10630/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffen Verbandsklage-Status?

 

Am 15. März 2022 wurde vom Verbraucherschutzverein (VSV) folgende Aussendung veröffentlicht:

VSV/Kolba: Welttag der Konsumentenrechte - VSV reicht Bürgerinitiative ein

Berechtigung zur Verbandsklage für den VSV gefordert

Seit Jahrzehnten teilen sich die Sozialpartner und der VKI diese Berechtigung und achten mit Argusaugen darauf, dass niemand anderer diese Berechtigung bekommen möge. Was WKÖ und LWK mit Verbraucherschutz zu tun haben, kann niemand erklären. Bis auf VKI und AK führen diese Organisationen auch keine Verbandsklagen. Der VSV dagegen ist als unabhängige Verbraucherorganisation geradezu prädestiniert dazu, diese Klagen führen zu können

Peter Kolba, Obmann des VSV

 

Wien (OTS) - Heute, am Welttag der Konsumentenrechte, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) über 500 Unterschriften für eine Bürgerinitiative im Nationalrat eingebracht. In Paragraph 29 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) soll ergänzt werden, dass auch der VSV zu Verbandsklagen berechtigt wird.

 

"Seit Jahrzehnten teilen sich die Sozialpartner und der VKI diese Berechtigung und achten mit Argusaugen darauf, dass niemand anderer diese Berechtigung bekommen möge. Was WKÖ und LWK mit Verbraucherschutz zu tun haben, kann niemand erklären. Bis auf VKI und AK führen diese Organisationen auch keine Verbandsklagen. Der VSV dagegen ist als unabhängige Verbraucherorganisation geradezu prädestiniert dazu, diese Klagen führen zu können", sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. "Wir erwarten uns im Nationalrat eine parteiübergreifende Unterstützung im Interesse der österreichischen Verbraucher*innen."

Quelle: VSV/Kolba: Welttag der Konsumentenrechte - VSV reicht Bürgerinitiative ein | Verbraucherschutzverein, 15.03.2022 (ots.at)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Welchen Status hat das EU-weite Entscheidungsverfahren betreffend Verbandsklagen?

2)    Bis wann wird mit einer Entscheidung gerechnet?

3)    Wie soll diese Entscheidung dann innerösterreichisch umgesetzt werden?

4)    Welche Haltung nimmt hier das BMSGPK ein?

5)    Welche zusätzlichen Organisationen sollten laut BMSGPK eine Berechtigung für eine Verbandsklage erhalten?

6)    Welche Auswirkung hat die Erweiterung der Berechtigung für eine Verbandsklage für den Verein für Konsumenteninformation (VKI)?

7)    Wie hängt die Zukunft des VKI von den Entscheidungen über die Berechtigung für eine Verbandsklage für weitere Institutionen und Organisationen ab?