10486/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.04.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend RH-Kritik an Corona-Kurzarbeit: Refundierung der Überförderung?

 

Der aktuelle Rechnungshofbericht zur Corona-Kurzarbeit besitzt Sprengkraft. Der Rechnungshof kritisiert dabei zahlreiche Mängel bei der Ausgestaltung, Auszahlung und Kontrolle, die zu einer Überförderung von 500 Mio. Euro führten – bei einem gesamten Fördervolumen von 8 Mrd. Euro. Hinzu kommen zusätzliche Pensionsverpflichtungen, die durch die Corona-Kurzarbeit aufgebaut wurden, da als PV-Beitragsbemessungsgrundlage, trotz Arbeitszeitreduktion, weiterhin das ursprüngliche Bruttogehalt herangezogen wurde – diese Kosten wurden vom RH allerdings nicht bewertet. Wie zumindest die 500 Mio. Euro Überförderung an das AMS rückerstattet werden sollen, wurde von der Regierung allerdings noch nicht beantwortet.

Der Rechnungshof bemängelte bei der Corona-Kurzarbeit unter anderem folgende Unzulänglichkeiten. Zunächst führte er als Kritikpunkt an, dass bei der Konzeption die Arbeitsmarkt- und Förderexperten von AMS und Arbeitsministerium nicht eingebunden wurden. Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die Beihilfen-Kriterien für Corona-Kurzarbeit nicht konkret genug waren und sind. Relativ unerfreulich bei der Kurzarbeit ist die Rolle der Sozialpartner, die laut Rechnungshof eine "abweichende Interessenlage" vom Fördergeber (Staat, AMS) hatten und haben. Damit wird auch die NEOS-Kritik indirekt bestätigt, dass sich die Sozialpartner auf Kosten der Steuerzahler ihr eigenes Süppchen gekocht haben. Unter anderem mit dem pikanten Detail, dass die Arbeiterkammer auch bei Kurzarbeitern weithin den vollen AK-Beitrag zum ursprünglichen Bruttogehalt verlangt. Insgesamt empfiehlt der Rechnungshof hier dem Arbeitsministerium und dem AMS bei den Fördervoraussetzungen und bei den Kontrollen eine klarere Abgrenzung von den Sozialpartnern. Außerdem empfahl der Rechnungshof, dass das AMS bei der Kontrolle der monatlichen Abrechnung der Kurzarbeitshilfen auszahlungsrelevante Mängel sofort berücksichtigen soll. Schlussendlich empfahl der Rechnungshof ein Kontrollkonzept mit risikoorientierten Prüfkriterien.

