10549/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Folgeanfrage zu 9386/AB betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 · Wie viele Rechtsfälle (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend im Zeitraum 1.1.2020 bis 11.1.2021 (Amtszeit BM a.D. Christine Aschbacher) insgesamt an die Finanzprokuratur zur Begutachtung bzw. Rechtsvertretung weitergeleitet? · Wie viele Rechtsfälle betreffen das Zivilrecht (Frage 1)? · Wie viele Rechtsfälle betreffen das Strafrecht (Frage 1)? · Wie viele Rechtsfälle betreffen das Verwaltungsrecht (Frage 1)?
Das ehemalige Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend hat insgesamt drei Rechtsfälle an die Finanzprokuratur weitergeleitet, wovon zwei das Zivilrecht und einer das Verwaltungsrecht betreffen.
Zu den Fragen 5 bis 8 • Wie viele Rechtsfälle (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) hat das Bundesministerium für Arbeit seit 11.1.2021 (Amtszeit BM Univ. Prof. Dr. Martin Kocher) insgesamt an die Finanzprokuratur zur Begutachtung bzw. Rechtsvertretung weitergeleitet? • Wie viele Rechtsfälle betreffen das Zivilrecht (Frage 5)? • Wie viele Rechtsfälle betreffen das Strafrecht (Frage 5)? • Wie viele Rechtsfälle betreffen das Verwaltungsrecht (Frage 5)?
Das Bundesministerium für Arbeit hat insgesamt einen Rechtsfall an die Finanzprokuratur weitergeleitet, welcher das Verwaltungsrecht betrifft.
Zur Frage 9 · Wie viele Rechtsfälle (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) hat das Arbeitsmarktservice (AMS) seit dem 1.1.2020 insgesamt an die Finanzprokuratur zur Begutachtung bzw. Rechtsvertretung weitergeleitet?
Das Arbeitsmarktservice hat insgesamt 802 Rechtsfälle an die Finanzprokuratur übermittelt.
Zu den Fragen 10 bis 12 · Wie viele Rechtsfälle betreffen das Zivilrecht (Frage 9)? · Wie viele Rechtsfälle betreffen das Strafrecht (Frage 9)? · Wie viele Rechtsfälle betreffen das Verwaltungsrecht (Frage 9)?
Zur Frage, ob die Fälle das Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht betreffen, liegen keine genauen Aufzeichnungen vor. Zumeist betreffen die Fälle jedoch das Zivilrecht, da es sich überwiegend um Rückforderungen infolge von Insolvenzverfahren von Unternehmen oder um die Nicht-Zahlung von Rückforderungen handelt.
Zu den Fragen 13 und 14 · Besteht keinerlei Reporting der Finanzprokuratur an den „Klienten" AMS bzw. das Bundesministerium für Arbeit, welchen Stand die einzelnen Rechtsfälle haben? · Wenn ja (Frage 13), warum nicht?
Die Finanzprokuratur berichtet bei jedem einzelnen Fall, zu dem sie beauftragt wurde, laufend über den Stand des Verfahrens an das Arbeitsmarktservice (AMS). Eine automatisierte Auswertungsmöglichkeit über den Stand aller Rechtsfälle gibt es jedoch nicht.
Zur Frage 15 · Wenn ein Reporting an den „Klienten" AMS bzw. das Bundesministerium für Arbeit besteht (Frage 13), wie viele AMS-Förderungen von Scheinfirmen konnten als Privatbeteiligter bzw. als Förderungsgeber seit dem 1.1.2020 auf dem Rechtsweg wieder zurückgeholt werden?
Da es, wie in der Beantwortung zur Frage 13 dargelegt, keine automatisierten Auswertungsmöglichkeiten über den Stand der Rechtsfälle bzw. dem Stand der Einbringung von finanziellen Rückforderungen gibt, liegen dem AMS dazu keine gesammelten, aktuellen Informationen vor.
Zur Frage 16 · Entscheidet die Finanzprokuratur „autonom", dh. ohne Konsultation des „Klienten" AMS bzw. des Bundesministeriums für Arbeit, ob gegen eine Scheinfirme bei AMSFörderungen vorgegangen wird, oder entscheiden doch die betroffenen „Klienten", die ja die Finanzprokuratur beauftragt haben?
