Eingelangt am 25.03.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dipl.-Ing.
Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend Verstärken der
Sanktionen und deren Umsetzung nach Angriffskrieg der Russischen
Föderation auf die Ukraine
In Reaktion auf den in der
Nacht vom 23. zum 24. Februar 2022 durch das russische Militär erfolgten
Angriff auf die Ukraine kam bereits am 23. Februar 2022 der Europäische
Rat überein, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, das u.a.
Sanktionen gegen die 351 Mitglieder der russischen Staatsduma, die für die
Anerkennung gestimmt haben, sowie Sanktionen gegen 27 weitere Personen und
Beschränkung der Wirtschaftsbeziehungen zu Donezk und Luhansk umfasst.
Seitdem kam noch weitere Sanktionspakete hinzu, bis zur Beantwortung dieser
Anfrage sind wohl noch weitere Sanktionen beschlossen worden, um eine
Verhaltensänderung der russischen Politik zu erreichen (aktueller Stand: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/eu-solidarity-ukraine/eu-sanctions-against-russia-following-invasion-ukraine_de).
Die Sanktionen sollen Folgendes bewirken:
- dem Kreml die Mittel zur Finanzierung des
Krieges kappen
- der für die Invasion verantwortlichen
politischen Elite in Russland spürbare wirtschaftliche und politische
Kosten auferlegen
- und die russische Wirtschaft schwächen
Die einzelnen Sanktionen mit Stand 20.3.2022
sind in der Folge aufgeführt:
Aufnahme einzelner Personen und Einrichtungen in
Sanktionslisten
Verbot der Bereitstellung von Geldern oder
wirtschaftlicher Ressourcen:
Angesichts von Handlungen, die die
territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der
Ukraine untergraben oder bedrohen, gelten nun restriktive Maßnahmen
für:
- 862 Personen
- 53 Einrichtungen
Die Erweiterung der Kriterien für die
Aufnahme in die Liste ermöglicht es, zielgerichtet gegen Mitglieder der
gesamten russischen Regierung und ihre Familienangehörigen sowie gegen
Oligarchen und Akteure der führenden Wirtschaftssektoren Russlands
vorzugehen.
Sanktionen im Finanzsektor
Sanktionen im Finanzsektor werden den Zugang
Russlands zu den Kapitalmärkten der EU unterbinden und die Kreditaufnahmekosten
für die sanktionierten Unternehmen ansteigen lassen. Darüber hinaus
wird die industrielle Basis Russlands mit folgenden Maßnahmen
schrittweise geschwächt:
- Verbot jeglicher Form der Kreditvergabe
sowie des Ankaufs von Wertpapieren, die von bestimmten russischen Banken
und der russischen Regierung (einschließlich der Zentralbank)
ausgegeben wurden
- Vollständiges Einfrieren der
Vermögenswerte und Ausschluss von drei russischen Banken vom
Zahlungsverkehr
- Ausweitung der Liste der vom Zahlungsverkehr
ausgeschlossenen staatseigenen Unternehmen
- Zielgerichtetes Vorgehen gegen die russische
Elite, indem große Einlagen in EU-Banken verboten werden
Außerdem sperren wir die in der EU
gehaltenen Devisenreserven Russlands, indem wir
- wichtige russische Banken vom SWIFT-Zahlungsverkehr,
dem weltweit führenden Finanznachrichtensystem, ausschließen,
- Investitionen in Projekte verbieten, die
aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden.
Auch die Lieferung von Euro-Banknoten an
Russland wurde verboten. Das hindert die betroffenen Banken daran, ihre
Finanztransaktionen weltweit rasch und effizient durchzuführen. 70 %
des russischen Bankensystems (in Vermögenswerten), der Regierung und
den wichtigsten staatseigenen Unternehmen wird eine Refinanzierung an den
Kapitalmärkten der EU unmöglich gemacht.
Sanktionen im Energiesektor
- Verbot der Ausfuhr von bestimmten
Erdölveredelungstechnologien,
zusätzlich zu dem Verbot der Ausfuhr von Ausrüstung für
Erdölraffinerien aus dem Jahr 2014. Dadurch wird es für Russland
schwieriger und kostspieliger, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
Luftraum, Seeverkehrs- und Verkehrssektor
- Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der
Bereitstellung oder der Weitergabe von Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugteilen
und -ausrüstung an Russland.
