10402/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.03.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Windpark nahe dem Kolomansberg
Laut eines Artikels der Salzburger Nachrichten vom 30.11.2021 mit dem Titel „Schnellere Verfahren für bis zu elf Windparks“ sollen im Land Salzburg bis zum Jahr 2030 25 Windräder erbaut werden.
Hinter dem flächenmäßig größten Standort rund um den Lehmberg in den Gemeinden Thalgau, Neumarkt am Wallersee und Henndorf stehen aber noch viele Fragezeichen. Dieser kollidiert mit militärischen Interessen, nämlich einer vom Bundesheer betriebenen Radaranlage auf dem Kolomansberg. Der Sprecher des BMLV Obst Michael Bauer gibt zu bedenken, dass Windräder zu „Fehlern in der Radarüberwachung führen, zum Beispiel, dass Flugzeuge nicht angezeigt werden“.
Diesbezüglich lief zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels eine Vorabprüfung, ob ein geplanter Windpark mit der Luftraumüberwachung des Bundesheeres in Einklang zu bringen wäre.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ergibt sich an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1) Ist die Vorabprüfung, ob der geplante Windpark mit der Luftraumüberwachung des Bundesheeres in Einklang zu bringen sei, bereits abgeschlossen?
a) Falls ja, in welchem Ausmaß und in welchem Abstand von der Radarstation könnten Windräder an dem Standort rund um den Lehmberg errichtet werden ohne eine Beeinträchtigung der Radarstation zu verursachen?
b) Falls nein, was spricht aus Sicht des Verteidigungsministeriums gegen die Errichtung von Windrädern an besagtem Ort?
2) Wer hat diese Vorabprüfung beantragt und aus welchen Gründen genau?
3) Wie hoch sind die Kosten der Vorabprüfung und wer hat diese zu tragen?
4) Wie viele Windräder sind an besagtem Ort geplant?
5) Wie hoch sollen diese Windräder sein?
6) Wie viel Fläche würde durch diese Windräder verbaut werden?