10628/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffen Covid-Gutschein nach Absage Frequency Festival

 

Der Verein für Konsumenteninformation veröffentlichte am unter OTS0027, am 24. März 2022, folgende Information an die Öffentlichkeit:

Frequency Festival: VKI unterstützte Konsumenten bei Rückzahlungsanspruch

Veranstalter wendete die Regelungen des KuKuSpoSiG auch auf Buchungen für Übernachtungen an

 

Wien (OTS/VKI) - Nach der Absage des Frequency Musikfestivals verweigerte der Veranstalter, die musicnet entertainment GmbH, einem Konsumenten die Rückzahlung des Entgelts für eine zusätzlich zum Ticket gebuchte Unterbringungsmöglichkeit in einem Zelt auf dem Festivalgelände. Mit Verweis auf das KuKuSpoSiG wurde nur ein Gutschein ausgestellt. Dies erachtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) als unzulässig. Da eine außergerichtliche Intervention ergebnislos blieb, reichte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Das Unternehmen zahlte kurz nach Einbringen der Klage den Betrag zur Gänze zurück.

 

Ein Konsument erwarb einen 3-Tages-Pass für das Frequency-Festival. Das Festival hätte im August 2021 stattfinden sollen, wurde aber vom Veranstalter aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Für die Unterbringung während der geplanten dreitägigen Festivaldauer buchte der Konsument beim Veranstalter zusätzlich ein Beduinen-Zelt für fünf Personen und zahlte dafür gesondert 418 Euro. Bei dem für die Beherbergung im Zelt ausgestellten „Voucher“ handelte es sich ausdrücklich um keine Eintrittskarte für das Festival. Dies war auf dem „Voucher“ groß vermerkt. Aufgrund der Absage des Festivals konnte der Konsument auch von der Beherbergungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.

Das vom Konsumenten direkt für die Veranstaltung erworbene Ticket (Festivalpass) fällt fraglos in den Anwendungsbereich des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes (KuKuSpoSiG). Dieses Gesetz sieht vor, dass bei Entfall eines Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses aufgrund der COVID-19-Pandemie der Veranstalter anstelle des Eintrittspreises bis zu einem bestimmten Betrag einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgeben kann.

„Das zusätzliche Entgelt, das der Konsument für die Beherbergung während der Festivaldauer gesondert entrichtet hat, ist nach unserer Ansicht hingegen nicht gemäß KuKuSpoSiG zu erstatten. Denn bei einer Beherbergung handelt es sich nicht um ein Kulturereignis im Sinne dieses Gesetzes. Daher kommen hier jene allgemeinen Regelungen zur Anwendung, wonach das Entgelt zur Gänze zurückzuzahlen ist, wenn keine der beiden Seiten dafür verantwortlich ist, dass eine Leistung nicht erbracht werden kann“, erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Quelle: Frequency Festival: VKI unterstützte Konsumenten bei Rückzahlungsanspruch | Verein für Konsumenteninformation, 24.03.2022 (ots.at)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Sind dem BMSGPK als Konsumentenschutzministerium weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Frequency Musikfestival und dem Veranstalter musicnet entertainment GmbH und der Nichterstattung des „Beherbergungentgelts“ wegen Corona-Maßnahmen seit 2020 bekannt?

2)    Gab es hier diesbezüglich weitere Beschwerden an das BMSGPK bzw. den VKI?

3)    Wenn ja, wie wurden diese gerichtlich bzw. außergerichtlich gelöst?

4)    Sind dem BMSGPK als Konsumentenschutzministerium weitere Fälle im Zusammenhang mit Festivalveranstaltern und der Nichterstattung des „Beherbergungentgelts“ wegen Corona-Maßnahmen seit 2020 bekannt?

5)    Gab es hier diesbezüglich weitere Beschwerden an das BMSGPK bzw. den VKI?

6)    Wenn ja, wie wurden diese gerichtlich bzw. außergerichtlich gelöst?

7)    Welche konsumentenschutzpolitischen Schlussfolgerungen ziehen Sie als Konsumentenschutzminister aus diesen Fälle im Zusammenhang mit Festivalveranstaltern und der Nichterstattung des „Beherbergungentgelts“ wegen Corona-Maßnahmen seit 2020 insgesamt?