Eingelangt am 07.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Fiona
Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für
Frauen, Familie, Integration und Medien
betreffend Abrechnungen des
Mutter-Kind-Passes
Mit einstimmiger
Mehrheit wurde im Juni 2021 beschlossen, dass der Mutter-Kind-Pass zu einem
Vorsorgeprogramm bis zum 18. Geburtstag weiterentwickelt werden soll. Bis dato
gibt es keine konkreten Vorschläge, wie das Programm des neuen Eltern-Kind-Passes
aussehen soll. Um zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen,
müssen im BMSGPK aber nicht nur inhaltliche Entscheidungen zur Vorsorge
getroffen werden, sondern auch die bisherige Wirkung der einzelnen
Maßnahmen sollte genauer betrachtet werden. Mit 41,3 Millionen Euro
Auszahlungen für den Mutter-Kind-Pass im Jahr 2021 (1) ist das Budget
immerhin ziemlich ident mit den veranschlagten Mitteln für
Gesundheitsförderung (2).
Dennoch gibt es
trotz einer jahrealten Empfehlung durch den Rechnungshof(3) keine
Evaluierung oder Abrechnung für die Ausgaben für
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, auch bei der Follow-up-Prüfung (4) und
parlamentarischen Anfragen (5) wurde betont, dass internationale Beispiele zur
Ausgestaltung der Weiterentwicklung verglichen würden. Der Ergebnisbericht
des Boltzmann-Instituts (6) ist zwar auch auf der Übersichtsseite des
Ministeriums (7) verlinkt, nicht berücksichtig wurde dabei aber offenbar
der Folgebericht, der die Präventionsprogramme bis zum 18. Lebensjahr
analysiert (8). Was fragwürdig ist, da erstens die Weiterentwicklung bis
zum 18. Lebensjahr eben im Nationalrat beschlossen wurde und andererseits eine
Reform bereits 2018 in Aussicht gestellt worden war (9).
Mangelnde
Abrechnungsmodalitäten
Unklar ist
deshalb, wie viel der Mutter-Kind-Pass in der Umsetzung kostet und wie viele
Untersuchungen durch das Programm tatsächlich durchgeführt werden.
Immerhin sind nur zehn der insgesamt vierzehn verfügbaren Untersuchungen
verpflichtet vorgesehen und eine Bedingung für den vollen Bezug des
Kinderbetreuungsgeldes (10). Bei den weiteren Untersuchungen ist nicht bekannt,
wie viele genutzt werden und wie viele abgerechnet werden.
Gerade in Zeiten
von ELGA und der elektronischen E-Card Abrechnung ist eine solche Daten- und
damit Abrechnungslücke nicht nachvollziehbar, immerhin könnte der
Mutter-Kind-Pass einfach im Abrechnungsprogramm als Zusatzinformation zu einer
Untersuchung angegeben werden. Gleichzeitig fällt auf, dass dies nicht
eigeführt wurde, obwohl dadurch den Gesundheitskassen eine genaue,
insbesondere jedoch eine ordentliche Abrechnung der Steuergelder gegenüber
den Ärzten, aber auch gegenüber dem BMSGPK möglich wäre. In
Verbindung mit der unklaren Nutzung des Untersuchungsangebots ist nicht
auszuschließen, dass Steuergelder durch die Abrechnungsmodalitäten
für eine verdeckte Co-Finanzierung der Gesundheitskassen genutzt werden.
Zuletzt ist
beachtlich, dass mit Ausnahme eines Beratungsgesprächs, die Untersuchungen
ausschließlich durch Ärzte durchgeführt werden müssen.
