Eingelangt am 01.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend RH-Kritik an
Corona-Kurzarbeit: Refundierung der Überförderung?
Der aktuelle Rechnungshofbericht zur Corona-Kurzarbeit besitzt
Sprengkraft. Der Rechnungshof kritisiert dabei zahlreiche Mängel bei der
Ausgestaltung, Auszahlung und Kontrolle, die zu einer Überförderung
von 500 Mio. Euro führten – bei einem gesamten Fördervolumen
von 8 Mrd. Euro. Hinzu kommen zusätzliche Pensionsverpflichtungen, die
durch die Corona-Kurzarbeit aufgebaut wurden, da als PV-Beitragsbemessungsgrundlage,
trotz Arbeitszeitreduktion, weiterhin das ursprüngliche Bruttogehalt
herangezogen wurde – diese Kosten wurden vom RH allerdings nicht
bewertet. Wie zumindest die 500 Mio. Euro Überförderung an das AMS
rückerstattet werden sollen, wurde von der Regierung allerdings noch nicht
beantwortet.
Der Rechnungshof bemängelte bei der Corona-Kurzarbeit unter
anderem folgende Unzulänglichkeiten. Zunächst führte er als
Kritikpunkt an, dass bei der Konzeption die Arbeitsmarkt- und
Förderexperten von AMS und Arbeitsministerium nicht eingebunden wurden.
Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die Beihilfen-Kriterien für
Corona-Kurzarbeit nicht konkret genug waren und sind. Relativ unerfreulich
bei der Kurzarbeit ist die Rolle der Sozialpartner, die laut Rechnungshof eine
"abweichende Interessenlage" vom Fördergeber (Staat, AMS) hatten
und haben. Damit wird auch die NEOS-Kritik indirekt bestätigt, dass sich
die Sozialpartner auf Kosten der Steuerzahler ihr eigenes Süppchen gekocht
haben. Unter anderem mit dem pikanten Detail, dass die Arbeiterkammer auch bei
Kurzarbeitern weithin den vollen AK-Beitrag zum ursprünglichen
Bruttogehalt verlangt. Insgesamt empfiehlt der Rechnungshof hier dem
Arbeitsministerium und dem AMS bei den Fördervoraussetzungen und bei den
Kontrollen eine klarere Abgrenzung von den Sozialpartnern. Außerdem
empfahl der Rechnungshof, dass das AMS bei der Kontrolle der monatlichen
Abrechnung der Kurzarbeitshilfen auszahlungsrelevante Mängel sofort
berücksichtigen soll. Schlussendlich empfahl der Rechnungshof ein Kontrollkonzept
mit risikoorientierten Prüfkriterien.
Angesichts der Tatsache, dass sich neben der Corona-Kurzarbeit ein
massiver Fachkräftemangel aufgetan hat - Rekordzahl an offen Stellen
(200.000) - stellt sich natürlich auch die Frage, welche Empfehlungen das
Arbeitsministerium umsetzen wird. Denn eines steht fest, Kurzarbeit in dieser
Form, nämlich ohne die entsprechenden Vorgaben bzw. Kontrollen und mit den
unerwünschten Nebenwirkungen (Fachkräftemangel), darf es künftig
keinesfalls mehr geben. Da sich bereits die nächste Krise anbahnt -
Russland-Angriff auf die Ukraine - die erneut spezielle Kurzarbeitsregelungen
zur Folge haben könnte, muss das Arbeitsministerium die Empfehlungen des
Rechnungshofes schnellstmöglich umsetzen, um bestmöglich vorbereitet
zu sein. Hier dürfen gegebenenfalls nicht wieder gleichen Fehler bei
etwaigen Kurzarbeitsvereinbarungen begangen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wird die vom Rechnungshof berechnete Kurzarbeitsüberförderung
von 500 Mio. Euro vom AMS zurückgefordert werden bzw. wird die
Überforderung bei fortlaufenden Kurzarbeitszahlungen abgezogen?
- Wenn ja, wie viel von der
Überförderung wurde bereits an das AMS rückerstattet?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Wie viele Beschäftigte haben seit
März 2020 Corona-Kurzarbeit in Anspruch genommen? (nach Monat und
Bundesland)
- Wie viel an Corona-Kurzarbeitshilfen wurde
bis dato ausbezahlt? (nach Monat und Bundesland)
- Wie viel dieser Mittel flossen an die
Pensionsversicherung?
- Um wie viel geringer wären die
Einnahmen der Pensionsversicherung ohne Corona-Kurzarbeit ausgefallen?
(nach Jahr, für 2022 bitte um Schätzung)
- Falls keine konkreten Zahlen vorliegen,
bitte um eine Schätzung.
- Um wie viel geringer wären die Einnahmen
der Arbeiterkammern ohne Corona-Kurzarbeit ausgefallen? (nach
Arbeiterkammer und Jahr, für 2022 bitte um Schätzung)
- Falls keine konkreten Zahlen vorliegen,
bitte um eine Schätzung.
- Sind im Rahmen der Ukraine-Krise weitere
Kurzarbeitsregelungen geplant und hat es dazu bereits Vorbereitungen bzw.
Gespräche seitens des Arbeitsministeriums gegeben?
- Wenn ja, wann, mit welchen
Gesprächspartnern und welchen Ergebnissen?
