10407/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.03.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz, Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen
Auf www.aiz.info wurde am 21. März 2022 folgendes berichtet:
„EU-Agrarrat: Köstinger plädierte für Nutzung von Brachen und EU-Eiweißstrategie
9.000 ha könnten in Österreich zusätzlich in Produktion genommen werden
Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich heute erneut über die aktuelle Situation auf dem EU-Agrar- und Lebensmittelmarkt nach der Invasion Russlands in die Ukraine ausgetauscht. Die Diskussion konzentrierte sich auf das vorgelegte EU-Maßnahmenpaket zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit sowohl auf unmittelbare als auch auf längerfristige Sicht. Neben der Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen sprach sich Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger vor allem für eine EU-Eiweißstrategie aus. "Wenn wir die Brachfläche nutzen wollen, dann braucht es jetzt die notwendigen Maßnahmen. Allein in Österreich könnten wir dadurch rund 9.000 ha mehr in die Produktion bringen. In Europa gibt es ein Potenzial von 4 Mio. ha", erklärte Köstinger. Insgesamt 20 EU-Mitgliedsstaaten unter Federführung von Österreich sprachen sich bei der Ratssitzung für eine EU-Eiweißstrategie aus. "Wir brauchen endlich eine EU-weite Eiweißstrategie, um bei Futtermitteln unabhängiger von Drittlandimporten zu werden", forderte Köstinger, die seit 2018 dieses Thema auf europäischer Ebene forciert und erst im vergangenen Dezember eine gemeinsame Initiative mit dem französischen Landwirtschaftsminister Julien Denormandie für eine EU-Eiweißstrategie startete. (...)“ [1]
Am 23. März 2022 gab die EU-Kommission nun bereits die Brachen zur Nutzung frei.
Auf www.blickinsland.at wurde diesbezüglich folgendes berichtet:
„Für Österreich bedeutet diese Maßnahme“, so Landwirtschaftministerin Köstinger,“dass wir die rund 9.000 Hektar Brachflächen für die Produktion nutzbar machen werden. Wir haben die entsprechende Verordnung bereits vorbereitet und werden sie so rasch wie möglich umsetzen. Damit haben die Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit ehestmöglich die Brachflächen zu nutzen. Eine Forderung ist aber nach wie vor offen. Die EU-Kommission muss endlich eine EU-weite Eiweißstrategie erarbeiten. Es kann nicht sein, dass wir weiterhin massiv von Futtermitteln aus Drittstaaten abhängig sind und die EU-Kommission nichts dagegen unternehmen möchte. Dafür habe ich kein Verständnis.“ [2]
Laut Ihrer Anfragebeantwortung während der Nationalratssitzung am 24. März 2022 die Freigabe der Flächen für alle Kulturen erfolgen und außerdem sollen Pflanzenschutzmittel angewendet werden können.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus folgende
Anfrage
1. Wie soll die Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen konkret aussehen?
2. Wie viele Brachflächen gibt es in Österreich insgesamt?
a.) Um welche Flächen geht es bei den von Ihnen genannten rund 9.000 ha konkret?
3.
Gibt es eine
Strategie welche vorgibt, welche Kulturen auf diesen eigentlich brach liegenden
Flächen in erster Linie angebaut werden sollen?
a.) Falls ja, welche Produkte sind das konkret?
b.) Falls ja, bitte um konkrete Erläuterung der Anbau-Strategie.
c.) Falls es noch keine Strategie in Bezug darauf, welche Kulturen in erster
Linie gepflanzt werden sollen gibt, wann soll diese fertig werden?
4. Wann soll die von Ihnen bereits vorbereitete Verordnung beschlossen werden?
5. Wie sieht der Fahrplan für die Ausnahmeregelung zur Nutzung von Brachflächen konkret aus?
6.
Wie sieht
die künftige EU-Eiweißstrategie konkret aus?
a.) Welche Maßnahmen setzen Sie auf Ebene der Europäischen Union um
eine gemeinsame EU-Eiweißstrategie heranzutreiben?
7. Welche Maßnahmen werden generell auf Ebene der europäischen Landwirtschaft gesetzt, um die Ernährungssicherheit sowohl auf unmittelbare als auch auf längerfristige Sicht zu gewährleisten? Bitte um konkrete Auflistung.