Dies entspricht der rechtlichen Struktur bei Einführung des
Mutter-Kind-Passes 1974, nicht jedoch der Rechtslage und den internationalen
Standards des Jahres 2022. Einerseits werden international viele
Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass vorgesehen sind, von Hebammen
durchgeführt und andererseits haben Hebammen laut Berufsrecht auch in
Österreich diese Kompetenzen. Immerhin stellt eine ausschließliche
Zuordnung der Untersuchungen in die Kompetenz der Ärzte, anstelle auch in
jene der Hebammen, eine Verletzung von Berufs-Europarechtlichen
Freiheitsrechten dar, da dies ein mittelbares Berufsverbot darstellt (11).
Durch die Zuordnung der Untersuchungen ausschließlich in die Kompetenz
der Ärzte ist auch zu befürchten, dass es damit zu einem Finanzdruck
und überhöhten Gebühren für Untersuchungen kommt. Letztlich
ist es nicht nur aus Sicht der werdenden Mutter nicht nachvollziehbar, warum
diese nicht die Untersuchung bei der Hebamme ihrer Wahl durchführen lassen
kann, auch aus Kostengründen wäre eine „Konkurrenz“
zwischen den Gesundheitsberufen vorteilhafter.
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09225/imfname_1431907.pdf
- https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2022/bfg/teilhefte/UG24/UG24_Teilheft_2022.pdf
- https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/System_der_Gesundheitsvorsorge.pdf
- https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/System_der_Gesundheitsvorsorge__Follow_up.pdf
- https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_03059/imfname_751691.pdf
- https://eprints.hta.lbg.ac.at/1163/1/HTA-Projektbericht_Nr.92.pdf
- https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/Mutter-Kind-Pass.html
- https://eprints.aihta.at/1221/1/HTA-Projektbericht_Nr.123.pdf
- https://orf.at/stories/3104835/#:~:text=Alle%20Mutter%2DKind%2DPass%2D,werden%20aus%20dem%20Familienlastenausgleichsfonds%20gedeckt.
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/3/2/Seite.080625.html
- Erstmals: Pircher,
Ausschluss der Hebammen vom Mutter-Kind-Pass rechtswidrig?, RdM 2007/46;
Später: Andreaus, Eichinger, Rechtsgrundlagen für
Gesundheitsberufe, 3. Auflage, Kap. XI.7.3.d,
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Für wie viele gemeldete
Schwangerschaften wurden in den vergangenen fünf Jahren die
Überweisungen für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen an die
Versicherungsträger eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Jahren und Bundesland der gemeldeten Schwangerschaft)
- Aus Mitteln des FLAF? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland der gemeldeten
Schwangerschaft)
- Aus Mitteln des (heutigen) BMGSPK? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland der gemeldeten
Schwangerschaft)
- Wie viele Schwangerschaftsuntersuchungen im
Rahmen des Mutter-Kind-Passes wurden in den vergangenen fünf Jahren
durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesland
und erster bis fünfter Untersuchung)
- Für wie viele der
Schwangerschaftsuntersuchungen wurden Mittel aus dem FLAF an das BMSGPK
ausbezahlt und in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach
Jahren, Bundesland und erster bis fünfter Untersuchung)
- Für wie viele der
Schwangerschaftsuntersuchungen wurden Mittel an die
Sozialversicherungsträger ausbezahlt und in welcher Höhe?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesland und erster bis
fünfter Untersuchung)
- Für wie viele der
Schwangerschaftsuntersuchungen wurden Mittel durch die
Sozialversicherungsträger an Ärzte ausbezahlt und in welcher
Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung, Jahren,
Bundesländern und erster bis fünfter Untersuchung)
- Wie wurde nachvollzogen, dass es zu keinen
Doppelverrechnungen der Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds und
den Sozialversicherungsleistungen erfolgte?
