10484/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
Kurz vor knapp wurde - wie leider so oft - das Sterbeverfügungsgesetz erlassen, um für assistierten Suizid rechtzeitig die vom Verfassungsgerichtshof geforderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ursprünglich wollte die zuständige Justizministerin Eigenangaben zufolge ja bereits im Sommer 2021 dem Parlament einen Begutachtungsentwurf vorlegen (1), de facto wurde das Gesetz aber erst am 23. Oktober 2021 eingebracht und auch die Begutachtungsfrist war unter dem Zielwert von sechs Wochen.
Grundsätzlich entspricht das Sterbeverfügungsgesetz der Regierung zufolge nun zwar den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs, dennoch gibt es nur einen sehr kleinen Spielraum zur Anwendung. So ist die Wartezeit bis eine Sterbeverfügung genutzt werden kann, beispielsweise länger als die Frist beim Antrag auf eine Waffe, was gefährliche Vergleiche ermöglicht. Noch größere Herausforderung scheint aber die Suche nach Ärzt:innen zu sein, die die notwendigen Gutachten erstellen könnten (2) und in einzelnen Berichten wurde geradezu von einer"Unmöglichkeit" gesprochen (3). De facto fehlen ausreichende Möglichkeiten, die notwendigen Gutachten von Ärzt:innen oder Anwält:innen zu erhalten. Problematisch ist auch, dass Patient:innen nicht wissen, an welche Personen sie sich dafür wenden müssen. Mit Hilfe mancher Landes-Ärztekammern scheint sich mittlerweile etwas Einsicht zu entwickeln, allerdings sind 22 Ärzt:innen für Wien -wobei nur vier davon eine Palliativausbildung haben - und 130 Notar:innen für ganz Österreich eher eine geringe Anzahl von Ansprechpartner:innen für sterbewillige Personen (4).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende