10509/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend AMS-Aufstocker bei Arbeitslosengeld & Notstandhilfe Jänner-März 2022 Bundesland Salzburg

 

Folgende Information lobt das AMS auf seiner Info-Seite aus:

„Sozialhilfe (Mindestsicherung)

Wenn Sie nicht genug Geld haben, damit Sie und Ihre Familie davon leben können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Mindestsicherung).

·           Wo erhalten Sie Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

·           Welche Aufgabe hat das AMS?

·           Wo erfahren Sie mehr über die Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

Wo erhalten Sie Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Magistrat bzw. Ihre Bezirkshauptmannschaft.

Welche Aufgabe hat das AMS?

In vielen Fällen müssen Sie sich bei uns arbeitsuchend melden, damit Sie die Sozialhilfe (Mindestsicherung) erhalten.

Wir helfen Ihnen, damit Sie bald wieder eine dauerhafte Arbeit finden:

·           Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsuche.

·           Wir ermöglichen Ihnen eventuell eine Weiterbildung.

·           Wir fördern Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben.  

 

Wo erfahren Sie mehr über die Sozialhilfe (Mindestsicherung)?

Die Sozialhilfe (Mindestsicherung) ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Informationen erhalten Sie:

·           Entweder auf der Website des Sozialministeriums.

·           Oder bei Ihrem Magistrat bzw. Ihrer Bezirkshauptmannschaft.

 

Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich | AMS

Arbeitslose haben auch die Möglichkeit bei geringem Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfebezug mit Mindestsicherung(Sozialhilfe) „aufzustocken“.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Arbeitslose bzw. Notstandhilfebezieher haben seit dem 1.1.2022 im Bundesland Salzburg als „Aufstocker“ Zusatzleistungen aus dem Titel der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe insgesamt bezogen?

2)    Wie verteilen sich diese „Aufstocker“ auf die Monate ab dem 1.1.2022 im Bundesland Salzburg?

3)    Wie verteilen sich diese „Aufstocker“ ab dem 1.1.2022 (aufgeschlüsselt nach Monaten) jeweils auf österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige, Personen mit Asylstatus und subsidiär Schutzberechtigten im Bundesland Salzburg?