10616/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage zu 9387/AB und 8214/AB Handywechsel im türkisen Kabinett und Generalsekretariat?

 

Folgende Anfragebeantwortung 9387/AB wurde durch Bundesminister Univ.Prof. Dr. Martin Kocher (Neue ÖVP) zur Anfrage 9588/J an den österreichischen Nationalrat übermittelt:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5 · Mit welchem Smartphone haben Sie als Arbeitsminister zwischen dem 11.1.2021 und dem 8.9.2021 telefoniert und kommuniziert? · Verwenden Sie dieses Smartphone auch „privat", wie Ihre Amtsvorgängerin BM a.D. Christine Aschbacher? · Haben bzw. hatten Sie im Zeitraum seit dem 11.1 .2021 neben dem Ihnen vom Bundesministerium für Arbeit zugeteilten Smartphone auch noch ein oder mehrere andere Mobiltelefone in Betrieb, auf denen auch amtliche Vorgänge in Ihrer Funktion als Bundesminister kommuniziert wurden bzw. werden? · Wenn ja, wie definieren Sie die „private Nutzung" gegenüber der „amtlichen Nutzung" des von Ihnen verwendeten Smartphones? · Wenn ja, werden Sie die Kommunikationsinhalte auf diesem Smartphone wegen dieser „privaten" Verwendung auch nicht dem Staatsarchiv nach Ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt zur Verfügung stellen?

 

Bei Dienstantritt wurde mir ein iPhone 11 zur Verfügung gestellt, welches ich bis zum 08.09.2021 für dienstliche und private Zwecke verwendet habe.

 

Zu den Fragen 6 bis 10, 12 und 13 · Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 05.03.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen? · Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 08.07.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen? · Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 20.08.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen? · Welchem Kabinettsmitglied war bzw. ist das am 19.12.2020 getauschte Mobiltelefon (Diensthandy) zuzuordnen? · Welchen Kabinettsmitgliedern waren bzw. sind die am 24.02.2020 getauschten Mobiltelefone (Diensthandys) zuzuordnen? · Bei welchen Mobiltelefonen (Diensthandys) war der Grund des Tausches Funktionsstörungen? · Bei welchen Mobiltelefonen (Diensthandys) war der Grund des Tausches Modellwechsel?

 

Hierzu erlaube ich mir auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 8376/J vom 22.10.2021 zu verweisen. Ich ersuche um Verständnis, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit in der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen nicht namentlich genannt werden, insbesondere, wenn sich die Fragen auf interne Verwaltungstätigkeiten beziehen.

 

05.03.2020 Referentin Modellwechsel

08.07.2020 Referentin Funktionsstörung

19.12.2020 Referent Funktionsstörung

 

Am 20.08.2020 und am 24.02.2020 fand kein Wechsel eines Mobiltelefons statt.

 

Zur Frage 11 · Bei welchen Mobiltelefonen (Diensthandys) war der Grund des Tausches die Migration aus dem IT-System des Bundeskanzleramtes in das IT-System des damaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend?

 

Bei der Migration vom System des Bundeskanzleramtes in jenes des vormaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend bzw. nunmehrigen Bundesministeriums für Arbeit wurden alle Mobiltelefone auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Dann wurden alle Mobiltelefone in das Mobile-Device-System des vormaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend bzw. nunmehrigen Bundesministeriums für Arbeit eingebunden. Die iPhones von drei Mitarbeiterinnen konnten aus technischen Gründen nicht migriert werden und wurden daher getauscht.

 

Zu den Fragen 14 und 15 · Wie erfolgte bei BM a.D. Christine Aschbacher die Trennung zwischen der „privaten Nutzung" gegenüber der „amtlichen Nutzung" des von Ihr verwendeten Mobiltelefon (Diensthandy)? · Wie können Sie bzw. kann das BMA ausschließen, dass mit der Übertragung des bis zum 11.1.2021 durch Frau BM a.D. Christine Aschbacher genutzten Mobiltelefon (Diensthandy) dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen weitergegeben worden sind und aktuell jedem, der Zugang zum privat genutzten Mobiltelefon (Diensthandy) hat, zur Verfügung stehen?

 

Hierzu darf ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 7938/J vom 22.09.2021 verweisen. Dienstliche Smartphones werden im Bundesministerium für Arbeit bzw. wurden im vormaligen Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend in das Mobiles-Device-Management (MDM) für Smartphones/Tablets (sowohl Android als auch iOS) eingebunden. Der geschäftliche Bereich des Devices (Diensthandy) ist verschlüsselt. Ein Zugriff aus dem privaten Bereich des Smartphones auf diese Daten ist nicht möglich. Das MDM-System des Bundesministeriums für Arbeit wird durch die Bundesrechenzentrum GmbH betreut. Bei der Lösung/Entfernung aus dem MDM-System wird der geschäftliche Bereich mit allen Daten am Diensthandy gelöscht.

