10595/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für EU und Verfassung

betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMEUV im 1. Quartal 2022

 

Laut § 1 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetz sind alle Unternehmen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten einzustellen. Diese Einstellungspflicht betrifft auch die einzelnen Bundesministerien.

 

Sofern der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze entsprochen wird, hat das Unternehmen pro offener Pflichtstelle und Monat eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Pro Monat und offener Pflichtstelle bei 25-99 Beschäftigten liegt die Höhe der Ausgleichstaxe derzeit bei 271 Euro, bei Betrieben mit 100 bis 399 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 381 Euro und bei Betrieben mit mehr als 400 Beschäftigten pro Monat und offener Pflichtstelle bei 404 Euro.

 

Leider erfüllen in Österreich noch immer zahlreiche Unternehmen diese Quote nicht! Es gibt sogar viele Betriebe in denen keine einzige Person mit Behinderung angestellt ist. Menschen mit Behinderung können im Arbeitsleben jedoch oft genauso produktiv und erfolgreich sein wie alle anderen, vorausgesetzt, dass es die richtigen Rahmenbedingungen gibt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Menschen mit Behinderung waren im 1. Quartal 2022 in Ihrem Ressort angestellt? Bitte um Angabe nach Personen pro Monat.

2.    Inwiefern erfüllten Sie im 1. Quartal 2022 die Einstellungspflicht von Behinderten gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort?

3.    Mussten Sie im 1. Quartal 2022 Ausgleichstaxe leisten, weil Sie der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind?
a.) Falls ja, bitte um Angabe der Höhe der Ausgleichstaxe pro Monat.

4.    Wie viele Menschen mit Behinderung sind derzeit insgesamt in Ihrem Ressort beschäftigt?
a.) Wie viele davon sind in einer Leitungsfunktion tätig?
b.) Wie viele davon haben einen unbefristeten und wie viele einen befristeten Dienstvertrag?

5.    Wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, um Personen mit Behinderung anzustellen?
a.) Falls ja, welche?

6.    Wurden im 1. Quartal 2022 Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung beendet?
a.) Falls ja, bitte um Angabe der jeweiligen Gründe.
b.) Wie viele der Personen wurden gekündigt?
c.) Wie viele der Personen haben selbst gekündigt?
d.) Wie viele der Personen sind in Pension gegangen?

7.    Falls die Einstellungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetz im 1. Quartal 2022 nicht erfüllt wurde, welche Maßnahmen setzen Sie, um die Quote künftig zu erfüllen? Bitte um detaillierte Auflistung.