10650/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Christian Hafenecker, Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Autounfall im unmittelbaren Umfeld des Kanzlers und der Verdacht einer Intervention durch diesen beim EKO Cobra
Mitte März soll es zu einem schwerwiegenden Vorfall im persönlichen Umfeld des Kanzlers gekommen sein. Die Personenschützer der EKO Cobra, die für den Schutz von Kanzlergattin Katharina Nehammer, sollen bei der Abfahrt vom Wohnsitz des Kanzlers im 14. Wiener Gemeindebezirk zwei parkende Fahrzeuge mit ihrem Dienstwagen beschädigt haben.
Den Beamten der amtshandelnden Polizei-Inspektion soll die vermeintliche Alkoholisierung der Cobra-Beamten aufgefallen sein, weshalb die beiden Männer zur Polizeiinspektion gebracht wurden. Der Alkotest beim Fahrer soll einen Wert von 1,2 Promille Alkohol im Blut ergeben haben, der Beifahrer soll nicht mehr imstande gewesen sein, einen Test zu absolvieren. Im Zuge des Aufenthalts der beiden Cobra-Beamten in der Inspektion sollen diese derart aggressiv geworden sein, dass die WEGA alarmiert werden musste.
Als Sofortmaßnahme sollen die beiden Cobra-Beamten in den Innendienst versetzt worden sein. Das wollte Frau Nehammer aber offenbar nicht akzeptieren, weshalb sie ihren Mann, den Bundeskanzler der Republik Österreich, darum gebeten haben soll, in dieser Angelegenheit zu intervenieren.
Informationen zufolge soll Karl Nehammer eine gute Woche nach dem Vorfall die Zentrale der EKO Cobra in Wiener Neustadt besucht haben. Dieser Termin war nicht medienöffentlich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen der oben geschilderte Vorfall bekannt, in den zwei Cobra-Beamte involviert waren, die für den Schutz Ihrer Gattin verantwortlich waren?
i. Wann hat der Vorfall stattgefunden?
ii. Wo hat der Vorfall stattgefunden?
iii. Wo waren Sie zum Zeitpunkt des Vorfalls?
iv. Wie haben Sie davon Kenntnis erlangt?
v. Wer hat Sie über den Vorfall in Kenntnis gesetzt?
vi. Welche Handlungen haben Sie unmittelbar gesetzt, nachdem Ihnen der Vorfall zur Kenntnis gebracht wurde?
2. Gab es nach dem Vorfall von Ihrer Seite, von Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder des Generalsekretärs oder anderer Mitarbeiter des BKA eine aktive Kontaktaufnahme mit Beamten des Innenministeriums?
i. Mit wem wurde Kontakt aufgenommen?
ii. Wer hat Kontakt aufgenommen?
iii. Wie lange nach dem Vorfall fand diese Kontaktaufnahme statt?
iv. Haben Sie oder andere Mitarbeiter des BKA (Kabinett, Generalsekretariat, …) mit den in den Vorfall involvierten Cobra-Beamten Kontakt aufgenommen?
v. Haben Sie oder andere Mitarbeiter des BKA (Kabinett, Generalsekretariat, …) mit dem/n unmittelbaren Vorgesetzten der beiden involvierten Cobra-Beamten Kontakt aufgenommen?
vi. Haben Sie oder andere Mitarbeiter des BKA (Kabinett, Generalsekretariat, …) mit dem Direktor der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra, Ministerialrat Bernhard Treibenreif, Kontakt aufgenommen?
vii. Haben Sie oder andere Mitarbeiter des BKA (Kabinett, Generalsekretariat, …) mit Innenminister Gerhard Karner oder einem seiner Kabinettsmitarbeiter Kontakt in dieser Angelegenheit aufgenommen?
3. Haben Sie, Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des Generalsekretärs oder andere Mitarbeiter des BKA seit dem Zeitpunkt des Vorfalls die Zentrale der EKO Cobra in Wiener Neustadt besucht?
i. Wann war dieser Besuch?
ii. Warum wurde dieser Besuch nicht öffentlich gemacht?
iii. Gab es im Rahmen dieses Besuchs ein Gespräch mit Direktor Treibenreif?
iv. War der oben beschriebene Vorfall ein Thema des Gesprächs mit Direktor Treibenreif?
v. Gab es im Rahmen dieses Besuchs Gespräche mit anderen Führungskräften der Cobra?
vi. War der oben beschriebene Vorfall ein Thema des Gesprächs mit diesen Führungskräften?
vii. Haben Sie bei diesem Termin in der Zentrale der EKO Cobra dafür geworben, dass die in den Vorfall involvierten Beamten weiterhin als Personenschützer Dienst versehen können/dürfen?
4. Können Sie es sich erklären, wie es sein kann, dass Cobra-Beamte, die für den Personenschutz Ihrer Gattin zuständig sind, unmittelbar nach der Abreise von ihrem Wohnsitz unter Alkoholeinfluss stehen?
5. Seit wann stehen Sie und Ihre Gattin unter Personenschutz der EKO Cobra?
6. Wird der Personenschutz der EKO Cobra immer von denselben Beamten durchgeführt?
7. Sind Ihnen die Personenschützer Ihrer Gattin persönlich bekannt?
8. Wurden Sie oder Pressemitarbeiter Ihres Kabinetts in den Tagen nach dem Vorfall – aber jedenfalls noch eine Woche vor den nun erschienenen Medienberichten – von einem oder mehreren Journalisten auf den Vorfall angesprochen?