- Verbot aller damit zusammenhängenden
Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen.
- Sperrung des EU-Luftraums für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland
registrierten oder von Russland kontrollierten Luftfahrzeuge,
einschließlich der Privatmaschinen von Oligarchen.
- Ausfuhrbeschränkungen für
Güter der Seeschifffahrt und Funkkommunikationstechnologien
Drei Viertel der
aktuellen gewerblichen Luftfahrtflotte Russlands wurden in der EU, den USA und
Kanada gebaut. Dies bedeutet, dass Russland nicht in der Lage sein wird, den
internationalen Standard seiner Flotte zu halten.
Güter und fortgeschrittene Technologien mit doppeltem
Verwendungszweck
Verschärfung der bestehenden
Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, um sensible Sektoren des militärisch-industriellen Komplexes
Russlands gezielt zu schwächen und Russlands Zugang zu wichtigen
fortgeschrittenen Technologien einzuschränken. Dazu zählen:
- Drohnen und Software für Drohnen
- Software für
Verschlüsselungsgeräte
- Halbleiter und fortgeschrittene Elektronik
Die Sanktionen werden
Russlands Zugang zu Schlüsseltechnologien, die über Güter und
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck hinausgehen, einschränken und
die technologischen Fähigkeiten des Landes langfristig schwächen. Ebenso
werden die Sanktionen die öffentliche Finanzierung oder die finanzielle
Unterstützung des Handels mit Russland bzw. die Investitionsförderung
in Russland, einschließlich der nationalen Ausfuhrunterstützung,
unterbinden.
Visa
Aussetzung der Visumfreiheit für Diplomaten und der Visumerleichterung für Inhaber von
Dienstpässen und Geschäftsleute.
- Inhaber russischer Diplomatenpässe
können nicht länger visumfrei in die EU einreisen.
- Russische Regierungsbeamte und
Geschäftsleute werden nicht länger von Vergünstigungen, wie
beispielsweise einer geringeren Visumgebühr für die Beantragung
von Visa, profitieren.
Damit richten sich die Maßnahmen nicht
generell gegen die russische Bevölkerung, die im Rahmen des
Visaerleichterungsabkommens dieselben Vorteile genießen wird wie bisher.
Sanktionierung der Desinformationsakteure
Die Staatssender Russia Today und Sputnik
unterstützen wesentlich die Aggressionen Russlands gegen die Ukraine.
Damit sind sie eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die
öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU. Die EU hat daher beschlossen,
die Desinformation und Informationsmanipulation durch diese Sender des
Kremls zu sanktionieren. Was einen sofortigen Übertragungs- und
Sendestopp für Russia Today und Sputnik in der EU oder in Richtung der EU
- über Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps - bedeutet.
Alle einschlägigen Lizenzen, Genehmigungen und Sendevereinbarungen werden
ausgesetzt.
Die genannten Sanktionen ergänzen die am 23. Februar
in Bezug auf die Regionen Donezk und Luhansk vereinbarten Sanktionen,
insbesondere
- ein Einfuhrverbot für Waren aus
diesen Gebieten,
- Handels- und
Investitionsbeschränkungen für
bestimmte Wirtschaftssektoren,
- ein Verbot der Erbringung touristischer
Dienstleistungen,
- ein Ausfuhrverbot für bestimmte
Güter und Technologien.
Belarus
Neues Sanktionspaket gegen die wichtigsten
Sektoren und Einzelpersonen in Belarus, die die
russische Kriegsführung unterstützen.
Sanktionen zur Schließung bestehender
Schlupflöcher und weitere Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für
wichtige Wirtschaftssektoren:
- Ende der Ausnahmeregelung für vor
der Verhängung bestehender Sanktionen geschlossene Verträge
- Zusätzliche neue Einfuhrverbote
für Kali, Holz, Zement, Eisen und Stahl sowie Gummierzeugnisse und neue
Ausfuhrverbote für bestimmte Maschinen, Güter mit doppeltem
Verwendungszweck sowie andere fortschrittliche Güter und Technologien
mit doppeltem Verwendungszweck, die zur Entwicklung von Belarus in den
Bereichen Militär, Technologie, Verteidigung und Sicherheit beitragen
können
- Verhängung gezielter restriktiver
Maßnahmen gegen ranghohe Angehörige der belarussischen
Streitkräfte
- Ausschluss aus dem SWIFT-Zahlungsverkehr
(ähnlich wie bei Russland) und Ausweitung bestehender
Beschränkungen im Finanzsektor gemäß den bereits geltenden
Sanktionen gegen Russland
Neben direkt und unmittelbar geltenden
EU-Verordnungen (https://www.sanctionsmap.eu/#/main/details/26/acts?checked=26&search=%7B%22value%22:%22%22,%22searchType%22:%7B%7D%7D)
sind im nationalen österreichischen Recht
das Außenwirtschaftsgesetz 2011 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007221) sowie das Sanktionengesetz 2010 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006805) die einschlägigen. Das Sanktionengesetz regelt
die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender
Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen
Union, einschließlich unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der
Europäischen Union (§ 1 SanktG).