 

Nach Beendigung der Amtszeit von Frau Bundesministerin a.D. Christine Aschbacher wurde das Diensthandy aus dem MDM-System entfernt und damit alle Daten aus dem geschäftlichem Bereich gelöscht.

 

Zur Frage 16 · Zu welchem Preis wurde das durch Frau BM a.D. Christine Aschbacher genutzten Mobiltelefon (Diensthandy) für den Privatgebrauch am bzw. nach dem 11.1 .2021 erworben?

 

Das durch Frau Bundesministerin a.D. Christine Aschbacher genutzte Mobiltelefon (Diensthandy) wurde zum Restbuchwert in der Höhe von EUR 764,94 erworben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

 

1)    Auf welche verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Grundlage stützen Sie als Arbeitsminister Ihre Rechtsmeinung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Anfragebeantwortung nicht namentlich genannt werden dürfen?

2)    Wie sehen Sie diese Vorgangsweise Ihres Ministeriums im Vergleich zum Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), - wo der aktuelle Bundesminister Johannes Rauch die Namen jener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts, wo ein Handy-Tausch stattgefunden hat, namentlich in einer Anfragebeantwortung (9364/AB zu 9593/J) nennt?

3)    Wie lautet der Name der Referentin im Kabinett BMAFJ , bei der am 05.03.2020 ein Handywechsel wegen Modelwechsel stattgefunden hat?

4)    Wie lautet der Name der Referentin im Kabinett BMAFJ , bei der am 08.07.2020 ein Handywechsel wegen Funktionsstörung stattgefunden hat?

5)    Wie lautet der Name der Referentin im Kabinett BMAFJ , bei der am 19.12.2020 ein Handywechsel wegen Funktionsstörung stattgefunden hat?

6)    Wie lautet der Name der Referentin/ des Referenten im Kabinett BMAFJ ( 812/AB), beim der/dem am 28.08.2020 ein Handywechsel stattgefunden hat und aus welchen Gründen (Funktionsstörung/Modellwechsel) erfolgte dieser Handywechsel?

7)    Wie lautet der Name der Referentin/ des Referenten im Kabinett BMAFJ ( 812/AB), beim der/dem am 24.02.2021 ein Handywechsel stattgefunden hat und aus welchen Gründen (Funktionsstörung/Modellwechsel) erfolgte dieser Handywechsel?

8)    Haben Seit dem 24.02.2021 weitere Handywechsel im Kabinett bzw. Generalsekretariat des BMA stattgefunden und wenn ja wann und für welche Person?

9)    Wurde das Handy von Frau Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger bei der Migration vom System des Bundeskanzleramtes in jenes des vormaligen Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend bzw. nunmehrigen Bundesministeriums für Arbeit auf Werkseinstellung zurückgesetzt?

10) Wenn ja, wann?

11) Haben Sie mit dem Ihnen am 11.1.2021 zur Verfügung gestellten iPhone 11 bis zum Handywechsel am 08.09.2021 mit Frau Bundesminister a.D. Dr. Sophie Karmasin, -Ihrer ehemaligen Kollegin und Kooperationspartnerin im Institut für Höhere Studien (IHS) via Sprachtelephonie, SMS, Messenger usw. Konktakt gehabt?

12) Wenn ja, zu welchem Thema?

13) Haben Sie nach dem Handywechsel am 08.09.2021 mit Frau Bundesminister a.D. Dr. Sophie Karmasin, -Ihrer ehemaligen Kollegin und Kooperationspartnerin im Institut für Höhere Studien (IHS) via Sprachtelephonie, SMS, Messenger usw. Konktakt gehabt?

14) Wenn ja, zu welchem Thema?

 

15)  Sind die vom vormaligen Diensthandy von Frau Bundesminister a.D. Christine Aschbacher gelöschten „Daten aus dem dienstlichen Bereich“ im BMA bzw. Bundesrechenzentrum weiterhin gespeichert?

16) Wie erklären Sie sich den Widerspruch zwischen den Antworten zu Frage 6 und 7 (812/AB) und zu den Fragen 14 und 15 (9387/AB) zum „Schicksal“ der „Daten aus dem dienstlichen Bereich“?  

17) Wer hat den Restbuchwert des ehemaligen Diensthandys von Frau Bundesminister a.D. Christine Aschbacher im BMA erhoben und wann wurde dieser an das BMA bezahlt?