10493/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.04.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend die Tauglichkeit der Grundwehrdiener

 

 

Laut einer APA-Pressemitteilung vom 10.02.2022 mit dem Titel: „Bundesheer – 2021 mehr als 50.000 Wehrpflichtige gestellt“ kam man im Jahr 2021 auf vier Prozent mehr taugliche Wehrpflichtige als noch im Vorjahr. Das Verteidigungsministerium verlautbart, dass dieses Plus auf die Einführung der Teiltauglichkeit, der damit verbundenen Senkung der Tauglichkeitskriterien sowie der laufenden Optimierung von medizinischen und psychologischen Bewertungsrichtlinien zurückzuführen ist. Da das Bundesheer mit geburtenschwachen Jahrgängen zu kämpfen habe, müssten die Bewertungskriterien noch angepasst werden, um die Zahl der Tauglichen zu erhöhen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.         Über wie viele Grundwehrdiener verfügt(e) Österreich jeweils in den Jahren 2000-2022?

2.         Wie viele Männer wurden jeweils in den Jahren 2000-2022 zur Stellung einberufen?

3.         Wie viele dieser Männer waren jeweils in den Jahren 2000-2022 jeweils tauglich und wie viele untauglich?

4.         Was waren die Untauglichkeitsgründe jeweils in den Jahren 2000-2022 aufgeschlüsselt nach Jahr und prozentualer Verteilung?

5.         Wie viele Männer sind letzten Endes jeweils in den Jahren 2000-2022 zum Bundesheer einberufen worden?

6.         Inwiefern sind die Tauglichkeitskriterien in den letzten fünf Jahren abgeändert worden?

7.         Was brachte die Änderung der Tauglichkeitskriterien?

8.         Inwiefern sollen die Tauglichkeitskriterien in den kommenden Jahren angepasst werden?

9.         Welche Veränderungen verspricht man sich durch die Anpassungen?