10500/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.04.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Umsetzung der Sanktionen

Sehr geehrte Frau Wirtschaftsministerin!

Die Europäische Union hat in den vergangenen Wochen (24.02.2022 bis zuletzt 15./16.03.2022) bislang vier Sanktionspakete gegen die kriegsführende Russische Föderation beschlossen, die zu Beginn das Bankensystem und in weiterer Folge konkrete Personen und Unternehmen sowie zuletzt auch bestimmte Sektoren betreffen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen hängt von der vollständigen und umgehenden Umsetzung ab.

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

ANFRAGE

(1)       Wurden von Österreich die ua. im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Sanktionspakete bzw. einzelne Maßnahmen vollständig umgesetzt?

(2)       Wenn nein: Warum nicht, und bis zu welchem Grad wurden die einzelnen vier Pakete von Österreich bislang umgesetzt? (Bitte um Angabe des Paketes und des Umsetzungsgrades) Bis wann werden sie vollständig umgesetzt sein?

(3)        In wie vielen Fällen wurde der Zahlungsverkehr mit Banken ausgesetzt? Bitte um Angabe der Anzahl der betroffenen Unternehmen It. des jeweiligen Sanktionspaketes (Soll) und der tatsächlich umgesetzten Sanktionen (Fälle Ist-Zahl).

(4)        In wie vielen Fällen wurden die inländischen Bankkonten der von den Sanktionspaketen betroffenen natürlichen Personen und/oder Unternehmen in Österreich eingefroren? Bitte um jeweils getrennte Angabe der Anzahl der betroffenen Personen und/oder Unternehmen It. des jeweiligen Sanktionspaketes (Soll) und der tatsächlich umgesetzten Sanktionen (Fälle Ist-Zahl, Summe Euro-Volumen der eingefrorenen Konten).

(5)        In wie vielen Fällen wurden die inländischen wirtschaftlichen Ressourcen der von den Sanktionspaketen betroffenen natürlichen Personen und/oder Unternehmen in Österreich eingefroren? Bitte um jeweils getrennte Angabe der Anzahl der betroffenen Personen und/oder Unternehmen It. des jeweiligen Sanktionspaketes (Soll) und der tatsächlich umgesetzten Sanktionen (Fälle Ist-Zahl, Summe Euro-Volumen der eingefrorenen Ressourcen).

(6)        In wie vielen Fällen wurden davon inländische Immobilien der von den Sanktionspaketen betroffenen natürlichen Personen und/oder Unternehmen in Österreich eingefroren? Bitte um jeweils getrennte Angabe der Anzahl der betroffenen Personen und/oder Unternehmen It. des jeweiligen Sanktionspaketes (Soll) und der tatsächlich umgesetzten Sanktionen (Fälle

Ist-Zahl, Summe Euro-Volumen der eingefrorenen Immobilien).

(7)        In wie vielen Fällen wurden davon inländische sonstige Vermögensgegenstände der von den Sanktionspaketen betroffenen natürlichen Personen und/oder Unternehmen in Österreich eingefroren? Bitte um jeweils getrennte Angabe der Anzahl der betroffenen Personen und/oder Unternehmen It. des jeweiligen Sanktionspaketes (Soll) und der tatsächlich umgesetzten Sanktionen (Fälle Ist-Zahl, Summe Euro-Volumen der eingefrorenen Vermögensgegenstände und Beteiligungen, etc.) und soweit möglich um Aufgliederung je Vermögensgegenstandtypus.

(8)        In wie vielen Fällen wurden die in den Sanktionspaketen vorgenommenen Handelsbeschränkungen mit Unternehmen bzw. Branchen oder Gütern umgesetzt? Bitte um jeweils getrennte Angabe It. des jeweiligen Sanktionspaketes (Soll) und der tatsächlich umgesetzten Sanktionen (Fälle Ist-Zahl, Euro-Volumen der Beschränkung).

(9)        In Eventu, so weit es Abweichungen zwischen den Soll-Ist-Zahlen in den Beantwortungen zu den Fragen (3) bis (8) gibt: Aus welchen Gründen konnten die Sanktionen nicht vollständig umgesetzt werden? Bis wann werden sie vollständig umgesetzt sein?

Die Verordnung (EU) 269/2014 wurde in den vergangenen Tagen mehrfach aktualisiert. Artikel 2

normiert, dass die im Anhang 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen

oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar auf die eingefrorenen Gelder und

Vermögenswerte zugreifen dürfen. Nach Art. 9 ist es verboten, wissentlich und vorsätzlich an

Tätigkeiten teilzunehmen, die die Umgehung der Sanktionen bezwecken oder bewirken.

(10)     In wie vielen Fällen wurde das Firmenbuch für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?

(11)     In wie vielen Fällen führten Firmenbuchabfragen nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da die Vermögensverhältnisse zum wirtschaftlichen Eigentümer/Verfügungsberechtigten nicht festgestellt werden konnten?

(12)     In wie vielen Fällen wurde das Grundbuch für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?

(13)     In wie vielen Fällen führten Grundbuchabfragen nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da die Vermögensverhältnisse zum wirtschaftlichen Eigentümer/Verfügungsberechtigten nicht festgestellt werden konnten?

(14)     In wie vielen Fällen wurden Daten des zentralen Melderegisters bzw. Steuerdaten für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?

(15)     In wie vielen Fällen führten Abfragen dieser Daten nicht zu den gewünschten Ergebnissen?

(16)     In wie vielen Fällen wurde das Register der wirtschaftlichen Eigentümer für die Umsetzung der Sanktionen abgefragt?

(17)     In wie vielen Fällen führten Abfragen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer nicht zu den gewünschten Ergebnissen, da die Vermögensverhältnisse zum wirtschaftlichen Eigentümer nicht festgestellt werden konnten?

(18)     Es gibt Medienberichte, dass im Anhang 1 genannte Personen noch Übergaben/Verkäufe der von ihnen gehaltenen Vermögenswerte vorgenommen haben. Wie wurde in solchen Fällen vorgegangen, um das Verbot der mittelbaren (indirekten) Verfügungsmöglichkeit durchzusetzen? (bitte neben einer inhaltlichen Beschreibung auch um Angabe der Fallzahl und des Euro-Volumens der übertragenen Vermögenswerte)

(19)     Wir wurde das Verbot der Teilnahme an Umgehungstätigkeiten durchgesetzt (bitte neben einen inhaltlichen Beschreibung auch um Angabe der Fallzahl)?