10502/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend der Umsetzung eines Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der notwendigen Reparatur
Aufgrund der nachstehenden Beantwortung einer schriftlichen Anfrage von Abg. Silvan, durch den ehemaligen Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein, die im Zuge der Budgetberatungen zur UG 24 Gesundheit eingebracht worden ist:

stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Warum wurde der seinerzeit diesbezüglich von Minister a.D. Rudolf Anschober vorgelegte Vorschlag zur Reparatur des Gesetzes bis dato nicht umgesetzt?
2. Welche diesbezüglichen Gespräche haben Sie schon und mit wem geführt? Welche Gespräche wurden seitens Minister a.D. Rudolf Anschober und seitens Minister a.D. Dr. Wolfgang Mückstein geführt?
3. Werden Sie den Gesetzesentwurf in jener Version, die bereits ihr Amtsvorgänger Anschober vorgelegt hat, in Begutachtung schicken oder sind Änderungen geplant? Und wenn ja welche Änderungen sind geplant?
4. Es ist mittlerweile fast zweieinhalb Jahre her, dass der Verfassungsgerichtshof das diesbezügliche Erkenntnis veröffentlich hat. Wann soll das erwähnte Begutachtungsverfahren nun genau starten, bis wann kann mit einer Reparatur des Gesetzes gerechnet werden?
5. Halten Sie es für möglich, dass in der BVAEB getroffene Beschlüsse aufgrund der unrechtmäßig zustande gekommenen Entsendungen aufgehoben werden müssen. Wenn nein, warum nicht?
6. Ist es aus Ihrer Sicht im Sinne der Selbstverwaltung, wenn Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter in einem Verhältnis in die Selbstverwaltung entsandt werden, das Parität aufweist oder sich sogar darüber hinaus zu Gunsten der Arbeitgebervertreter verschiebt?