10432/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.03.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Wochengeld und Karenzen in der Selbstständigkeit - eine Herausforderung

 

Selbstständige Arbeit ist oftmals weitaus herausfordernder, als unselbstständige Erwerbstätigkeit. In Österreich wird die sonst immer groß gelobte unternehmerische Kompetenz aber oft mit bürokratischen Hürden und höheren Kosten für weniger Leistungen belohnt. Noch herausfordernder stellen sich sogenannte "Sondersituationen" dar, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft die regulären Versicherungsverhältnisse unterbricht. So scheint es bei der SVS immer wieder Probleme bei der Auszahlung des Wochengeldes zu geben, da die Kommunikation zwischen Versicherung und Finanzamt und Fälligkeitsstellungen, die die geänderten Einkommensverhältnisse nicht berücksichtigen, große (finanzielle) Herausforderungen darstellen.

 

Nichtsdestotrotz ist es gerade in Ausnahmesituationen wie rund um eine Geburt wichtig, finanzielle Sicherheit zu haben und nicht mit spontanen Ausfällen rechnen zu müssen. Planungssicherheit würde aber im Vorhinein klare Informationen über Bezüge für Wöchnerinnen bedeuten. Aufgrund der langen Meldefristen weiß auch die SVS früh, wann der Geburtstermin erwartet wird und kann daher auch berechnen, ob Fälligstellungen in den Bezugszeitraum fallen und ebenso die eigenen Auszahlungen rechtzeitig berechnen. Für die Bezieherinnen würde eine derartige Abstimmung der Auszahlungen die finanzielle Sicherheit während des Mutterschutzes erhöhen.

 

Stattdessen ist in Informationsfoldern nachzulesen, dass Wochengeld üblicherweise in einer Tranche zum Ende des Anspruchszeitraums erfolgt (1) und in der Praxis gibt es Berichte, dass die Auszahlung offenbar in zwei oder drei Tranchen und mit einigen Verspätungen erfolgt. Nachdem Wochengeld und der Übergang in das Kinderbetreuungsgeld aber verhindern sollen, dass die Geburt eines Kindes eine unternehmerische und finanzielle Belastung darstellt, scheint zusätzliche Transparenz angebracht.

 

(1)  https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.729377&version=1580913749

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

Bitte um Aufschlüsselung aller Angaben nach Jahr und Bundesland

  1. Wie viele Frauen haben in den vergangenen fünf Jahren Wochengeld beantragt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland - ebenso für alle nachfolgenden Fragen)
  2. Wie viele Frauen erhielten zum Zeitpunkt des Antrags auf Wochengeld eine Fälligstellung ihrer Beiträge? 
    1. In wie vielen Fällen erfolgte die Fälligstellung zum Zeitpunkt des Antrags auf Wochengeld an einem der vorgesehenen Termine (28./ 29. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November)?
    2. In wie vielen Fällen erfolgte die Fälligstellung zum Zeitpunkt des Antrags auf Wochengeld zu einem anderen Termin? 

                                          i.    Falls es derartige Fälligstellungen gab: Warum erfolgten diese nicht an den dafür vorgesehenen Daten?

  1. In wie vielen Fällen wurde der gesamte Bezug des Wochengelds nach Ende der Anspruchszeit ausbezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung der Zahlungen Wochenabstand zu 1. Geburt und 2. Ende der Bezugsdauer des Wochengeldes)
  2. In wie vielen Fällen wurde der Bezug des Wochengeldes in zwei Tranchen ausbezahlt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Wochenabstand der Auszahlungsdaten zur Geburt)
  3. In wie vielen Fällen wurde der Bezug des Wochengeldes in drei Tranchen ausbezahlt?  (Bitte um Aufschlüsselung nach Wochenabstand der Auszahlungsdaten zur Geburt)
  4. In wie vielen Fällen wurde der Bezug des Wochengeldes auf mehr als drei Tranchen ausbezahlt?
  5. Berichten zufolge muss nach Ablauf des Mutterschutz/ Wochengeldbezugs ein Nachweis des Wochengelds zur Beantragung von Kinderbetreuungsgeld geleistet werden. Warum findet sich diese Information nicht im Informationsblatt zu den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldes?
    1. In wie vielen Fällen mussten Antragstellerinnen die Bestätigung des Wochengeldbezugs nachreichen?
    2. In wie vielen Fällen verzögerte sich der Bezug des Kinderbetreuungsgeld durch diese bürokratische Hürde?