen haben bereits, schwarz auf weiß, die stetig hohen Aufgriffszahlen von Migranten im Burgenland und die verschwindend niedrige Zahl an erfolgten Abweisungen dokumentiert.
Im Wissen, dass nach einer erfolgten Abweisung Drittstaatsangehörige meist bei einem neuerlichen Grenzübertritt in ein Asylverfahren einfließen und die Zahl der erfolgten Abweisungen so de facto gegen Null geht, bezweifeln Insider jeglichen Nutzen hinter dem momentanen Grenzmanagement des Bundesministeriums für Inneres.
Dabei erzählen Offiziere des Bundesheeres, hinter vorgehaltener Hand, von der sperrangelweit, offenen Grenze, an der Drittstaatsangehöre, die tatsächlich einreisen wollen, auch jederzeit einreisen können. Unter Zuhilfenahme des Wortes „Asyl“ würde jedem, ob legal oder illegal in Europa aufhältig, ob berechtigt oder offenkundig nicht berechtigt, die Türen geöffnet werden.
Bezugnehmend auf die Berichterstattung des Kuriers vom 10.02.2022, welcher unter dem Titel „Lückenlose Grenzsicherung ist unmöglich“ das Auslangen mit Soldaten und materiellem Gerät im Einsatz an der Grenze in Zweifel zieht, bleibt die Frage des Umgangs mit den angehaltenen Drittstaatsangehörigen durch die Kräfte der Polizei und des Militärs.
Die weiterhin hohe Zahl an illegalen Migranten trotz dem Einsatz der Österreichischen Sicherheitskräfte, Polizei und Bundesheer, ergibt an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Welchen quantitativen Effekt bewirkt die Assistenzleistung des ÖBH im AssE Migration in Bezug auf die stetig hohe Zahl an illegalen Grenzübertritten?
2. Inwieweit verhindert der Einsatz des ÖBH den illegalen Grenzübertritt von Drittstaatsangehörigen in Anbetracht der stetig hohen Zahlen an Aufgriffen und darauffolgenden Asylverfahren?
3. Inwieweit unterbindet der Einsatz des ÖBH die gewerbliche Schlepperei nach Österreich, wenn geschleppte Personen ohnehin unmittelbar vor der Österreichischen Grenze abgesetzt werden und sich lediglich bei einem Soldaten oder Polizisten für die Einleitung eines Asylverfahrenes melden müssen?