104/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend aufgedeckte Missstände im BVT durch ausländische Dienste

 

Am 12.11.2019 veröffentlichte die Tageszeitung ÖSTERREICH (oe24.at) einen Artikel, in dem über Missstände im BVT, die anscheinend von den ÖVP Bundesministern für Inneres nicht als solche gesehen wurden, berichtet wurde. Dieser Artikel wurde im Laufe des Tages online auf oe24.at immer wieder ergänzt und weitere unheilvolle Details betreffend die Sicherheit Österreichs und seiner Bürger wurde bekannt.

 

Die schon durch den Untersuchungsausschuss herausgearbeiteten und durch die Überprüfung der Geheimdienst-Profis des britischen MI5 und des deutschen Nachrichtendienstes BfV sowie der Nachrichtendienste aus der Schweiz und Litauen für den "Berner Club" ausgearbeiteten verheerenden Missstände im BVT werden nachfolgend, jedoch nicht abschließend, aufgezählt:

·        Russische Anti-Viren-Programme im BVT:

Das IT-System des BVT ist nicht für die Verarbeitung und Speicherung von vertraulichen Informationen geeignet.

·        Gefahr für andere Nachrichtendienste:

Die EDV der Verfassungsschützer ist mit dem Internet verknüpft. Im oe24.at Artikel wird zitiert: „It raises a threat to compromise the Club’s information.“ Das bedeutet, dass diese Sicherheitslücke die Bedrohung erhöht, dass geheime Informationen des „Berner Clubs“ veröffentlicht werden. Sogar an Terrororganisationen könnten diese Informationen gehen. „Jeder nur durchschnittlich begabte Hacker könnte aktuell über das BVT-System sogar in „Poseidon“, in das IT-Netzwerk des „Berner Clubs“, eindringen“ berichtet die Tageszeitung.

·        Das BVT ist ein leichtes Ziel für Hacker-Angriffe:

Die Datensicherheit ist alles andere als zufriedenstellend. Über das Computer-Netzwerk des BVT könnte in das System aller europäischen Geheimdienste des „Berner Clubs“ „Poseidon“ eingedrungen werden. In diesem Netzwerk sind noch wesentlich brisantere Nachrichtendienst-Infos gespeichert.

·        Die innere und äußere Sicherheit des Gebäudes ist mangelhaft:

Es sind nur die unteren Fenster vergittert. Mitarbeiter des BVT nahmen ihre Mobiltelefone mit in die Dienst-Räumlichkeiten. Datenträger konnten in die Dienst-Räumlichkeiten mitgenommen werden, sowie auch aus diesen Räumlichkeiten mit nachhause genommen werden.

·        Hohe Wahrscheinlichkeit der Preisgabe von Staatsgeheimnissen.

·        Usw.

In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund, dass es um eine mögliche Preisgabe von Staatsgeheimnissen gemäß § 253 StGB gehen könnte und dies ein Offizialdelikt darstellt, stellen die unterfertigten Angeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.     Waren Ihnen und der Staatsanwaltschaft schon vor dem Bekanntwerden des verheerenden Berichtes über das BVT diese Missstände bekannt?

a.    Wenn ja, haben Sie sich schon von dem zuständigen Staatsanwalt über den Stand des Verfahrens berichten lassen?

                                          i.    Wenn nicht, wann lassen Sie sich über den Stand der Ermittlungen berichten?

b.    Haben Sie oder die Staatsanwaltschaft die Berichte über den BVT-Untersuchungsausschuss schon gelesen?

2.     Wenn Ihnen diese Missstände vorher nicht bekannt waren, wird von der Staatsanwaltschaft jetzt von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

a.    Wenn ja, gegen wen?

                                          i.    Wie viele Personen sind von diesen Ermittlungen derzeit umfasst?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.     Wird und wurde gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens schon (parteipolitisch) interveniert?

a.    Wenn ja, von wem?

b.    Was war der Inhalt der Intervention/en?