Eingelangt am 01.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten
Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umgehung
des Gesundheitssystems bei der Behandlung von Covid
Das
Gesundheitsministerium hat im Lauf der vergangenen zwei Jahre viele Aufgaben
übernommen, die im Normalfall bei den Ländern, den
Krankenhäusern oder auch den Versicherungsträgern liegen. Nicht immer
waren diese Entscheidungen nachvollziehbar oder erfüllten die Logik des
normalen Gesundheitssystems - teilweise wurden Aufgaben ja auch vom Bundesheer
übernommen. In einigen Bereichen wie der Beschaffung von
Schutzausrüstung hat die zentrale Steuerung auch für Vorteile
gesorgt, weil besonders zu Beginn der Pandemie so größere Mengen
heraus verhandelt werden konnten und einzelne Krankenhäuser oder
-träger nicht gegenseitig in Wettbewerb treten mussten - wie
beispielsweise die Leiterin der Anstaltsapotheke des AKH Wien während des
Gesundheitspolitischen Forum im März 2022 berichtete.
Die zentrale
Abwicklung hat so sicherlich Vorteile, bei der Behandlung von Covid gibt es
dadurch aber auch einige Lücken. So ist beispielsweise unklar, wo welche
Medikamente im Einsatz waren und sind (vgl 6236/AB). Geändert wurde dies
mit der Einführung von Paxlovid auf dem Apothekenmarkt, das ab 23.
März auch in Apotheken verfügbar sein sollte (1). Im Sozialausschuss
eine Woche zuvor war kurzzeitig über die Kostenerstattung diskutiert
worden, laut Gesundheitsminister gab es seitens der
Sozialversicherungsträger beziehungsweise des Dachverbandes allerdings
kein Interesse an Verhandlungen. In Folge dessen wurde mittels
Abänderungsantrag erst am Tag nach der ersten Verfügbarkeit in
Apotheken im Parlament beschlossen, dass Covid-Heilmittel über das ASVG
öffentlichen Apotheken direkt ersetzt werden (2). Unklar ist auch nach wie
vor, wie die medikamentöse Behandlung in Krankenhäusern abgerechnet
wird. Immerhin scheint das Ministerium nach wie vor nicht genau zu wissen,
welche Medikamente im Rahmen von Studien oder regulär verwendet zu werden.
Auch die Hintergrundabläufe zur Verteilung von Medikamenten sind nach wie
vor unklar.
Die neue Bestimmung
im ASVG spricht von einer unkomplizierten Abgabe ohne chef- oder
kontrollärztlicher Bewilligung, in Medienberichten wird von kleinen
Risikogruppen gesprochen, die dennoch mit starken Wechselwirkungen mit anderen
Medikamenten rechnen müssen (3). Andere Berichte erwähnen ebenso
Molnupiravir, das allerdings nur eingeschränkt verfügbar sein sollte
(4). Problematisch ist dabei, dass auch hier unklar ist, ob, wie und wann die
Abwicklung der medikamentösen Versorgung gegen Covid in ein reguläres
System überführt werden sollte- langfristig wäre es
schließlich absurd, wenn weiterhin das Gesundheitsministerium für
bestimmte Medikamente den Einkauf und die Organisation der Verteilung
übernimmt.
- https://kurier.at/wissen/gesundheit/corona-ab-dieser-woche-behandlung-mit-medikament-paxlovid-bei-hausarzt-moeglich/401945911
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2022/PK0313/index.shtml
- https://www.krone.at/2661654
- https://www.salzburg24.at/news/oesterreich/covid-medikament-paxlovid-ab-kommender-woche-auf-rezept-verfuegbar-118628101
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wann und unter
welchen Umständen begann das BMSGPK Verhandlungen zur Beschaffung von
Medikamenten zur Behandlung von Covid-19? (Bitte um jeweilige
Aufschlüsselung der Daten von Verhandlungsgesprächen und
Gesprächspartnern)
- Wurden seitens des
Ministeriums Gespräche mit dem Dachverband der
Sozialversicherungsträger zur Abwicklung des Einkaufs von
Medikamenten gegen Covid-19 aufgenommen?
- Wurde versucht,
Input zur Abwicklung der Verhandlungen mit Produzenten einzuholen?
- Wurde versucht,
einen bisherigen Überblick über individuelle Verhandlungen oder
Beschaffungsbemühungen des Dachverbandes zu erhalten?