Die Finanzprokuratur spricht gegenüber dem AMS abhängig vom Einzelfall Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aus. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegt sodann dem AMS, welches den Empfehlungen der Finanzprokuratur in aller Regel folgt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
ANFRAGE
1) Um welche Zivilrechtsfälle handelt es sich inhaltlich und wie stellt sich der aktuelle Verfahrensstand dar (9386/AB zu Frage 1 bis 4)?
2) Welche Kosten sind dem BMAFJ bzw. BMA aus diesen Zivilrechtsfällen bisher entstanden (9386/AB zu Frage 1 bis 4)?
3) Wie hoch waren in diesem Zusammenhang die Honorare der Finanzprokuratur (9386/AB zu Frage 1 bis 4)?
4) Um welchen Verwaltungsrechtsfall handelt es sich inhaltlich und wie stellt sich der aktuelle Verfahrensstand dar (9386/AB zu Frage 1 bis 4)?
5) Welche Kosten sind dem BMAFJ bzw. BMA aus diesem Verwaltungsrechtsfall bisher entstanden (9386/AB zu Frage 1 bis 4)?
6) Wie hoch waren in diesem Zusammenhang die Honorare der Finanzprokuratur (9386/AB zu Frage 1 bis 4)?
7) Um welchen Verwaltungsrechtsfall handelt es sich inhaltlich und wie stellt sich der aktuelle Verfahrensstand dar (9386/AB zu Frage 5 bis 8)?
8) Welche Kosten sind dem BMAFJ bzw. BMA aus diesem Verwaltungsrechtsfall bisher entstanden (9386/AB zu Frage 5 bis 8)?
9) Wie hoch waren in diesem Zusammenhang die Honorare der Finanzprokuratur (9386/AB zu Frage 5 bis 8)?
10) Warum hat das Arbeitsmarktservice (AMS) bei einer so hohen Anzahl von Rechtsfällen (802 Fälle) kein Reporting- und Controllingsystem, in den die einzelnen Fälle nachvollziehbar und in ihrem Risiko, ihrer Kostenstruktur und ihrem Verfahrensstand bewertbar und transparent sind (9386/AB zu Frage 9 bis 12)?
11) Werden Sie ein solches Reporting- und Controllingsystem durch das BMA im Verwaltungsrat bzw. beim Vorstand des AMS anregen (9386/AB zu Frage 9 bis 12)?
a) Wenn ja wann?
b) Wenn nein, warum nicht
12) Welche Kosten sind dem AMS aus diesen Fällen bisher entstanden (9386/AB zu Frage 9 bis 12)?
13) Wie hoch waren in diesem Zusammenhang die Honorare der Finanzprokuratur (9386/AB zu Frage 9 bis 12)?
14) Warum hat das Arbeitsmarktservice (AMS) bei einer so hohen Anzahl von Rechtsfällen (802 Fälle) kein Reporting- und Controllingsystem, in den die einzelnen Fälle nachvollziehbar und in ihrem Risiko, ihrer Kostenstruktur und ihrem Verfahrensstand bewertbar und transparent sind (9386/AB zu Frage 13 und 14)?
15) Werden Sie ein solches Reporting- und Controllingsystem durch das BMA im Verwaltungsrat bzw. beim Vorstand des AMS anregen (9386/AB zu Frage 13 und 14)?
c) Wenn ja wann?
d) Wenn nein, warum nicht?
16) Warum hat das Arbeitsmarktservice (AMS) bei einer so hohen Anzahl von Rechtsfällen (802 Fälle) kein Reporting- und Controllingsystem, in den die einzelnen Fälle nachvollziehbar und in ihrem Risiko, ihrer Kostenstruktur und ihrem Verfahrensstand bewertbar und transparent sind (9386/AB zu Frage 15)?
17) Werden Sie ein solches Reporting- und Controllingsystem durch das BMA im Verwaltungsrat bzw. beim Vorstand des AMS anregen (9386/AB zu Frage15?
e) Wenn ja wann?
f) Wenn nein, warum nicht?