- RH-Empfehlung 1: "In die Konzeption
von Fördervorhaben insbesondere mit einer finanziellen und
abwicklungstechnischen Dimension wie bei der
COVID–19–Kurzarbeit wären auch unter Zeitdruck die
Arbeitsmarkt– und Förderexpertinnen bzw. –experten der
zuständigen Stellen miteinzubeziehen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 2: "Rückwirkende
Adaptierungen der Fördervoraussetzungen wären im Hinblick auf
den damit verbundenen Aufwand in der Abwicklung und auf den Aspekt der
Rechtssicherheit zu vermeiden."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 3: "Es wären
konkrete Kriterien zur Beurteilung der vorübergehenden
wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Voraussetzung für die
Beihilfengewährung zu entwickeln. Denkbar wäre etwa eine
Zusammenschau von Indizien, wie die Kennzahlen des
Unternehmensreorganisationsgesetzes, Rückstände bei den
Sozialversicherungsträgern und das Vorliegen von
Umsatzrückgängen in bestimmten Zeiträumen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 4: "Die
Fördervoraussetzungen wären klarer von den in der
Sozialpartnervereinbarung festgelegten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
abzugrenzen; die Kriterien, die Fördervoraussetzungen sein sollen,
wären vom Fördergeber selbst zu definieren."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 5: "Die für die
Ermittlung der Förderhöhen erstellten Berechnungsmodelle
wären (insbesondere bei sehr hohen Fördervolumina) hinsichtlich
der maßgeblichen Berechnungsschritte einer Qualitätssicherung
zu unterziehen, um nicht–intendierte Überzahlungen
auszuschließen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 6: "Es wäre
– auch in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen
– ein Kontrollkonzept mit risikoorientierten Prüfkriterien zur
Abdeckung des mit den automatisierten Kontrollen nicht abgedeckten
unrechtmäßigen Förderbezugs zu entwickeln."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 7: "Zum Zweck der
Erhöhung der Transparenz der Kurzarbeit sowie zur
Missbrauchsprävention wären in den Förderrichtlinien die
Unternehmen zu verpflichten, ihre Beschäftigten individuell über
jenes Ausmaß der Arbeitsstunden zu informieren, dass das Unternehmen
für sie beim Arbeitsmarktservice in der Abrechnung der
COVID–19–Kurzarbeitsbeihilfe angegeben hatte."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 8: "Im Sinne der
Transparenz wäre in das standardisierte Controlling auch die
Verfahrensdauer (getrennt nach AMS–Landesgeschäftsstellen)
aufzunehmen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 9: "Die seit Ende
Februar 2021 in den Berichten an den Nationalrat ersichtliche
geschlechterspezifische Auswertung der Inanspruchnahme der
COVID–19–Kurzarbeit wäre beizubehalten."
- Wird diese Vorgehensweise entsprechend der
RH-Empfehlung fortgesetzt? Wenn nein, weshalb nicht?
- RH-Empfehlung 10: "Die Einhaltung
der maßgeblichen Fördervoraussetzungen wäre vom AMS auch
selbst zu überprüfen (etwa über Plausiblisierungen hinsichtlich
der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und über gezielte
Stichprobenkontrollen)."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 11: "Bereits
anlässlich der Genehmigung wären automatisierte Abgleiche mit
der Liste der Scheinunternehmen des Bundesministeriums für Finanzen
einzurichten."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 12: "Im Rahmen der
Abrechnungskontrolle identifizierte, offensichtlich auszahlungsrelevante
Mängel wären bei der Ermittlung der Auszahlungssumme unmittelbar
zu berücksichtigen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 13: "In die Abrechnungskontrolle
wären Abgleiche mit der Liste der Scheinunternehmen und der
Insolvenzdatei zu integrieren, um ungerechtfertigte Auszahlungen zu
vermeiden."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 14: "Bei der nicht
zeitkritischen Endabrechnung der Kurzarbeitsprojekte wären strenge
Kontrollmaßstäbe anzulegen und keine bzw. niedrige und
betraglich begrenzte Toleranzgrenzen vorzusehen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 15: "Es wäre zu
klären, inwieweit bei der Abrechnungskontrolle der
COVID–19–Kurzarbeit automatisierte, sequenzielle oder auch
stichprobenartige Abfragen in der Transparenzdatenbank
zweckmäßig wären."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 16: "Die Höhe der
Rückforderungen der COVID–19–Kurzarbeitsbeihilfe
wäre standardmäßig zu erfassen und in das laufende
Controlling aufzunehmen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 17: "Auch die Dauer
des Verbleibs in der COVID–19–Kurzarbeit und das Ausmaß
der abgerechneten Ausfallstunden wären zu monitoren sowie die Dauer
der Verfahren und die Rückforderungen in das Controlling
aufzunehmen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 18: "In die
Berichterstattung an den Nationalrat wären auch die Dauer der
Inanspruchnahme von COVID–19–Kurzarbeit und das Ausmaß
der tatsächlich abgerechneten Ausfallstunden sowie weiters die Dauer
der Verfahren aufzunehmen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?
- RH-Empfehlung 19: "Bei rechtlichen
Änderungen wäre für eine zeitnahe Aktualisierung der im
Transparenzportal veröffentlichten Informationen zur Kurzarbeit zu
sorgen."
- Wurde diese Empfehlung bereits
vollständig umgesetzt? Wenn nein, bis wann wird sie umgesetzt?