Soweit dies zur
Erfüllung von völkerrechtlich verpflichtenden
Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen
Union erforderlich ist, ist die Oesterreichische Nationalbank bzw. die
Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung oder Bescheid Maßnahmen
anzuordnen (§ 2 SanktG). Der Bundesminister für Inneres
wiederum hat die Durchführung von Sanktionsmaßnahmen durch
Verwaltungsbehörden, soweit es sich nicht um die Erlassung von Rechtsakten
gemäß § 2 handelt, sowie die Einhaltung von Rechtsakten gemäß
§ 2 und von unmittelbar anwendbaren Sanktionsmaßnahmen der
Europäischen Union zu überwachen (§ 8 SanktG).
Im Grundbuch vorzunehmende Eintragungen hat wiederum das Gericht
einzutragen (§ 6 SanktG).
Für eine erfolgreiche
Umsetzung dieser Sanktionen bedarf es daher einer effizienten Zusammenarbeit
mehrerer Ministerien. Um mögliche Personen zu identifizieren, die unter
ein Sanktionsregime fallen könnten, bedarf es erstens
entsprechender Kompetenz. Damit diese dann auf eine nationale Sanktionsliste
gesetzt werden, ist es zweitens nötig, dass kein gegenteiliger Einfluss
genommen wird. Letztlich bereitet drittens die Umsetzung der
personenbezogenen Sanktionen Probleme, wenn nicht ausreichend Ressourcen und
Engagement bestehten; denn um die wahren Besitzverhältnisse zu
verschleiern, ist das Vermögen russischer "Oligarchen"
in Österreich oft hinter komplexen Eigentümerkonstruktionen
versteckt.
Insgesamt besteht die
Gefahr, dass durch zögerliches Handeln die Sanktionen schlussendlich in
ihrer Wirkung vermindert oder gar gänzlich wirkungslos werden. Wie
schnell agiert werden kann, hat z.B. Großbritannien gezeigt, das als
Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands ein bereits lang
angekündigtes Gesetz zur Abstimmung gebracht hat: den "Economic
Crime Bill". Dadurch soll es einfacher werden von Sanktionen
betroffene Personen auch wirklich habhaft zu werden (https://www.bbc.com/news/uk-60579997).
Dass in Österreich
bzgl. Sanktionen professionell und schnell agiert wird, muss aufgrund der
bisherigen medialen Berichterstattung bezweifelt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Inwiefern wurden wann durch wen in Ihrem
Ressort welche Maßnahmen ergriffen, um die Umsetzung von Sanktionen
effizient vorzunehmen und auf die Umsetzung eines größeren Sanktionsregimes
vorbereitet zu sein?
- Inwiefern wurde wann durch Sie welche
Maßnahme veranlasst, um die Umsetzung von Sanktionen effizient
vorzunehmen und auf die Umsetzung eines größeren
Sanktionsregimes vorbereitet zu sein?
- Welche Organisationseinheiten Ihres Ressort
hat (aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung oder ministeriumsinternen
Vorgabe, falls vorhanden) mit welchen Ressourcen welche Aufgabe zu
Sanktionen inne (bitte um Aufschlüsselung seit Regierung Kurz I)?
- Inwiefern haben Sie sich des Themas Sanktionen
und eines koordinierten Vorgehens welcher in Ihren Augen relevanten
Ressorts wann angenommen?
- Welche Weisungen oder informellen
Aufträge bzw. Ersuchen gaben bzw. stellten Sie diesbezüglich
jeweils wann welchen Mitarbeiter_innen?
