10497/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.04.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Martin Ho, AMS, Kurzarbeit und Anfangsverdacht

Folgender Pressemitteilung wurde am 31.März 2022 veröffentlicht:

Der Gastro-Komplex um Martin Ho ist einen aufsehenerregenden Fall reicher: Laut "Dossier" hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingeleitet.

Martin Ho, der wohl berühmt-berüchtigtste Szene-Gastronom Wiens, sorgt abermals für Schlagzeilen. Fast schon zum Running Gag wurde während der Pandemie das "Ho-rakel" – Twitter-Nutzer meinten, im Reservierungssystem seiner "Dots"-Lokale mögliche Starts und Ende von Lockdowns erkennen zu können. 

Hintergrund war, dass ihm als einen der engsten Vertrauten von Ex-Kanzler Sebastian Kurz ein besonderer Draht zu Insider-Informationen zugeschrieben wurde. Auch "Heute" befragte deswegen das "Lockdown-Orakel" mit einem Augenzwinkern. Zeitgleich tauchten aber auch immer wieder Videos auf, die Feiern in Zeiten der strikten Ausgangssperre zeigen sollten. Genau um jene Lockdowns geht es jetzt in Ermittlungen, die die Wiener Staatsanwaltschaft führt.

Hintergründe liefert das Recherchemagazin "Dossier", ihm wurde von Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, auch bestätigt: "Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es geht um den Verdacht des schweren Betrugs." Seit März laufe das Strafverfahren, die Anfangsverdachtsprüfung sei abgeschlossen. "Martin Ho wird als Beschuldigter geführt." Es gilt die Unschuldsvermutung.

Den Stein ins rollen brachte "Dossier" zufolge ausgerechnet das Arbeitsmarktservice. Mehrere Mitarbeiter waren im August 2021 an AMS und Finanzamt herangetreten, weil sie teilweise nur für zehn Stunden angemeldet, aber bis zu 60 gearbeitet haben sollen.

Außerdem wurde angegeben, während der Corona-Kurzarbeit bei einem Ausfall von eigentlich 100 Prozent durchschnittlich zehn Stunden pro Tag gearbeitet zu haben. Entsprechende Dokumente und Aufzeichnungen liegen "Dossier" vor. Der Anwalt der Mitarbeiter hat deswegen den Verdacht, "dass der vormalige Arbeitgeber unserer Mandanten in großem Umfang rechtswidrig Kurzarbeitsförderungen beantragt und bekommen hat". 

Eben einer dieser Mandanten gab an, "oftmals 40, 50, 60 Stunden gearbeitet" zu haben, obwohl er nur für zehn Stunden angemeldet war. Für jede Stunde darüber soll es neun Euro bar auf die Hand gegeben haben. All diese Arbeitszeiten und Zahlungen hat er dokumentiert und unter Wahrheitspflicht darüber ausgesagt. Betroffen soll das auch die Angestellten in den anderen Lokalen haben.

Wie das AMS per Mail bestätigte, war eben jener Mitarbeiter von 16. März bis 15. Juni 2020 sowie von 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 in Kurzarbeit, im Juni sogar zu 100 Prozent. "Ab 24.4. habe ich durchgehend gearbeitet", sagt hingegen der Mitarbeiter laut Aussage. Im zweiten Lockdown soll die durchschnittliche Arbeitszeit zehn Stunden pro Tag betragen haben.

Ob er in Kurzarbeit war, wisse er nicht. Alle Mitarbeiter hätten Blanko-Dokumente unterzeichnen müssen. Das AMS leitete all dies der Staatsanwaltschaft weiter. "Wir zeigen grundsätzlich nur bei Vorliegen belastbarer Beweise und begründeter Verdachtslage an", erklärt AMS-Wien-Pressesprecher Sebastian Paulick dem "Dossier".

Martin Hos Presseverantwortlicher, Alexander Khaelss-Khaelssberg, antwortet auf die "Dossier"-Frageliste: "Wir arbeiten mit dem AMS Wien und allen in die Causa involvierten öffentlichen Stellen konstruktiv zusammen, um offene Fragen zu klären. Alle Abrechnungen erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Vorwürfe des betrügerischen Handelns weisen wir zurück."

AMS, Corona-Geld – Strafverfahren gegen Martin Ho (msn.com)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Können Sie als zuständiger Sozialminister bestätigen, dass es im Zusammenhang mit dem Sebastian Kurz-Freund und Gastronomen Martin Ho bzw. seinen Gastronomieunternehmen und dem Arbeitsmarktservice „Diskussionsbedarf“ im Zusammenhang mit AMS-Leistungen und Kurarbeitsbeihilfen und damit auch Lohn- und Sozialabgaben gegenüber den Sozialversicherungsträgern gibt?

2)    Wenn ja, welchen Verfahrensstand gibt es diesbezüglich zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und dem Sebastian Kurz-Freund und Gastronomen Martin Ho bzw. seinen Gastronomieunternehmen?

3)    Gibt es bereits Forderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gegenüber dem Sebastian Kurz-Freund und Gastronomen Martin Ho bzw. seinen Gastronomieunternehmen?

4)    Wenn ja, in welcher Höhe?

5)    Wurde im Zusammenhang mit Forderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). gegenüber dem Sebastian Kurz-Freund und Gastronomen Martin Ho bzw. seinen Gastronomieunternehmen der Rechtsweg beschritten?

6)    Gab es bezüglich der laufenden Verfahren gegenüber dem Sebastian Kurz-Freund und Gastronomen Martin Ho bzw. seinen Gastronomieunternehmen „Interventionsversuche“ durch Sebastian Kurz oder Dritte bei Ihnen oder Ihrem Kabinett bzw. dem Kabinett Ihres Vorgängers Dr. Wolfgang Mückstein?

7)    Wenn ja, wann und durch wen?