10661/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Arbeitsplatzbeschreibung Direktor des HGM
In der Anfragebeantwortung an das Bundesministerium für Landesverteidigung vom 28.03.2022 antwortet die Bundeministerin Mag. Klaudia Tanner: "Beim Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums (HGM) handelt es sich um eine in § 3 Z 9 lit. f Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) angeführte Leitungsfunktion, bei deren Ausschreibung zwingend die Abschnitte II bis V anzuwenden sind. Gemäß § 5 Abs. 2 2. Satz AusG haben die in der Ausschreibung festzulegenden besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten mit der zuletzt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) genehmigten Arbeitsplatzbeschreibung und den in der Geschäftseinteilung vorgesehenen Aufgaben der jeweiligen Organisationseinheit übereinzustimmen. Die gegenständliche Leitungsfunktion „Direktor des HGM“ ist derzeit noch Gegenstand eines Bewertungsverfahrens gemäß § 137 BDG 1979 durch das BMKÖS, dessen Ergebnis in Form einer vom BMKÖS zu genehmigenden Arbeitsplatzbeschreibung dargestellt wird. Die konkrete materiell-inhaltliche Ausgestaltung der Ausschreibung ergibt sich somit erst nach Vorliegen der genehmigten Arbeitsplatzbeschreibung." (9397/AB)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende