10404/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.03.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Schaffung eines neuen EU-Schuldenfonds

 

Charakteristisch für unheilsame Bestrebungen auf europäischer Ebene wird erneut im Windschatten einer Krise agiert, um zentralistische Projekte voranzutreiben. Der Krieg in der Ukraine wird nun als Scheinargument angeführt, um einen neuen EU-Schuldenfonds zu installieren, womit zugleich eine Vertiefung der Schuldenunion forciert wird – und das, obwohl erst vor wenigen Monaten der fatale EU-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ zu einer unverantwortlichen Umverteilungs- und Schuldenpolitik geführt hat. Schon damals hat ein Gutachten des renommierten ao. Univ. Prof. Dr. Michael Geistlinger klar aufgezeigt, dass eine EU-Schuldenaufnahme sowohl EU-rechtswidrig als auch verfassungswidrig ist.

 

Vor dem EU-Gipfel vom 10.-11. März 2022 preschte der französische Präsident Emmanuel Macron mit der Idee voran, nun nach dem Wiederaufbaufonds einen Resilienzfonds zu schaffen, welcher wiederum auf gemeinsamen EU-Schulden beruhen soll. Die Pläne, wofür die aufgenommenen Finanzmittel verwendet werden sollen, sind dabei äußerst unbestimmt – im Raum stehen Ausgleichszahlungen für die explodierenden Energiekosten, Ausgaben um die Kosten aufgrund der Flüchtlinge aus der Ukraine zu decken, bis hin zur Finanzierung einer europäischen Verteidigungsunion (FAZ 07.03.2022: Emmanuel Macron fordert neuen Schuldenfonds). Insbesondere Frankreich und Italien wollen gemeinsame Schulden zur Dauereinrichtung erheben.

 

Während die deutsche Bundesregierung den Plan eines neuen Schuldenfonds als „Rohrkrepierer“ verwarf (Spiegel 10.03.2022: Braucht Europa einen Verteidigungsfonds?), hat sich die österreichische Bundesregierung nicht klar positioniert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie die im Raum stehende Schaffung eines neuen EU-Schuldenfonds?

2.    Von den Regierungschefs welcher EU-Mitgliedstaaten wurden Sie bereits auf die Idee zur Schaffung eines weiteren EU-Schuldenfonds angesprochen?

3.    Wie haben Sie reagiert?

4.    Haben Sie im Zuge des Ukraine-Konflikts Gespräche über eine neue EU-Schuldenaufnahme geführt?

5.    Wenn ja, wann wurden diese Gespräche geführt?

6.    Wenn ja, mit wem wurden diese Gespräche geführt?

7.    Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Gespräche

8.    Ist es für Sie vorstellbar, dass ein neuer EU-Schuldenfonds als eine Art Kriegskasse für die EU benutzt wird?

9.    Wenn ja, wie wäre dies mit der immerwährenden Neutralität, welche in der österreichischen Verfassung verankert ist, vereinbar?

10. Werden Sie sich – getreu Ihren Ausführungen in den letzten beiden EU-Hauptausschüssen – gegen jedwede weitere gemeinsame Schuldenaufnahme im Rahmen der Europäischen Union und somit gegen die Vertiefung der Schuldenunion aussprechen?

11. Wenn ja, haben Sie Ihre Positionierung anderen Regierungschefs von EU-Mitgliedstaaten vermittelt bzw. sich mit diesen diesbezüglich abgesprochen?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden vom Bundeskanzleramt juristische Gutachten in Bezug auf die EU-Schuldenaufnahme in Auftrag gegeben?

14. Wenn ja, von wem stammen diese Gutachten?

15. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gutachten?

16. Wenn nein, wieso befasst sich das Bundeskanzleramt nicht mit Beschlüssen, die EU-rechtswidrig und verfassungswidrig sind?