- Wurde versucht zu
erheben, welche Kosten-Nutzen-Analyse der Dachverband für den
Einkauf einzelner Medikamente durchgeführt hatte/ hätte, um
eine Preisgrenze zu finden?
- Falls ja: Bitte um
Angabe der jeweiligen Gesprächstermine und -partner für die
Fragen 2 - 2.c
- Falls es keine
derartigen Gespräche gab: Warum nicht?
- Wurden seitens des
Ministeriums Gespräche mit der Heilmittelevaluierungskommission (HEK)
zur Abwicklung des Einkaufs von Medikamenten gegen Covid-19 aufgenommen?
- Wurde versucht,
Input zur Abwicklung der Verhandlungen mit Produzenten einzuholen?
- Wurde versucht,
einen bisherigen Überblick über individuelle Verhandlungen oder
Beschaffungsbemühungen der HEK zu erhalten?
- Wurde versucht zu
erheben, wie eine Aufnahme von Medikamenten in den Erstattungskodex auch
für Produzenten von Medikamenten gegen Covid-19 attraktiv werden
könnte?
- Wurde versucht zu
erheben, welche Kosten-Nutzen-Analyse die HEK für den Einkauf
einzelner Medikamente durchgeführt hatte/ hätte, um eine
Preisgrenze zu finden?
- Falls ja: Bitte um
Angabe der jeweiligen Gesprächstermine und -partner für die
Fragen 3 - 3.d
- Falls es keine
derartigen Gespräche gab: Warum nicht?
- Wurden seitens des
Ministeriums Gespräche mit Krankenanstaltenapotheken zur Abwicklung
des Einkaufs von Medikamenten gegen Covid-19 aufgenommen?
- Wurde versucht,
Input zur Abwicklung der Verhandlungen mit Produzenten einzuholen?
- Wurde versucht,
einen bisherigen Überblick über individuelle Verhandlungen oder
Beschaffungsbemühungen von Krankenhausträgern zu
erhalten?
- Wurde versucht zu
erheben, welche Kosten-Nutzen-Analyse Krankenanstaltenapotheken für
den Einkauf einzelner Medikamente durchgeführt hatten/ hätten,
um eine Preisgrenze zu finden?
- Falls ja: Bitte um
Angabe der jeweiligen Gesprächstermine und -partner für die
Fragen 4 - 4.c
- Falls es keine
derartigen Gespräche gab: Warum nicht?
- Wurden seitens des
Ministeriums Informationen eingeholt, welche Medikamente im Rahmen von
klinischen Studien in Österreich zur Behandlung gegen Covid-19
eingesetzt werden und ob sich aus diesen Optionen auf eine eigene
Beschaffung im Falle eines positiven Studienoutcomes ergeben könnten?
- Falls ja: Welche
Präparate haben bisher die besten Aussichten auf den Abschluss eines
eigenen Beschaffungsvertrages?
- Falls nein: Warum
gab es aufgrund der Ausnahmesituation seitens des Ministeriums kein
Interesse den Forschungsstandort Österreich auch zugunsten der
medizinischen Versorgung zu nutzen?
- Wurden seitens des
Ministeriums Informationen eingeholt ob und welche Medikamente von medizinischen
Innovationsboards (MIB) im Einzelfall zur Behandlung gegen Covid genehmigt
wurden?
- Falls ja: Wurden
die Genehmigungen von MIBs zur Orientierung für Preisvereinbarungen
genutzt?
- Falls nein: Warum
nicht?
- Gibt es seitens des
Ministeriums Pläne, Medikamente zur Behandlung von Covid-19 in die
reguläre Erstattung aufzunehmen?
- Falls ja: Welche
Vorbereitungsarbeiten gibt es dazu in Abstimmung mit der HEK?
- Wurde dafür
erhoben, welcher Preis für Medikamente zur Behandlung von Covid-19
bezahlt werden müsste?
i. Falls ja: ist dies unter den geltenden Regeln
des ASVG zur Preisbildung möglich?
1.
Falls nein: Gibt es
Pläne Ausnahmen für die Regeln zur Preisbildung zu schaffen?
- Falls nein:
Warum gibt es keine Bemühungen, Medikamente gegen Covid-19 in die
reguläre Erstattung aufzunehmen beziehungsweise den Antrag auf
Aufnahme in den Erstattungskodex für Produzenten attraktiv genug
für ein Ansuchen um Aufnahme zu machen?