1059/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Kooperation bezüglich MTB-Strecken zwischen der ÖBf AG und anderen Vertragspartnern
Die Bundesforste wurden 1997 aus dem Bundesbudget ausgelagert und als Österreichische Bundesforste AG neu gegründet. Alleinaktionär ist die Republik Österreich, vertreten durch den jeweils zuständigen Bundesminister.
Das Forstgesetz 1975 regelt unter anderem Betretungsrechte des Waldes, wie auch Rechte zum Reiten und Fahren im Wald. Das Befahren des Waldes ist mit Zustimmung des Waldeigentümers oder des Forststraßenerhalters erlaubt.
Die Bundesforste stellen laut Homepage (Stand: 05.02.2020) ihrerseits 2.200 km – Mountainbikestrecken zur Verfügung. Das heißt, in Kooperation mit einem Vertragspartner (Gemeinden, Tourismusverbänden, etc.) werden Flächen für das Radfahren im Wald von den Bundesforsten freigegeben, Erhaltungsmaßnahmen, Bewerbung etc. obliegen jedoch dem jeweiligen Vertragspartner.
In einem solchen Vertrag wird beispielsweise festgehalten, dass Gemeinden, Tourismusverbände, o.Ä. die Funktion des Halters im Sinne des § 1319a ABGB übernehmen und somit die Strecke regelmäßig auf Gefährdung überprüfen müssen und sich verpflichten, diese in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die ÖBf AG erhält die Strecken nur soweit, als dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Vertragspartner die Bundesforste gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten und muss eine Wegehaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Zudem gebührt den ÖBf ein entsprechendes Entgelt pro lfm.
Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, um Mountainbiken im Wald zu ermöglichen, liegen demnach auf und können von Gemeinden, Tourismusverbänden, Vereinen, etc. entsprechend genützt werden. Auch das Land Kärnten unterstützt die Legalisierung von MTB-Infrastruktur und möchte sich als „führende Raddestination“ (Radforum 2020) positionieren.
Obwohl demnach das öffentliche Interesse wie auch die gesetzlichen Grundlagen für einen Ausbau der MTB-Strecken sprechen, wird – am konkreten Beispiel der Gemeinde Mühldorf (9814, Ktn) – sichtbar, dass es dennoch Hürden gibt.
Die Gemeinde Mühldorf hatte für die Wegstrecke „Mühldorfer Forstweg“ einen geltenden Mountainbikevertrag mit der ÖBf AG bis Ende 2019. Wie oben angemerkt, wurden auch in diesem Vertrag die Haftungsbestimmungen angeführt, die insbesondere zu Lasten der Gemeinde als Vertragspartner der Bundesforste ausgestaltet sind. Laut der ÖBf bestünde für die Strecke nun ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, weshalb eine Zusatzvereinbarung und vorherige Besichtigung durch die ÖBf von Nöten sei (welche aufgrund der Wetterlage noch nicht stattfinden konnte). Die Verträge mit den anderen (privaten) Grundeigentümern wurden problemlos getroffen, ebenso ist sichergestellt, dass die forstliche und jagdliche Nutzung in dieser Region nicht eingeschränkt ist.
Diese äußerst beliebte Radstrecke ist somit für die Radsaison 2020 gefährdet, obwohl es Verträge gibt, die bis dato perfekt funktioniert haben und nur verlängert werden müssten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nachstehende
ANFRAGE
1. Sind die Verträge („Mountainbikevertrag“), die die ÖBf AG mit Vertragspartnern bzgl. MTB-Strecken abschließen, so gestaltet, dass sie die Bundesforste vor Haftungsfragen bewahren?
2. Wenn ja, warum braucht es zusätzliche Vereinbarungen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Nachdem die Haftungsfragen im Vertrag der Gemeinde Mühldorf ohnehin geregelt sind, warum ist eine Verlängerung des Vertrages nicht machbar?
5. Was tut die Bundesforste, um die Legalisierung von MTB-Strecken unter Berücksichtigung forstlicher und jagdlicher Nutzung voranzutreiben?
6. Warum wird der Ausbau „neuer“ Strecken forciert und die Aufrechterhaltung bereits vorhandener MTB-Strecken (wie derzeit in der Gemeinde Mühldorf) erschwert?
7. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung der ÖBf AG in Bezug auf die MTB-Strecke in Mühldorf getroffen?
8. Wer waren die Entscheidungsträger?
9. Welche Gremien, Personen, etc. entscheiden grundsätzlich innerhalb der Bundesforste über die Beibehaltung oder den Ausbau von MTB-Strecken?
10. Welche Maßnahmen wird das BMLRT setzen, um Vertragsvereinbarungen zwischen der ÖBf AG und Gemeinden, Tourismusverbänden, usw. bzgl. MTB-Strecken zu erleichtern?
11. Werden MTB-Strecken-Verträge grundsätzlich so gestaltet, dass sie keiner Zusatzvereinbarung bedürfen und auf unbegrenzte Zeit festgesetzt werden könnten?
12. Wenn ja, werden Sie entsprechende Maßnahmen setzen und welche?
13. Wenn nein, warum nicht?
14. Inwiefern setzt sich das BMLRT für den Ausbau von legalen MTB-Strecken ein?
15. Wird das BMLRT im Sinne einer Unterstützung für den ländlichen Raum und den regionalen Tourismus entsprechend auf die ÖBf einwirken, um hier einfache und rasche Lösungen herbeizuführen?