10546/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Folgeanfrage zu 9428/AB betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen
Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher beantwortet in Nr. 9428/AB die Anfrage Nr. 9632/J folgendermaßen:
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 · Haben die oben gelisteten Scheinfirmen (Unternehmen und Einzelunternehmer), die per Bescheid 2021 erfasst worden sind, zu irgendeinem Zeitpunkt AMS-Förderungen bezogen? · Wenn ja, wann, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage? · Wurden AMS-Förderungen für die oben gelisteten Scheinfirmen (Unternehmen und Einzelunternehmer), die per Bescheid 2021 erfasst worden sind, wieder zurückgefordert? · Wenn ja, in welcher Höhe bei jedem einzelnen Unternehmen? · Wenn ja, in welcher Höhe waren diese AMS-Förderungen wieder einbringbar?
In der beigefügten Tabelle werden die jeweiligen Unternehmen aufgelistet, die vom Bundesministerium für Finanzen als Scheinunternehmen festgestellt wurden und vom Arbeitsmarktservice (AMS) Förderungen erhielten.
In dieser Auflistung ist der Zeitraum der Förderung, die Höhe der geleisteten Zahlungen des AMS sowie die Beihilfenart angeführt (KUA: Kurzarbeit; 0EB: Eingliederungsbeihilfe; LST: Lehrstellenförderung).
Diese Beihilfen gemäß Arbeitsmarktservicegesetz werden auf der Grundlage von bundesweiten Rahmenrichtlinien des AMS-Verwaltungsrats gewährt. In der letzten Spalte ist ersichtlich, bei welchen Förderungen eine Rückforderung vorgenommen wurde, die noch nicht einbringlich war. Da es keine automatisierten Auswertungsmöglichkeiten über den Stand der Einbringung von finanziellen Rückforderungen gibt, liegen zur Frage der Rückforderungen leider keine darüberhinausgehenden Informationen vor.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
ANFRAGE
1) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma MM BAU GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
2) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 1)?
3) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma Metwally Ahmed(Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
4) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 3)?
5) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma MAGIC Mountains Hotel&Resort GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
6) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 5)?
7) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma Pauna Nicolae (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
8) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 7)?
9) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma Opteryx GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
10) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 9)?
11) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma Trulexx Bau GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
12) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 11)?
13) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma Plutux GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
14) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 13)?
15) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma Plutux GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
16) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 15)?
17) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma C.I.G. Installationen GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
18) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 17)?
19) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma TIBALEX Trans OG (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
20) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 19)?
21) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma H. Posch GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
22) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 21)?
23) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma DC Point GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
24) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 23)?
25) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma DC Point GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
26) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 25)?
27) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma VIZTOT KG (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
28) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 27)?
29) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma VIZTOT KG (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
30) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 29)?
31) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma DE Personal GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
32) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 31)?
33) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma DE Personal GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
34) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 33)?
35) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma Slavchi Remove GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
36) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 35)?
37) Warum wurden die Kurzarbeitshilfen bei der Firma Slavchi Remove GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
38) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 37)?
39) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma J.U.L.V.I.Z. GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
40) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 39)?
41) Warum wurden die Lehrstellenförderungen bei der Firma J.U.L.V.I.Z. GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
42) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 41)?
43) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma NORDTEAM GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
44) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 43)?
45) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma To Do&Service GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
46) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 45)?
47) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma MIVAN GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
48) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 47)?
49) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma AD Job Assist GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
50) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 49)?
51) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma Szarlitt KG (Scheinfirma laut BMF) teilweise zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
52) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 51)?
53) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma Szarlitt KG (Scheinfirma laut BMF) teilweise nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
54) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 53)?
55) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma Stoilov Vasil (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
56) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 55)?
57) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma Tutinex GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
58) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 57)?
59) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma Velichkov Georgi (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
60) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 59)?
61) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma BetaMa Alpha GmbH (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
62) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 61)?
63) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma FE Mobility KG (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
64) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 63)?
65) Warum wurden die Kurzarbeitsbeihilfen bei der Firma Luputz Vasile (Scheinfirma laut BMF) zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
66) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 65)?
67) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma Charly Bau GmbH (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
68) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 67)?
69) Warum wurden die Eingliederungshilfen bei der Firma THR Pro KG (Scheinfirma laut BMF) nicht zurückgefordert (Anlage zu 9428/AB)?
70) Welchen Rechtsgrund gibt es insbesondere dafür (Frage 69)?
71) Warum hat das Arbeitsmarktservice (AMS) bei einer so hohen Anzahl von Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kurzarbeitshilfen, Eingliederungshilfen und Lehrstellenförderungen kein Reporting- und Controllingsystem, in den die einzelnen Fälle nachvollziehbar und in ihrem Risiko, ihrer Kostenstruktur und ihrem Verfahrensstand bewertbar und transparent sind, was den Status der Einbringlichkeit betrifft?
72) Werden Sie ein solches Reporting- und Controllingsystem durch das BMA im Verwaltungsrat bzw. beim Vorstand des AMS anregen?
a) Wenn ja wann?
b) Wenn nein, warum nicht?