10409/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.03.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Vorderwinkler,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Schulversuch MINT- Schwerpunkt an Schulen"

Österreichweit wird ab dem Schuljahr 2022/23 in einigen ausgewählten Mittelschulen ein neuer Schulversuch (SV) mit dem Schwerpunkt "MINT" starten. Schulversuche können gemäß § 7 Abs. 1 SchOG durch den zuständigen Bundesminister zur Erprobung besonderer pädagogischer oder schulorganisatorischer Maßnahmen an öffentlichen Schulen durchgeführt werden. Die Abkürzung MINT steht für einen Fächerkanon aus Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Im Schulfach MINT sollen sich die SchülerInnen mit aktuellen Herausforderungen wie dem Klimawandel, dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, der Digitalisierung und neuen Technologien forschend auseinandersetzen. Wissensgebiete aus Mathematik, Technik/ Design, Physik/ Chemie, Biologie/ Umweltbildung, geometrisch Zeichnen und der digitalen Grundbildung fließen hier also zusammen.

Für den Schulversuch wurde ein eigener Lehrplan entwickelt, welcher nun in diesem Rahmen erprobt und gemeinsam mit den teilnehmenden Schulen weiterentwickelt werden soll. Alle Schülerinnen und Schüler des Schwerpunkts werden zwei zusätzliche Wochenstunden, beginnend mit der fünften Schulstufe in diesem Schulfach unterrichtet. Ab der sechsten Schulstufe sollen dann drei zusätzliche Wochenstunden im Schulfach MINT abgehalten werden. Jedes Kind erhält ein digitales Endgerät (MS Tablet) als Basisausstattung. Der Schulversuch soll sich über einen Zeitraum von fünf Jahren erstrecken und laufend evaluiert werden. Der primäre Aufnahmegrund in Klassen dieses Schwerpunkts ist ein bereits bestehendes, breites Interesse seitens der SchülerInnen für die MINT- Themengebiete. Da Mädchen in diesem Bereich deutlich unterrepräsentiert sind, soll auch ein besonderer Fokus auf der Gewinnung von Mädchen, mit dem Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung, liegen.

Eine Steigerung des Interesses der Kinder an Naturwissenschaften und Technik, vor allem bei Mädchen, ist ohne Zweifel wichtig und richtig. Auch, dass der schulische Unterricht einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann. Für die Gestaltung einer gewinnbringenden, begeisternden Vermittlung dieser Disziplinen, welche schlussendlich ausschlaggebend für den angestrebten Erfolg ist, spielen aber auch entsprechende Maßnahmen und die Rahmenbedingungen im Allgemeinen (Arbeitsumfeld, Schulleitung, passende Ausbildungsangebote) eine große Rolle. Nur mit einer Unterstützung durch solche kann diese herausfordernde Aufgabe optimal abgewickelt werden.

Seit Jahren schon wird von dieser Bundesregierung eine Fokussetzung auf die MINT- Förderung im schulischen Bereich versprochen. Konkrete Schritte hierfür werden aber kaum gesetzt. Über diesen neuen Schwerpunkt ist vonseiten des Ministeriums so gut wie nichts bekannt gegeben worden. Vor allem Fragen nach den personellen Ressourcen und der Finanzierung sind bis jetzt unbeantwortet geblieben. Selbst die mit der Umsetzung beauftragten Bildungsdirektionen wissen nicht genau, wie diese praktisch aussehen soll. Um eine ernsthafte Förderung in diesem Bereich aber tatsächlich zu gewährleisten, braucht es mehr als nur Ankündigungen!

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)       Unter welchen vorgegebenen Rahmenbedingungen wird das Orientierungsgespräch mit den SchülerInnen für die Aufnahme in den MINT- Schwerpunkt durchgeführt?

2)      Wer entscheidet nach welchen Kriterien im Anschluss daran über die tatsächliche Aufnahme der Kinder in den Schwerpunkt?

3)      Wie und durch wen wurde die Auswahl der teilnehmenden Schulen am MINT- Schwerpunkt getroffen?

4)       Inwiefern hat man die Bildungsdirektionen der einzelnen Länder in dieses Auswahlverfahren miteinbezogen und im Anschluss über die konkret ausgewählten Schulen informiert?

5)      Wie viele Schulen wurden ausgewählt und wie wurde diese Zahl genau bestimmt?

6)      Wie wurden die Schulen über ihre Auswahl informiert?

7)      Wie verteilen sich die für diesen Schwerpunkt ausgewählten Schulen auf die einzelnen Bundesländer?

8)       Ist angedacht, in den nächsten 5 Jahren weitere Schulen in diesen Schulversuch aufzunehmen?

a)       Wenn ja, wie werden diese ausgewählt?

b)      Wenn nein, warum nicht?

9)       Erhalten Schulen für den MINT- Schwerpunkt spezielle Förderungen und zusätzliche Mittel?

a)       Wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich die Förderungen und welche Ressourcen werden zur Verfügung gestellt?

b)      Wenn nein, wie soll eine sinnvolle Umsetzung dann sichergestellt werden?

10)   Wie wird der MINT- Schwerpunkt grundsätzlich finanziert? Werden finanzielle Mittel aus dem Dienstpostenplan oder aus dem Topf „Schulversuche" zur Verfügung gestellt?

11)   In der Regel werden aufgrund der nur befristeten Führung des Bildungsangebotes eines Schulversuchs vonseiten des Ministeriums keine zusätzlichen räumlichen Ressourcen, außerordentliche Investitionen oder erhöhte Zuteilungen im schulischen Sachaufwand gewährt.[1] Verhält sich das bei diesem SV auch so?

a)       Wenn ja, wie soll die Abwicklung eines derart kostenintensiven Projekts stattdessen funktionieren?

b)      Wenn nein, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen ist eine außerordentliche Unterstützung hier möglich?

12)   § 7 Abs. 3 SchOG führt aus, dass jedem Schulversuch ein Schulversuchsplan zugrunde zu liegen hat. Dieser muss das Ziel des Schulversuches, die Einzelheiten der Durchführung und seine Dauer in Verbindung mit § 130b SchOG bzw. § 82f SchUG beschreiben. Gibt es für diesen Schulversuch einen SV- Plan?

a)       Wenn ja, wo ist dieser einsehbar?

b)      Wenn ja, wie und durch wen wurde der Schulversuchsplan erstellt?

c)       Wenn ja, warum ist bis jetzt noch nicht allen Bundesländern ein konkreter Schulversuchsplan vorgelegt worden?

c} Wenn nein, wie begründen Sie dies?

13)   Wird der Schulversuch vonseiten Ihres Ministeriums betreut und beaufsichtigt?

a)       Wenn ja, durch wen und wie genau?

b)      Wenn nein, wie begründen Sie dies?

14)   Eine Evaluierung ist bei Schulversuchen zwingend vorgesehen. Nach welchen Kriterien, in welchen zeitlichen Abständen und von wem wird eine solche durchgeführt?

15)   Um ein neues Schulfach einzuführen, braucht es auch dementsprechend geschultes Personal,

a)       Wie werden die Lehrpersonen für dieses neue Fach ausgebildet?

b)      Mit welchen Geldern wird dies finanziert?

16)   Welche zukünftigen Zielzustände werden im Allgemeinen im Hinblick auf die Verbesserung der Situation im MINT- Bereich durch diesen Schulversuch erwartet?



[1] Rundschreiben Nr. 2021-21 - RundsehreibenDatenbank (bmbwf.gv.at)