10514/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA)

 

In der Anfragebeantwortung 9388/AB zu 9590/J wird eine Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) genannt, die mit Vertragsabschluss 01.08.2019 ein Vertragsverhältnis mit dem Bundesministerium für Arbeit (damals Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) abgeschlossen hatte.

 

·         Das Auftragsvolumen (brutto) umfasst einen Betrag von 10.000 Euro

·         Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum von 01.06.2019 bis 30.09.2021

·         Als Inhalt/die Leistung im Zusammenhang mit diesem Auftragsvolumen werden „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020“(Fördervertrag) angegeben?

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

 

1)    Gab es eine Ausschreibung für dieses Projekt „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020 (FORBA)“?

2)    Wenn ja wann, zu welchen Ausschreibungsbedingungen?

3)    Wer hat an dieser Ausschreibung teilgenommen?

4)    Welchen konkreten Umfang hatten dieses Projekt „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020 (FORBA)“?

5)    Wann, wo und mit wem fanden dieses Projekt „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020 (FORBA)“statt?

6)    Welches Ergebnis hatten dieses Projekt „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020 (FORBA) “?

7)    Welchen konkreten Nutzen hat das Bundesministerium für Arbeit (BMA) bzw. das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) bzw. das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) bzw. Vorgängerministerien aus diesen „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020 (FORBA)“ erzielt?

8)    Warum hat die Vertragslaufzeit des Fördervertrags zwei Monate vor dem Vertragsabschluss begonnen?

9)    Wer hat den konkreten Auftrag für diesen Fördervertrag gegeben?

10) Bestand dieser Fördervertrag bereits in Zeitperioden vor 2019 zwischen dem damaligen BMASGK bzw. Vorgängerministerien und wenn ja, seit welchem Zeitpunkt?

11) Welche Sektion hat diesen Fördervertrag inhaltlich, personell und organisatorisch betreut?

12) Wurden die Ergebnisse auch dem Arbeitsmarktservice, dem Arbeitsinspektorat und anderen Institutionen zur Verfügung gestellt?

13) Gibt es aktuell eine Fortführung dieser „Fachgespräche zur Arbeitsforschung 2019 und 2020 (FORBA)“ im Rahmen eines Fördervertrags mit dem BMA?

14) Wenn ja, welche Grundlagen im Sinne eines entsprechenden Vertragsverhältnisses bestehen dafür?

15) Wenn nein, warum nicht?

16) Hat die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) Subunternehmer bzw. Kooperationspartner beauftragt und wenn ja, welche?