10657/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.04.2022
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Inklusionsbonus zur Einstellung von Lehrlingen mit Behinderungen
Mit dem 2017 im Nationalrat beschlossenen Inklusionspaket wurde das Ziel gesetzt, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Seit dem 1. 7. 2019 kann der Inklusionsbonus für Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisse beantragt werden. "Mit dem Inklusionsbonus für Lehrlinge wird eine weitere Maßnahme des Inklusionspakets für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Der Inklusionsbonus unterstützt Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle". Laut Angaben der Homepage des Ministeriums richtet sich die Höhe des Bonus nach der jeweils gültigen Ausgleichstaxe und beträgt derzeit monatlich € 262. Darüberhinaus wird festgehalten, dass eine rückwirkende Auszahlung vorgesehen ist. Da der Inklusionsbonus seit mittlerweile über zwei Jahren beantragt werden kann, ist es an der Zeit ein Resümee zu ziehen. (1)
Quelle:
(1) Inklusionsbonus zur Einstellung von Lehrlingen mit Behinderungen: https://www.sozialministerium.at/Services/News-und-Events/Archiv-2019/Juli-2019/Inklusionsbonus-zur-Einstellung-von-Lehrlingen-mit-Behinderungen.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
i. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
i. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
i. Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
i. Was waren die häufigsten Gründe der Ablehnung?