1063/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ries

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schutz eingesetzter Polizeibeamter gegen die Übertragung des „Corona Virus“

 

Der von der Volksrepublik China ausgehende und nunmehr auch bereits in Österreich aufgetretene „Corona Virus“ dominiert momentan sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens und Interesses. Mit Stand 26. Februar 2020 (13.10 Uhr) gibt es bislang weltweit 81.128 Infektionen, 2765 Todesfälle und 30.258 Genesungen. 78.064 der Infizierten leben in China.  (Quelle Datenbank CSSE, https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6)

Wenngleich die beiden in Österreich bis dato bekannt gewordene Infektionen, die zu einem Ausbruch der „Covid-19“ Erkrankung geführt haben, glimpflich zu verlaufen scheinen, sind weitere Infektionen im Bundesgebiet nicht nur zu befürchten, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit als gegeben anzunehmen.

Da Schutzmaßnahmen, wie sie zurzeit bereits in Italien von Gesundheitsbehörden ergriffen werden, künftig auch in Österreich nicht auszuschließen sind und Polizei-kräfte zur Überwachung der Einhaltung der behördlichen Auflagen gem. § 28a Epidemie-Gesetz zur Mitwirkung herangezogen werden können, ist, neben dem Schutz des eingesetzten Gesundheitspersonals, auch der Schutz der Polizeikräfte, zum Selbstschutz aber auch zum Schutz Dritter vor Übertragung, von großer Bedeutung.

Bei der, über das Innsbrucker Hotel in dem die beiden bekannten infizierten italienischen Staatsbürger verkehrten, kurzfristig verhängten Quarantänemaßnahme, sind auch Polizeibeamte zur Assistenzleistung herangezogen worden. Teilweise waren die Beamten mit Mundschutz ausgerüstet gewesen, teilweise war diese Ausrüstung jedoch in Medien nicht ersichtlich. Einige Einsatzkräfte der Polizei wurden mit FFP-3 Masken des Fabrikats „Dräger“ ausgerüstet, die 2005 hergestellt wurden und ein Verfallsdatum von 11-2010 aufweisen, also schon seit längerer Zeit auszuscheiden gewesen wären. 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

 

1.    Wie viele FFP-3 Masken wurden bundesweit vom BMI ausgegeben?

2.    Wurden auch andere Behörden oder Anstalten mit Masken des BMI versorgt?

3.    Wenn ja, welche?

4.    Haben sämtliche, bereits an Polizeibeamte ausgegebenen, Schutzmasken ihr Verfallsdatum bereits um annähernd 10 Jahre überschritten?

5.    Wenn ja, warum werden diese verwendet?

6.    Wurde getestet, ob Masken mit überschrittenem Verfallsdatum noch tauglich sind den Träger zu schützen?

7.    Wenn ja, von welchem Institut wurde der Test durchgeführt?

8.    Wenn ja, gibt es eine schriftliche Beurteilung über die verlängerte Wirksamkeit der Maske?

9.    Entsprechen die ausgegebenen Masken dem virologischen Anforderungsprofil zum Schutz vor der Übertragung des „Corona Virus“?

10. Wird seitens des BMI daran gedacht FFP-3 Masken nachzukaufen, um den eingesetzten Beamten den Schutz einer wirksamen Maske bieten zu können?

11. Wenn ja, wurden bereits neuwertige Masken angekauft?

12. In welcher Stückzahl soll angekauft werden?

13. Wurde eine diesbezügliche Ausschreibung bereits durchgeführt?

14. Sind noch weitere Ankäufe von Schutzausrüstung angedacht?

15. Wenn ja, welcherart Schutzausrüstung und in welcher Stückzahl?

16. Wie viele Anforderungen der Gesundheitsbehörden zur Assistenzleistung bei der Bekämpfung des „Corona Virus“ liegen bereits vor?

17. Welche Maßnahmen kann bzw. darf das Bundesministerium für Inneres zur Bekämpfung oder Eindämmung dieses Virus darüber hinaus, ohne Anforderung durch eine Gesundheitsbehörde, von sich aus ergreifen?

18. Wurden bereits polizeiliche Maßnahmen ohne Anforderung durch eine Gesundheitsbehörde ergriffen?

19. Wenn ja welche?