10426/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.03.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Kosten von PCR-Tests ab dem 6. Stück

Das derzeitige Chaos der österreichischen Bundesregierung mit der zahlenmäßigen Reduktion der „Gratis-PCR-Tests“ ab dem 6. Stück pro Monat kann für Hundertausende, wenn nicht Millionen Österreicher zu einer zusätzlichen schweren finanziellen Belastung führen und wird in einem Bürokratie- und Logistik-Desaster enden, wie Medienberichten zu entnehmen ist:  

„Ab April sind die (fast) unlimitierten Gratis-Tests vorerst Geschichte. Für das neue Konzept sind aber derzeit noch viele Fragen offen.

Die (fast) unlimitierten Gratis-Tests sind vorerst Geschichte. Die entsprechenden Gesetzesänderungen passierten am Donnerstag den Nationalrat, zumindest bis Ende Juni gibt es also nur noch fünf PCR- und fünf Schnelltests pro Person und pro Monat. 

Wie genau dieses Konzept aber umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Zwar ist die Abgabe der fünf Antigen-"Wohnzimmer"-Tests über die Apotheken bereits geregelt, doch wie die Einhaltung der Abgabe von maximal fünf PCR-Tests erfolgen soll, wurde noch nicht festgelegt, erklärte etwa die Stadt Wien am Donnerstag auf APA-Anfrage. Das Ministeriums verwies auf die Zuständigkeit der Bundesländer, diese haben dafür aber gar keine Ressourcen. 

860.000 Österreicher kriegen keine Gratis-Schnelltests

Für die Umsetzung der Bereitstellung von fünf Gratis-PCR-Tests wird laut Gesundheitsminister Johannes Rauch noch eine Verordnung folgen. "Die Umsetzung der Testprogramme liegt (wie auch schon bisher) in alleiniger Verantwortung und Zuständigkeit der Länder", erklärte das Gesundheitsministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch die Kontrolle solle "von den Bundesländern organisiert und umgesetzt" werden, so das Büro von Minister Johannes Rauch.

Für die Stadt Wien sind dazu noch viele Fragen offen, etwa wie die Abgleichung zwischen den verschiedenen Testsystemen stattfinden soll, berichtet "orf.at". Laut Gesundheitsstadtrat Peter Hacker seien weder das EMS-System (in das positive Fälle eingemeldet werden) noch das EPI-Service (an das die Teststellen die negativen Fälle melden und über das die Zertifikate erstellt werden) für eine Kontrolle geeignet, denn die Teststellen hätten keinen Zugriff auf die beiden Systeme.

Weiters wurde von Gesundheitsminister angekündigt, dass symptomatische Personen jederzeit Zugang zu Tests haben werden – "unabhängig vom Verbrauch der Gratistests". Dafür soll die bekannte Hotline 1450 genutzt werden. Hacker befürchtet hierbei eine Überlastung.

Auch in den anderen Bundesländern herrscht noch Rätselraten bezüglich der Umsetzung. Die Kärntner Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) kritisiert etwa, dass auf Personen ohne Smartphone vergessen wurde. Für sie müsste es weiterhin eine Abstrichmöglichkeit geben.“

Quelle: Ende der Gratis-Tests sorgt für nächstes Corona-Chaos (msn.com)

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde bzw. wird die Verordnung betreffend „Gratis-PCR-Tests“ durch das BMSGPK erlassen?

2)    Wie lautet die genaue Regelung betreffend „Gratis-PCR-Tests“ und „Bezahl-PCR-Tests“?

3)    Wie hoch sind die Kosten für den Bund pro „Gratis-PCR-Test“ für die ersten fünf Tests pro Person pro Test?

4)    Wie hoch sind die Kosten für den Anwender pro „Bezahl-PCR-Test“ ab dem sechsten Test?

5)    Gibt es bei den Kosten für den „Bezahl-PCR-Test“ ab dem sechsten Test Preisunterschiede in den Bundesländern?

6)    Wenn ja, wie gestalten sich diese und welche Gründe gibt es dafür?

7)    Mit wie vielen „Bezahl-PCR-Test“ ab dem sechsten Test pro Person pro Test rechnen Sie als Gesundheitsminister monatlich?

8)    Inwiefern wird sich die Gültigkeitsdauer der Testergebnisse ändern?

9)    Welche Maßnahmen wurden zuvor ergriffen und rechtliche Grundlagen geschaffen, damit die Bundesländer ihrer angedachten Aufgabe betreffend die Tests nachkommen können?

10) Wurden die Bundesländer vorab hinsichtlich dieses Vorgehens informiert und hatten diese ausreichend Zeit, sich auf diese Änderungen vorzubereiten?

11) Wie wollen Sie einen flächendeckenden Zugang zu „Gratis-PCR-Tests“ für symptomatische Personen sicherstellen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Hotline 1450 übermäßig ausgelastet sein wird?

12) Wie sollen diese Personen in Folge zu diesem „Gratis-PCR-Test“ kommen (etwa über Bescheid, Zustellung, Überweisung, Hausbesuch)?

13) Werden bei den kostenpflichtigen Tests Produkte von anderen Herstellung in Verwendung kommen?

14) Wenn ja, können Sie sicherstellen, dass diese in Hinsicht auf Sensitivität und Spezifität gleiche Ergebnisse liefern?

15) Ist von einer Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass kostenpflichtige Tests andere Ergebnisse liefern als bezahlte Tests?

16) Wenn nein, können Sie das ausschließen?

17) Wird es bei der Hotline und im Zusammenhang mit etwaigen Hausbesuchen, Teststraßen etc. zu Personalaufstockungen kommen?

18) Wenn ja, wo wird weiteres Personal eingesetzt?

19) Liegen Ihnen Zahlen und Schätzungen vor, wonach es hinsichtlich dieser neuen Regelung zu Einbußen der Wirtschaft kommen wird, da etwa testpflichtige Einrichtungen wie beispielsweise Gaststätten, Freizeitbetriebe und Handelsgeschäfte mit weniger Kunden rechnen müssen?

20) Wenn nein, warum nicht?

21) Wurde diese Fragestellung bei der neuen Regelung berücksichtigt?

22) Welches finanzielle Einsparungspotential birgt diese neue Regelung?

23) Wie hoch liegt die Schätzung hinsichtlich dieses Einsparungspotentials?

24) Wie begründen, erklären und rechtfertigen Sie diese neue Regelung und aufgrund welcher Empfehlung von welchen Personen haben Sie diese initiiert?