- Wie viele Hebammenberatungen im Rahmen des
Mutter-Kind-Passes wurden in den vergangenen fünf Jahren
durchgeführt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesland)
- Für wie viele Hebammenberatungen
wurden Mittel aus dem FLAF an das BMSGPK ausbezahlt und in welcher
Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)
- Für wie viele Hebammenberatungen
Schwangerschaftsuntersuchungen wurden Mittel an die
Sozialversicherungsträger ausbezahlt und in welcher Höhe?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)
- Für wie viele der
Schwangerschaftsuntersuchungen wurden Mittel durch die
Sozialversicherungsträger an Hebammen ausbezahlt und in welcher
Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung, Jahren,
Bundesländern und erster bis fünfter Untersuchung)
- Warum müssen auch
Schwangerschaftsuntersuchungen bei Ärzten stattfinden und die im
Berufsrecht festgelegten Untersuchungen können nicht auch bei
Hebammen erfolgen?
- Wie viele Geburten gab es in den vergangenen
fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesland)
- Wie viele Untersuchungen des Kindes im
Rahmen des Mutter-Kind-Passes wurden in den vergangenen fünf Jahren
durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesland
und erster bis neunter Untersuchung)
- Für wie viele der Untersuchungen des
Kindes wurden Mittel aus dem FLAF an das BMSGPK ausbezahlt und in welcher
Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesland und
erster bis neunter Untersuchung)
- Für wie viele der Untersuchungen des
Kindes wurden Mittel an die Sozialversicherungsträger ausbezahlt und
in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren,
Bundesland und erster bis neunter Untersuchung)
- Für wie viele der
Schwangerschaftsuntersuchungen wurden Mittel durch die
Sozialversicherungsträger an Ärzte ausbezahlt und in welcher
Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung, Jahren,
Bundesländern und erster bis neunter Untersuchung)
- Wie oft wurde der Mutter-Kind-Pass-Bonus in
den vergangenen fünf Jahren ausbezahlt? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland)
- Davon an Bezieherinnen, die alle zehn
Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes wahrgenommen haben inklusive
Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland
- Davon an Bezieherinnen, die alle vierzehn
Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes wahrgenommen haben inklusive
Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland
- Davon an Bezieherinnen, die alle vierzehn
Untersuchungen, inklusive der drei Ultraschalluntersuchungen des
Mutter-Kind-Passes wahrgenommen haben inklusive Aufschlüsselung nach
Jahren und Bundesland
- Davon an Bezieherinnen, die alle vierzehn
Untersuchungen, inklusive der drei Ultraschalluntersuchungen und
Hebammenberatung des Mutter-Kind-Passes wahrgenommen haben inklusive
Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesland
- Davon an Bezieherinnen, die alle vierzehn
Untersuchungen, inklusive der Hebammenberatung des Mutter-Kind-Passes
wahrgenommen haben inklusive Aufschlüsselung nach Jahren und
Bundesland
- Welches Einsparungspotenzial würde
durch eine Abrechnung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen erst nach
durchgeführter Untersuchung ergeben?
- Werden die jetzigen
Abwicklungsmodalitäten in der Weiterentwicklung zum Eltern-Kind-Pass
den aktuellen Reformplänen nach beibehalten?
- Welche Überlegungen zur Umstellung der
Untersuchungen gab es bisher?
- Davon welche Änderungen waren bei den Untersuchungen
vorgesehen?
- Davon welche Änderungen in den
Abrechnungen waren vorgesehen?
- Gab es Arbeitsgruppen zum Mutter-Kind-Pass?
- Falls es Arbeitsgruppen gab, wie oft gab es
in den vergangenen fünf Jahren Besprechungen zur Weiterentwicklung
des Mutter-Kind-Passes/ zukünftigen Eltern-Kind-Passes?
i. Zu welchem Ergebnis sind diese gekommen?
ii. Welche Ergebnisse sind bisher über den ELAK angelegt und damit
unabhängig von Regierungs-/ Ministerwechseln im Hause vorhanden?
- Falls es keine Arbeitsgruppen gab, warum wurden
keine eingesetzt?
- Warum fanden Überlegungen zu
Änderungen keinen Niederschlag in einer neuen Verordnung?