- Welche Maßnahmen wurden in der Folge
durch wen wann gesetzt?
- Wie war im Vorfeld und zum Zeitpunkt
des Beschlusses der ersten Sanktionen am 23.2.2022 gegen die
Russische Föderation die Zusammenarbeit welcher
Organisationseinheiten Ihres Ressorts mit welchen Organisationseinheiten
welcher anderen Ministerien gestaltet und organisiert?
- Wie gestalteten sich seit 22.2.2022 der
Austausch durch welche regelmäßigen und weiteren Arbeitstreffen
zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils (bitte um
chronologische Schilderung)?
- Bei welchen Treffen waren Sie bzw.
Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär
anwesend?
- Welche Position vertraten Sie bzw. welche
dieser anwesenden Personen bei dem Treffen bzw. welche Weisungen
oder informellen Aufträge wurden wem erteilt?
- Welche Maßnahmen wurden daher wann
von wem in der Folge ergriffen?
- Wie gestaltete sich daher seit 22.2.2022 der
Informationsfluss zwischen welchen dieser Organisationseinheiten jeweils
(bitte um chronologische Schilderung)?
- In welchem Informationsfluss äußerten Sie
bzw. Mitglieder Ihres Kabinetts oder Ihr Generalsekretär
welche Weisungen oder informellen Aufträge an wen?
- Welche Maßnahmen wurden daher wann
von wem in der Folge ergriffen?
- Wie war im Vorfeld und zum Zeitpunkt
des Beschlusses der ersten Sanktionen am 23.2.2022 gegen die
Russische Föderation die Zusammenarbeit welcher
Organisationseinheiten Ihres Ressorts mit welchen Organisationseinheiten
welcher anderen Ministerien oder Behörden welcher anderen EU
Länder sowie Großbritanniens und der USA gestaltet und
organisiert? Insbesondere:
- Gab es einen Informationsaustausch
bezüglich Methoden der Identifikation
möglicher Zielpersonen natürlichen oder juristischer
Natur von Sanktionen?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Gab es einen Informationsaustausch
bezüglich möglicher Ziele natürlichen oder juristischer
Natur von Sanktionen?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Gab es einen Informationsaustausch
bezüglich der Umsetzung von Sanktionen?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Wie war im Vorfeld und zum Zeitpunkt
des Beschlusses der ersten Sanktionen seit dem 23.2.2022 gegen die
Russische Föderation die Zusammenarbeit welcher
Organisationseinheiten Ihres Ressorts mit welchen Organisationseinheiten
welcher anderen Ministerien oder Behörden welcher anderen EU
Länder sowie Großbritanniens und der USA gestaltet und
organisiert? Insbesondere:
- Gab es einen Informationsaustausch
bezüglich Methoden der Identifikation möglicher Zielpersonen natürlichen
oder juristischer Natur von Sanktionen?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Gab es einen Informationsaustausch
bezüglich möglicher Ziele natürlichen oder juristischer
Natur von Sanktionen?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Gab es einen Informationsaustausch
bezüglich der Umsetzung von Sanktionen?
i. Wenn ja, wann inwiefern?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Welche Maßnahmen wurden wann zur
Umsetzung welcher seit dem 23.2.2022 beschlossenen Sanktionen in welcher
Organisationseinheit in Ihrem Ressort getroffen (bitte um chronologische
Schilderung)?
- Welche anderen Maßnahmen wurden seit
dem 23.2.2022 wann gesetzt, um eine Verhaltensänderung der russischen Politik zu erreichen
- durch Umsetzung von US-Sanktionen?
- im Kontext von Exportkontrolle
nach dem AußWG?
- durch Anwendung welcher sonstiger
Bestimmungen bzw. Umsetzung sonstiger Verträge?
- Inwiefern haben Sie sich seit
22.2.2022 einer effizienten Zusammenarbeit zwischen welchen Ihrer
Wahrnehmung nach bzgl. Sanktionen relevanten Ressorts angenommen?
- Zu welchen Besprechungen zwischen wem kam
es deswegen wann mit welchem Inhalt?
- Haben Sie, Mitglieder Ihres Kabinetts oder
Ihr Generalsekretär mit Weisungen oder informellen
Aufträgen anderweitigen Einfluss auf die Arbeit welcher für
Sanktionen zuständigen Organisationseinheit bzw. auf für
Sanktionen zuständige Mitarbeiter_innen genommen?
