10384/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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ANFRAGE

der Abgeordneten Klaus Köchl,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend der künftigen Finanzierung der Lehrlingsförderung gem. § 19c BAG

 

Aus den Mitteln der Lehrlingsförderung werden derzeit verschiedene Fördermaßnahmen finanziert, wie zum Beispiel die sogenannte Basisförderung, die Internatskosten für Lehrlinge, Kurskosten für Weiterbildungsprogramme oder Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung u.v.m.

 

Bisher erfolgte die Finanzierung über Mittel aus dem Insolvenzsicherungsentgeltfonds sowie aus Mitteln des Arbeitsmarktservice (AMS). Diese Finanzierung gem. § 19c BAG wurde von der Bundesregierung dahingehend abgeändert, dass für 2022 ausschließlich die Einnahmen gem. § 13e IESG heranzuziehen sind. Ab 2023 soll die Finanzierung ausschließlich über das AMS gem. § 14 AMPFG erfolgen. Zusätzlich wurde eine gesetzliche Deckelung der Finanzierung von € 250 Mio. eingeführt.

 

Aufgrund des großen Umfangs der Lehrlingsförderung, sowie des in vielen Branchen deutlich spürbaren Fachkräftemangels ist zu erwarten, dass die Fördersumme von

€ 250 Mio. nicht ausreichen wird, um das derzeit bestehende Fördervolumen auch künftig aufrecht zu erhalten. Dadurch ist zu befürchten, dass eine Unterstützung der Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs durch qualifizierte, in Österreich ausgebildete und wohnhafte Fachkräfte verringert wird. Darüber hinaus wird eine Unsicherheit sowohl für die betroffenen Lehrlinge als auch für die Ausbildungsbetriebe aufgebaut.

 

Aus diesem Grund stellen unterzeichnete Abgeordnete folgende

 

Anfrage

1)    Wie hoch sind die nach den Ihnen als Bundesministerin für Wirtschaft und Digitalisierung vorliegenden Daten und Fakten budgetierten Mittel des Insolvenzentgeltsicherungsfonds für 2022 für die Finanzierung der Lehrlingsförderung im laufenden Jahr 2022?

 

2)    Wie hoch sind die zu erwartenden Aufwendungen für die Lehrlingsförderung für das laufende Jahr 2022? (Aufgliederung der Aufwendungen nach Förderart sowie jeweiligem Fördervolumen)

 

3)    Welche Pläne und Berechnungen gibt es ihrerseits als Bundesministerin für Wirtschaft und Digitalisierung im Falle einer etwaigen Unterdeckung des Lehrlingsförderungsbudgets im laufenden Jahr 2022, um dennoch die Lehrlingsförderung 2022 abzusichern?

 

4)    Welche Daten und Fakten sowie daraus resultierende Finanzierungsabsicherung der Lehrlingsförderung liegen Ihnen als Bundesministerin für Wirtschaft und Digitalisierung vor, um mit einer allfälligen Finanzierungslücke aufgrund des geplanten Deckels von € 250 Mio. ab 2023 umzugehen?

a.    Welche Formen der Lehrlingsförderungen planen Sie zu streichen, wenn der  geplante Deckel von € 250 Mio. erreicht werden sollte?

b.    Wie lautet der Finanzierungsplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Digitalisierung, in Bezug auf die derzeit geplanten Veränderungen der Finanzierung der Lehrlingsförderung, um zusätzlich zu den AMS-Mitteln weitere Finanzierungsmittel zur Verfügung zu haben, um in Summe zumindest eine vollumfängliche Lehrlingsförderung auch 2023 zu sichern?

 

5)    Liegen Ihnen als Bundesministerin für Wirtschaft und Digitalisierung Daten und Fakten sowie Kenntnisse vor, welche die Auswirkungen der geplanten Kürzungen der Mittel für Lehrlingsförderungen auf den absehbaren Fachkräftemangel belegen?

a.    Wenn ja, welche Auswirkungen wird Ihren Berechnungen nach eine Kürzung der Mittel für Lehrlingsförderung mit sich bringen?

b.    Wenn ja, wie werden Sie als Bundesministerin für Wirtschaft und Digitalisierung möglichen negativen Auswirkungen entgegenwirken?

c.     Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein,  wann planen Sie eine Berechnung möglicher Auswirkungen, um zeitgerecht Maßnahmen zu setzen, um einer möglichen Negativauswirkung auf die Fachkräfteausbildung durch entsprechende Schritte und Finanzierungsmodelle entgegenzuwirken?

 

6)    Liegen, nachdem ab 2023 eine ausschließliche Finanzierung durch das AMS bewerkstelligt werden soll, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Digitalisierung Informationen aus Gesprächen mit dem Bundesminister für Arbeit vor, dass die Abwicklung der Förderfälle gem. § 19c BAG dadurch mit 2023 ebenso ausschließlich durch das AMS durchgeführt werden soll?

a.    Wenn ja, wie lauten die Pläne bezüglich Abwicklung der Förderfälle durch das AMS?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

7)    Finden bereits Gespräche mit dem Bundesminister für Arbeit statt um Ablauf und Finanzierung der künftigen Lehrlingsförderung auszugestalten um die Durchführung und Qualität der Förderung von Lehrlingen zu sichern?

a.    Wenn ja, welche Zielsetzungen wurden mit dem Bundesminister für Arbeit bezüglich Antragsstellung und Ausbezahlung der Lehrlingsförderung, wenn die Mittel ausschließlich vom AMS bezahlt werden sollen, erarbeitet?