10386/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Maximilian Köllner, MA, Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

 

an

den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Neunutzung des „Camp Merkur“ am Truppenübungsplatz Bruckneudorf

 

Laut Medienberichten wird geprüft, ob das derzeit vom Bundesministerium für Landesverteidigung im Rahmen des TÜPL Bruckneudorf genutzte „Camp Merkur“ in ein Flüchtlingsquartier mit bis zu 100 Plätzen umfunktioniert werden kann.

 

Weder das Land Burgenland noch die Gemeinde Bruckneudorf wurden bislang in diese Pläne eingebunden. In den angesprochenen Liegenschaften dürfen widmungsmäßig außerdem nur Soldatinnen und Soldaten untergebracht werden. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher folgende

 

Anfrage

 

1.      Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

a.      Wann soll dieses Lager in Betrieb gehen?

b.      Für die Unterbringung wie vieler Personen soll die Anlage maximal ausgelegt sein?

c.       Wie liefen die vorangegangenen Planungen ab?

                                                              i.      Wer war in diese eingebunden bzw. darüber informiert?

d.      Für welchen Zeitraum ist der Betrieb ausgelegt?

 

2.      Welche Verwaltungsübereinkommen mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung gibt bzw. gab es betreffend diese Liegenschaft?

a.      Mit welchem Inhalt?

b.      Wie lange gelten bzw. galten diese?

c.       Gibt es weitere Bestandverträge diese Liegenschaft betreffend?

                                                              i.      Sollen diese fortgeführt werden?

                                                             ii.      Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Wird die Anlage ausschließlich für Kriegsvertriebene aus der Ukraine genutzt?

a.      Falls ja, wie soll die Anlage genutzt werden, wenn kein Bedarf mehr zur Unterbringung ukrainischer Kriegsvertriebener besteht?

b.      Falls nicht, welche Personen mit welchem Aufenthalts- bzw. Asylstatus sollen untergebracht werden?

c.       Wie viele Quadratmeter Wohnraum pro Person sollen bei Vollbelegung zur Verfügung stehen?

 

4.      Auf welcher Rechtsgrundlage befinden sich die bestehenden Container auf dem Gelände?

a.      Welche baulichen Veränderungen sind aufgrund welcher Rechtsgrundlage geplant?

 

5.      Wann genau wurde 2016 die Nutzung eines Lagers am Standort durch das Bundesministerium für Inneres bescheidmäßig angeordnet?

a.      Erfolgte dies unbefristet oder vorläufig?

b.      Was bedeutet ggf. „vorläufig“ und welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus?

c.       Wie lange erfolgt ab Inbetriebnahme eine Nutzung zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden seitens des BMI?

 

6.      Die Regelungen des Ende 2018 erloschenen Durchgriffsrechts zur Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sieht in Art. 3 Abs. 2 Z 7 unter bestimmten Voraussetzungen den Widerruf von Bescheiden vor, die die Nutzung und den Umbau von bestehenden Bauwerken oder die Aufstellung beweglicher Wohneinheiten auf Grundstücken anordnen. Wurde der Bescheid betreffend die Nutzung der gegenständlichen Liegenschaft zur Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Personen widerrufen?

a.      Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Wann und wie erfolgt(e) eine Information an die Standortgemeinde Bruckneudorf und/oder das Land Burgenland?

 

8.      Ist dieser Standort in unmittelbarer Nähe zum Truppenübungsplatz Bruckneudorf angesichts der deutlich wahrnehmbaren Geräuschkulisse während Truppenübungen (Hubschrauber, Schüsse, etc.) für durch Krieg traumatisierte Menschen zumutbar?