- Wenn ja, wer wann durch welche
Maßnahme für welches Ziel?
- Wenn ja, wann wurde diese
Maßnahme durch wen umgesetzt?
- Wann machte die Oesterreichische
Nationalbank von ihrer Ermächtigung Gebrauch, durch Verordnung
oder Bescheid welche in § 2 SanktG angeführten
Maßnahmen anzuordnen?
- Wann erteilte dazu die Bundesregierung bzw.
der Bundeskanzler die Zustimmung?
- Wann erteilte die Oesterreichische
Nationalbank welche spezifischen Genehmigungen nach § 3 Abs 1 SanktG
aufgrund welcher wann gestellten Genehmigungsanträge gemäß
§ 3 Abs 2 SanktG?
- Welcher der in den 3 vorhergehenden Fragen
aufgezählten Handlungen vonseiten der Oesterreichischen Nationalbank
erfolgten aufgrund einer entsprechenden, wann durch Sie an wen erteilten
Weisung?
- Wie gestalteten sich seit 22.2.2022 die
Arbeitsprozesse Ihres Ressorts zu Sanktionen mit welchen Gremien auf
Brüsseler Ebene (bitte um chronologische Schilderung)?
- Wie viele Personen mit welchen Namen bzw.
welche anderen nun in welchen Akten bzw. Dokumenten welches Gremiums der
Europäischen Union aufscheinenden Vermögen, Gütern bzw.
Ressourcen udgl. konnten vonseiten Österreichs in die Gespräche zu Sanktionen eingebracht
werden?
- Untersucht/e Ihr Ressort die
Möglichkeit, ob weitere Personen oder Unternehmen - wie
insb. der Oligarch Oleg Deripaska, Rashid Sardarov und Dmytro
Firtasch - auf eine Sanktionsliste zu setzen sind (https://www.profil.at/oesterreich/russische-oligarchen-in-oesterreich-friede-den-palaesten/401945743)?
- Wenn ja, inwiefern wann durch welche
Maßnahmen?
- Wenn ja, durch welche
Organisationseinheiten des BMI?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- Wann wurde zur Umsetzung der EU-Verordnung
269/2014 im Hinblick auf Stimmrechte, auf die in Abs. 63 die Vorbildlichen
Verfahren im Kontext der Prüfkriterien zur Frage der Kontrolle Bezug
nehmen, eine nach Abs. 65 vorzunehmende detaillierte
Einzelfallprüfung vorgenommen (mit welchem Ergebnis jeweils)?
- Sind daher seitens Ihres
Ressorts Vorschläge für EU-Sanktionen gegen
Personen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. in
Österreich erfolgt?
- Wenn ja, gegen welche und von welchen
Organisationseinheiten Ihres Ressorts sind diese durch wen wann
erfolgt?
- Wenn ja, gab es Weisungen oder
Aufträge im Zusammenhang mit der Erstellung des Vorschlages?
i. Wenn ja, durch wen wann an wen mit welchem Inhalt?
- Gab es seit 22.2.2022 Einwände
gegen Sanktionen gegen bestimmte Personen, Vermögen,
Gütern bzw. Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter_innen Ihres Ressorts,
Mitglieder Ihres Kabinetts, Ihren Generalsekretär oder Sie?
- Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem
Treffen mit welchem Inhalt?
- Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis
gesetzt?
i. Wenn ja, durch wen wann mit welchen Folgen?
- Über welche Ressourcen verfügten
welche Organisationseinheiten mit Aufgaben zu Sanktionen jeweils von
1.1.2021 bis 22.2.2022 (bitte um Aufschlüsselung seit Kurz I nach
VZÄ pro Monat)?
- Über welche wohl erhöhten
Ressourcen verfügten diese Organisationseinheiten jeweils seit
23.2.2022 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
- Welches Unterlassen bei der Umsetzung der
Sanktionen, beginnend beim Einfrieren von Privatjets im Besitz welcher
Personen, wurden wann durch wen identifiziert?
- Welcher Aufenthaltsort welcher Assets
konnte durch wen wann identifiziert werden?
- In welchen Fällen ist das Unterlassen
nicht mehr nachzuholen?
- In welchen Fällen wurde das Unterlassen
durch welche wann gesetzte Maßnahme wann nachgeholt?