10642/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.04.2022
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Absonderung als legaler Fluchtgrund?
Wie die „Kronen Zeitung“ aufdeckte, gelang fünf Schubhäftlingen aus Ägypten, Marokko, Vietnam und Tunesien die Flucht aus dem Anhaltezentrum Vordernberg. Sie wurden, positiv auf Corona getestet, zur Absonderung in das sogenannte Simulationskrankenhaus Eisenerz gebracht. Von dort konnten sie anscheinend relativ problemlos fliehen. Laut Zeitungsbericht wurde dies von der Landespolizeidirektion bestätigt.
Polizeisprecher Fritz Grundnig wurde wie folgt zitiert: „Die Herausforderung ist, dass wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone befinden. Sobald ein Schubhäftling Corona-positiv ist, tritt die Haftuntauglichkeit in Kraft und er wird enthaftet.“ Dies gelte nur, wurde betont, wenn diese nicht als gefährlich eingestuft seien. Eine lückenlose Überwachung sei so aber nicht möglich. Bemerkenswert ist der Satz: „Die geflohenen Häftlinge haben in dem Fall nur gegen die behördliche Absonderung verstoßen.“
Zwei der fünf Männer wurden kurz darauf in Kärnten wieder aufgegriffen. Grund zur Beunruhigung sehe die Polizei nicht, wurde berichtet.
(Quelle: https://www.krone.at/2668149)
Während der Verstoß gegen eine behördliche Absonderung in diesem Fall lediglich als Kavaliersdelikt dargestellt wird, wurde in anderen Fällen sogar das Hinausbringen des Hausmülls schärfstens kriminalisiert. Generell stellt sich nun die Frage, ob das Simulationskrankenhaus ein adäquates Ausweichquartier für abgesonderte Schubhäftlinge ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Seit wann werden positiv auf Corona getestete Schubhäftlinge aus dem Anhaltezentrum Vordernberg im Simulationskrankenhaus Eisenerz abgesondert?
2. Warum wurde das Simulationskrankenhaus Eisenerz als externer Absonderungsort für Schubhäftlinge aus dem Anhaltezentrum Vordernberg, die positiv auf Corona getestet werden, ausgewählt?
a. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen in diesem Zusammenhang?
b. Mit wem bestehen diese vertraglichen Vereinbarungen jeweils?
c. Welche Zahlungsmodalitäten lösen diese vertraglichen Vereinbarungen konkret aus?
d. Für welchen Zeitraum wurden diese vertraglichen Vereinbarungen jeweils abgeschlossen?
3. Wie viele positiv auf Corona getestete Schubhäftlinge aus dem Anhaltezentrum Vordernberg wurden bisher (2020, 2021 und 2022) im Simulationskrankenhaus Eisenerz abgesondert?
a. Wie gliedern sich diese Fremden nach Geschlecht auf?
b. Wie gliedern sich diese Fremden nach Altersstruktur auf?
c. Wie gliedern sich diese Fremden nach Nationalitäten auf?
4. Wie viele Fremde, die positiv auf Corona getestet aus dem Anhaltezentrum Vordernberg im Simulationskrankenhaus Eisenerz abgesondert wurden, haben sich bisher (2020, 2021 und 2022) von dort unerlaubterweise entfernt?
a. Wie gliedern sich diese Fremden nach Geschlecht auf?
b. Wie gliedern sich diese Fremden nach Altersstruktur auf?
c. Wie gliedern sich diese Fremden nach Nationalitäten auf?
5. Wie viele dieser Fremden konnten wieder aufgegriffen werden?
a. Welche Konsequenz hat es für die wieder aufgegriffenen Schubhäftlinge, wenn sie die bestehende behördliche Absonderung unerlaubter Weise verletzt haben?
6. Wie ist die Versorgung von Schubhäftlingen aus dem Anhaltezentrum Vordernberg, die im Simulationskrankenhaus Eisenerz abgesondert werden, organisiert?
a. Welche Mehrkosten sind bisher dafür angefallen?
7. Wie ist die Überwachung von Schubhäftlingen aus dem Anhaltezentrum Vordernberg, die im Simulationskrankenhaus Eisenerz abgesondert werden, organisiert?
a. Welche Mehrkosten sind bisher dafür angefallen?
b. Ist diese Überwachung lückenlos?
c. Welche Möglichkeiten einzuschreiten haben die eventuell zur Überwachung abgestellten Beamten, wenn ein abgesonderter Schubhäfling versucht, sich aus dem Simulationskrankenhaus Eisenerz zu entfernen?
d. Wie ist sichergestellt, dass der betreffende Schubhäftling nach Ende der Absonderung sofort wieder in das Anhaltezentrum verbracht wird und keine Möglichkeit hat, zu fliehen?
8. Welche darüberhinausgehenden Mehrkosten, wie beispielsweise Mietkosten oder ähnliches, sind bisher für die Nutzung der Räumlichkeiten im Simulationskrankenhaus Eisenerz für die Absonderung von Schubhäftlingen aus dem Anhaltezentrum Vordernberg angefallen?
9. Wie wurde bisher mit Schubhäftlingen im Anhaltezentrum Vordernberg umgegangen, die als gefährlich eingestuft wurden und positiv auf Corona getestet wurden?
a. Wie viele derartige Fälle hat es bisher gegeben?
b. Wie gliedern sich diese Fälle nach Geschlecht auf?
c. Wie gliedern sich diese Fälle nach Altersstruktur auf?
d. Wie gliedern sich diese Fälle nach Nationalitäten auf?
10. Wie viele positive Coronafälle gab es insgesamt bisher im Anhaltezentrum Vordernberg?
11. Warum wurde im Anhaltezentrum Vordernberg nicht von vornherein ein Quarantänebereich eingerichtet?
12. Ist aufgrund des aktuellen Vorfalles nun geplant einen Quarantänebereich im Anhaltezentrum Vordernberg einzurichten?
a. Wenn ja, bis wann soll dieser zur Verfügung stehen und welche Kosten sind damit verbunden?
b. Wenn ja, werden Beamte zur Überwachung abgestellt?
c. Wenn ja, ist diese Überwachung lückenlos?
d. Wenn ja, welche Möglichkeiten einzuschreiten haben zur Überwachung abgestellte Beamte, wenn ein abgesonderter Schubhäfling versucht, sich aus dem Quarantänebereich zu entfernen bzw. zu fliehen?
e. Wenn nein, warum nicht?
f. Wenn nein, welche anderen Maßnahmen werden ergriffen, um die Flucht von Schubhäftlingen während einer behördlichen Absonderung zu verhindern und welche Kosten sind damit verbunden?