1057/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Pensionsleistungen HETA ASSET RESOLUTION AG

 

 

In einem aktuellen Bericht der Zeitschrift News wird auf die Pensionssituation in öffentlichen Firmen hingewiesen (vgl. News 5/2020, S. 22). Basis für diese Berichterstattung stellt der Rechnungshofbericht über „Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2017 und 2018“ (Reihe Einkommen 2019/1) dar.

 

Anhand der in der Zeitschrift abgebildeten Grafik lässt sich eindeutig ablesen, dass ein Groß der öffentlichen Unternehmen in Österreich ihren Pensionisten Zusatzpensionen – zusätzlich zur normalen ASVG-Pension – auszahlen. Die höchsten Pro-Kopf-Pensionen (€ 15.952) werden demnach an 6 Pensionäre der HETA ASSET RESOLUTION AG ausbezahlt. Die meisten Pensionäre und somit Gesamtpensionszahlungen (€ 126.313.100) finden sich erwartungsgemäß bei der Österreichischen Nationalbank. Ebenfalls großzügig im Bereich der Zusatzpensionen zeigt sich die KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, bei der 78 Pensionäre von einer durchschnittlichen Pro-Kopf-Pension von € 2.602 (14x) profitieren. Insgesamt werden an öffentliche Firmen zusätzliche Pensionsleistungen von € 543.711.900 an 24.659 Pensionäre ausbezahlt.

 

Laut Pensionsexperten sind diese Sonder- bzw. Zusatzpensionen nur zu knapp einem Viertel durch die Beiträge der Bediensteten gedeckt, der Rest wird von der jeweiligen Institution beglichen.

 

Im Regierungsprogramm der abgewählten ÖVP-FPÖ-Regierung 2017 findet sich die Forderung nach einer „Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien“, im Regierungsprogramm der aktuellen türkis-grünen Koalition findet sich zu dieser Thematik nichts.

 

Besonders unverständlich ist, dass nicht nur bei staatsnahen Betrieben, sondern auch bei Abbaugesellschaften wie der HETA ASSET RESOLUTION AG Sonderpensionen ausbezahlt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen Ansprüche auf Sonderpensionen, oder sind diese (kollektiv-)vertraglich geregelt?

2.     Seit wann bestehen die Pensionsregelungen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG?

3.     Für welchen Zeitraum bestehen die Ansprüche der einzelnen Pensionäre?

4.     Wieviele Personen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG profitieren aktuell von den genannten Sonderpensionen?

5.     Wer sind die Empfänger der Sonderpensionen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG?

6.     Wie hoch ist die monatliche Sonderpension der einzelnen Pensionäre bei der HETA ASSET RESOLUTION AG?

7.     Wer bzw. welche Organe haben diese Sonderpensionen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG genehmigt und aufgrund welcher Rechtslage?

8.     Aus welchen finanziellen Mitteln werden die Sonderpensionen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG finanziert?

9.     Was passiert mit den Pensionsansprüchen nach Abwicklung der HETA?

10.  Gibt es für die Pensionäre der HETA noch andere Zusatzleistungen, die ihnen neben den Pensionsansprüchen abgegolten werden?

11.  Wenn ja, welche?