Angesichts der Tatsache, dass sich neben der Corona-Kurzarbeit ein massiver Fachkräftemangel aufgetan hat - Rekordzahl an offen Stellen (200.000) - stellt sich natürlich auch die Frage, welche Empfehlungen das Arbeitsministerium umsetzen wird. Denn eines steht fest, Kurzarbeit in dieser Form, nämlich ohne die entsprechenden Vorgaben bzw. Kontrollen und mit den unerwünschten Nebenwirkungen (Fachkräftemangel), darf es künftig keinesfalls mehr geben. Da sich bereits die nächste Krise anbahnt - Russland-Angriff auf die Ukraine - die erneut spezielle Kurzarbeitsregelungen zur Folge haben könnte, muss das Arbeitsministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes schnellstmöglich umsetzen, um bestmöglich vorbereitet zu sein. Hier dürfen gegebenenfalls nicht wieder gleichen Fehler bei etwaigen Kurzarbeitsvereinbarungen begangen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wird die vom Rechnungshof berechnete Kurzarbeitsüberförderung von 500 Mio. Euro vom AMS zurückgefordert werden bzw. wird die Überforderung bei fortlaufenden Kurzarbeitszahlungen abgezogen?
    1. Wenn ja, wie viel von der Überförderung wurde bereits an das AMS rückerstattet?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Wie viele Beschäftigte haben seit März 2020 Corona-Kurzarbeit in Anspruch genommen? (nach Monat und Bundesland)
  2. Wie viel an Corona-Kurzarbeitshilfen wurde bis dato ausbezahlt? (nach Monat und Bundesland)
    1. Wie viel dieser Mittel flossen an die Pensionsversicherung?
  1. Um wie viel geringer wären die Einnahmen der Pensionsversicherung ohne Corona-Kurzarbeit ausgefallen? (nach Jahr, für 2022 bitte um Schätzung)
    1. Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, bitte um eine Schätzung. 
  1. Um wie viel geringer wären die Einnahmen der Arbeiterkammern ohne Corona-Kurzarbeit ausgefallen? (nach Arbeiterkammer und Jahr, für 2022 bitte um Schätzung)
    1. Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, bitte um eine Schätzung. 
  1. Sind im Rahmen der Ukraine-Krise weitere Kurzarbeitsregelungen geplant und hat es dazu bereits Vorbereitungen bzw. Gespräche seitens des Arbeitsministeriums gegeben?
    1. Wenn ja, wann, mit welchen Gesprächspartnern und welchen Ergebnissen?
  1. RH-Empfehlung 1: "In die Konzeption von Fördervorhaben insbesondere mit einer finanziellen und abwicklungstechnischen Dimension wie bei der COVID–19–Kurzarbeit wären auch unter Zeitdruck die Arbeitsmarkt– und Förderexpertinnen bzw. –experten der zuständigen Stellen miteinzubeziehen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 2: "Rückwirkende Adaptierungen der Fördervoraussetzungen wären im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand in der Abwicklung und auf den Aspekt der Rechtssicherheit zu vermeiden."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 3: "Es wären konkrete Kriterien zur Beurteilung der vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Voraussetzung für die Beihilfengewährung zu entwickeln. Denkbar wäre etwa eine Zusammenschau von Indizien, wie die Kennzahlen des Unternehmensreorganisationsgesetzes, Rückstände bei den Sozialversicherungsträgern und das Vorliegen von Umsatzrückgängen in bestimmten Zeiträumen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 4: "Die Fördervoraussetzungen wären klarer von den in der Sozialpartnervereinbarung festgelegten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen abzugrenzen; die Kriterien, die Fördervoraussetzungen sein sollen, wären vom Fördergeber selbst zu definieren."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 5: "Die für die Ermittlung der Förderhöhen erstellten Berechnungsmodelle wären (insbesondere bei sehr hohen Fördervolumina) hinsichtlich der maßgeblichen Berechnungsschritte einer Qualitätssicherung zu unterziehen, um nicht–intendierte Überzahlungen auszuschließen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 6: "Es wäre – auch in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen – ein Kontrollkonzept mit risikoorientierten Prüfkriterien zur Abdeckung des mit den automatisierten Kontrollen nicht abgedeckten unrechtmäßigen Förderbezugs zu entwickeln."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 7: "Zum Zweck der Erhöhung der Transparenz der Kurzarbeit sowie zur Missbrauchsprävention wären in den Förderrichtlinien die Unternehmen zu verpflichten, ihre Beschäftigten individuell über jenes Ausmaß der Arbeitsstunden zu informieren, dass das Unternehmen für sie beim Arbeitsmarktservice in der Abrechnung der COVID–19–Kurzarbeitsbeihilfe angegeben hatte."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 8: "Im Sinne der Transparenz wäre in das standardisierte Controlling auch die Verfahrensdauer (getrennt nach AMS–Landesgeschäftsstellen) aufzunehmen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 9: "Die seit Ende Februar 2021 in den Berichten an den Nationalrat ersichtliche geschlechterspezifische Auswertung der Inanspruchnahme der COVID–19–Kurzarbeit wäre beizubehalten."
    1. Wird diese Vorgehensweise entsprechend der RH-Empfehlung fortgesetzt? Wenn nein, weshalb nicht?
  1. RH-Empfehlung 10: "Die Einhaltung der maßgeblichen Fördervoraussetzungen wäre vom AMS auch selbst zu überprüfen (etwa über Plausiblisierungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und über gezielte Stichprobenkontrollen)."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 11: "Bereits anlässlich der Genehmigung wären automatisierte Abgleiche mit der Liste der Scheinunternehmen des Bundesministeriums für Finanzen einzurichten."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 12: "Im Rahmen der Abrechnungskontrolle identifizierte, offensichtlich auszahlungsrelevante Mängel wären bei der Ermittlung der Auszahlungssumme unmittelbar zu berücksichtigen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 13: "In die Abrechnungskontrolle wären Abgleiche mit der Liste der Scheinunternehmen und der Insolvenzdatei zu integrieren, um ungerechtfertigte Auszahlungen zu vermeiden."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 14: "Bei der nicht zeitkritischen Endabrechnung der Kurzarbeitsprojekte wären strenge Kontrollmaßstäbe anzulegen und keine bzw. niedrige und betraglich begrenzte Toleranzgrenzen vorzusehen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 15: "Es wäre zu klären, inwieweit bei der Abrechnungskontrolle der COVID–19–Kurzarbeit automatisierte, sequenzielle oder auch stichprobenartige Abfragen in der Transparenzdatenbank zweckmäßig wären."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 16: "Die Höhe der Rückforderungen der COVID–19–Kurzarbeitsbeihilfe wäre standardmäßig zu erfassen und in das laufende Controlling aufzunehmen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 17: "Auch die Dauer des Verbleibs in der COVID–19–Kurzarbeit und das Ausmaß der abgerechneten Ausfallstunden wären zu monitoren sowie die Dauer der Verfahren und die Rückforderungen in das Controlling aufzunehmen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 18: "In die Berichterstattung an den Nationalrat wären auch die Dauer der Inanspruchnahme von COVID–19–Kurzarbeit und das Ausmaß der tatsächlich abgerechneten Ausfallstunden sowie weiters die Dauer der Verfahren aufzunehmen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
  1. RH-Empfehlung 19: "Bei rechtlichen Änderungen wäre für eine zeitnahe Aktualisierung der im Transparenzportal veröffentlichten Informationen zur Kurzarbeit zu sorgen."
    1. Wurde diese Empfehlung bereits vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?