10491/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler
betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv
Mit einstimmiger Entschließung des Nationalrates vom 24. April 2019 betreffend Archivierung digitaler Archivalien der obersten Bundesorgane durch das Staatsarchiv (68/E XXVI. GP) wurde der damalige Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Blümel aufgefordert, dem Nationalrat ehest bald einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte berücksichtigt:
· Nachhaltige Sicherung der digitalen Archivalien der obersten Staatsorgane in Anbetracht der Gefahr des Verlustes von politischem und geschichtlichem Erbe
· Nachhaltige Sicherung der digitalen Äußerungen der obersten Staatsorgane in den Sozialen Medien, die diese während ihrer Amtszeit tätigen
Dieser Gesetzesentwurf soll klare Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass diese Archivalien fachkundig und unter
· Beachtung der Kurzlebigkeit digitaler Plattformen und Medien
· Beachtung der besonderen Sensibilität der Unterlagen
· Beachtung der Amtsverschwiegenheit
· Beachtung des Datenschutzes
· Beachtung der Informations- und Wissenschaftsfreiheit
· Beachtung des Denkmalschutzes
für künftige Generationen nachhaltig gesichert sind.
In die Ausarbeitung des Entwurfes sollen
Expertinnen und Experten aus den Reihen der Geschichtsforschung, des
Denkmalschutzes, des Staatsarchivs sowie Expertinnen und Experten aus dem
Bereich der Informationstechnologie einbezogen werden.
In der Anfragebeantwortung 1049/AB (24.04.2020) durch die Bundesministerin Mag. Karoline Edtstadler wurde nochmal festgehalten, dass die „Entschließung des Nationalrats vom 24. April 2019 bestmöglich umgesetzt“ wird. Laut der Beantwortung wurde im Dezember 2019 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ihre Arbeit schon aufgenommen hat. „Der Planungsstand vor der Covid-19 Krise war ein Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe Ende 2020. Der konkrete Fahrplan für die legistische Umsetzung ist damit noch in Bearbeitung.“ Jetzt, knapp zwei Jahre später, stellen wir NEOS uns die Frage, wie weit dieser Prozess vorangeschritten ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Hat sich die Zusammensetzung seit 24.04.2020 geändert?
ii. Wurden neue externe Berater_innen hinzugezogen?
iii. Welche Mitarbeiter_innen des Staatsarchives sitzen in der Arbeitsgruppe?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn nein, wann kann mit weiteren Ergebnissen der Arbeitsgruppe gerechnet werden?
iii. Wenn nein, weshalb nicht?
i. Wenn nein, warum nicht?
ii. Wenn nein, wann wird ein erster Entwurf vorliegen?
iii. Wenn ja, um Übermittlung des Entwurfes wird ersucht.