10501/J XXVII. GP
Eingelangt am
05.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend der Beschaffung der Corona-Medikamente Paxlovid und
Lagevrio
In einer Presseaussendung von ÖGK-Arbeitnehmer*innen-Obmann Andreas Huss vom 23. März 2022 ist unter anderem folgendes zu lesen:
Die Krankenversicherung soll laut vorliegendem Entwurf zur Beschaffung des Corona-Medikamentes Paxlovid die Distributionskosten des Großhandels und der Apotheken übernehmen, obwohl der Bund die Medikamente zu einem nicht nachvollziehbaren Preis eingekauft hat. Die Verhandlungen zwischen Sozialversicherung und Bund zu dem Thema wurden ohne Ergebnis abgebrochen.
Die Sozialversicherung hilft gerne im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und der vom Bund übertragenen Aufgaben bei der Pandemiebekämpfung mit. Der Bund muss dabei natürlich auch die vollen Kosten der Corona-Medikamente sowie der Distribution tragen und darf nicht die Belastung auf die Versichertengemeinschaft abwälzen.
Hintergrund: das Ministerium plant das Medikament Paxlovid ohne Befassung der Heilmittel-Evaluierungs-Kommission, ohne Aufnahme in den Erstattungskodex und ohne chefärztliche Bewilligungspflicht in direkte Anwendung bei Corona-Patient*innen mit Risikofaktoren zu bringen. Theoretisch würden Ärzt*innen das Medikament sogar verschreiben können, ohne den Patienten gesehen zu haben, ist in der Pressemitteilung zu lesen.
Die vollständige Pressemitteilung ist hier
nachzulesen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220323_OTS0064/oegk-huss-paxlovid-krankenversicherung-bei-finanzierung-der-corona-medikamente-nicht-eingebunden-soll-aber-nun-bezahlen
Laut einer Pressemitteilung der Ärztekammer stünden beispielsweise auch tausende Dosen des Medikaments Lagevrio sofort bereit.
Unter anderem ist in dieser Pressemitteilung zu lesen: Es sollte dringend daran gearbeitet werden, dass dieses Medikament schnell österreichweit zur Anwendung kommen kann“, appelliert Szekeres an die Gesundheitspolitik.
Bislang sei das nur in Wien unkompliziert möglich, wo ein Telemedizin-Team der MA15 aktiv Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf kontaktiert, über die Möglichkeit einer medikamentösen Therapie aufklärt und diese Therapie dann gegebenenfalls auch in die Wege leitet. „So einen einfachen Zugang würden wir uns für alle Bundesländer wünschen“, sagt Szekeres. ……
Die vollständige Pressemitteilung der Ärztekammer lesen sie hier: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220329_OTS0055/covid-medikamente-oesterreichische-aerztekammer-fordert-mehr-optionen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wer war seitens Ihres Ministeriums in die Beschaffungsvorgänge hinsichtlich des Covid-19 Medikaments Paxlovid involviert?
2. Welche anderen Institutionen waren in dies Beschaffungsvorgänge dieses Medikamentes involviert?
3. Welche anderen Ministerien waren in diese Beschaffungsvorgänge involviert?
4. Waren Sie, beziehungsweise Ihr Amtsvorgänger, in diese Vorgänge involviert und wenn nein warum nicht?
5. Wie erfolgte die Beschaffung?
6. In Ihrer Rede vor dem Nationalrat am 24. März haben Sie gesagt, dass die Sozial-versicherung in die Verhandlungen über die Beschaffung von Paxlovid eingebunden war.
a. Welcher Krankenversicherungsträger war eingebunden?
b. In welcher Form war dieser eingebunden?
c. Wann fand diese Einbindung statt?
d. Was war das Ergebnis dieser Einbindung?
7. Zu welchen Konditionen (Stückzahl, Preis, Lieferumfang, Vertragsgestaltung usw.) wurde das Medikament Paxlovid eingekauft?
8. Wie lange kann die betroffene Gruppe damit versorgt werden und wie sehen die nächsten Schritte dazu aus?
9. Warum wurde kein Health Technology Assessment Verfahren kurz „HTA-Verfahren“, vergleichbar der medizinischen und pharmakologischen und ökonomischen Evaluierung der Heilmittelevaluierungskommission, durchgeführt?
10. Welche Mehrkosten sind durch diesen Weg der Medikamentenbeschaffung in gegenständlichem Fall entstanden?
11. Haben Sie vor, den Dachverband zukünftig auch bei der Beschaffung anderer Medikamente außen vor zu lassen und wenn ja warum, wenn nein, warum nicht?
12. In welcher Form wurden Österreichs Ärzt*innen über die Risiken des Medikamentes Paxlovid von Ihrer Seite ausreichend aufgeklärt?
13. Wie garantieren sie die Patientensicherheit bei der Verordnung von Paxlovid?
14. Übernehmen Sie die Verantwortung, wenn es auf Grund von Wechselwirkungen bei der Zielgruppe der Hochriskopatient*innen zu „Problemen / Schäden“ kommt?
15. Wie wollen Sie zukünftig die Eintragung der Medikation in Elga vorantreiben? Welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
16. Wie wird der Einsatz von Paxlovid und in Zukunft auch der Einsatz weiterer oraler antiviraler Medikamente dokumentiert?
17. Wieso sollen bei einer pandemiebedingten Abgabe von Medikamenten, die der Bund beschafft hat, der Sozialversicherung die Abgabe der Medikamente in Rechnung gestellt werden?
18. Stimmt es, dass ihr Haus von der Krankenversicherung verlangt hat, das Medikament im niedergelassenen Bereich zu vertreiben und zu finanzieren, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu schaffen?
19. Wie sieht die medizinische Nutzen / Risiken Bewertung aus?
20. Welche Schritte haben Sie bzw. Ihr Ministerium in die Wege geleitet um auch ausreichend Dosen des Medikaments Lagevrio österreichweit zu sichern?
21. Wieviele Dosen des Medikaments Lagevrio wurden bereits beschafft?
22. Wie ist die Beschaffung erfolgt?
23. War die ÖGK in diese Beschaffung eingebunden?
24. Zu welchen Konditionen (Stückzahl, Preis, Lieferumfang, Vertragsgestaltung usw.) wurde das Medikament Lagevrio eingekauft?
25. Wurde bei der Beschaffung des Medikaments Lagevrio das Health Technology Assessment Verfahren kurz „HTA-Verfahren“, vergleichbar der medizinischen und pharmakologischen und ökonomischen Evaluierung der Heilmittelevaluierungskommission, durchgeführt? Wenn nein warum nicht?
26. Welches Budget wurde seitens des Finanzministeriums für die Beschaffung von Coronamedikamenten vorgegeben bzw. wurde seitens des Finanzministers die von Ihnen gewünschte Menge an Coronamedikamenten zur Bestellung freigegeben?