10666/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Versucht die Umweltministerin Landesgesetze mittels Rechtsgutachten zu Fall zu bringen?

 

Im Dezember 2021 wurde ein vom Klimaschutzministerium beauftragtes Rechtsgutachten präsentiert, das belegen soll, dass sich landesgesetzliche Rechtsgrundlagen, welche die Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie nur mangelhaft umsetzen, als unionsrechtswidrig erweisen. Das Gutachten untersuchte besonders die Vereinbarkeit der rechtlichen Grundlagen für den Abschuss von Wölfen in Kärnten und Salzburg und kommt beide Male zu dem Schluss, dass weder der Kärntner Wolf-Bescheid, noch die Salzburger Wolf-Verordnung mit der FFH-Richtlinie der EU vereinbar sind. Konkret heißt es von Seiten der Erstellerin des Rechtsgutachtens, Priv.-Doz.in. Dr.in Teresa Weber, im Rechtsgutachten: „…dass sich Landesgesetzliche Rechtsgrundlagen, die die FFH-Richtlinie nur mangelhaft umsetzen, als unionsrechtswidrig erweisen.“

 

In der Zusammenfassung wird festgehalten: „Zusammenfassend, ist der Wolf als Großräuber ein wichtiger Bestandteil eines gesunden Ökosystems. In Österreich ist der Wolf vom Aussterben bedroht, trotzdem wird immer wieder sein Abschuss gefordert. Diese Abschüsse sind meist unionsrechtswidrig, die Angst vor Wolfsangriffen auf den Menschen dagegen statistisch unbegründet und die ohnehin schon seltenen Angriffe auf Weidetiere ließen sich mit effektiven Herdenschutzmaßnahmen deutlich verringern. Es ist ein Armutszeugnis, dass es ein reiches Land wie Österreich nicht schafft, dem Wolf einen Platz einzuräumen, sondern immer wieder über den Abschuss debattiert.  Wie können wir von anderen Ländern verlangen, dass sie ihre Großfauna, wie Löwen, Tiger, Elefanten oder Leoparden, schützen, wenn wir es nicht einmal selbst schaffen, mit unserer heimischen Großfauna angemessen zu koexistieren?“ (https://www.tierschutz-austria.at/artenschutz-wolf/)

 

Es ist hinlänglich bekannt, dass der Umweltministerin Leonore Gewessler landesgesetzliche Rechtsgrundlage hinsichtlich des Wolf-Managements ein Dorn im Auge. Im Lichte dieser Tatsache ist es daher mehr als verwunderlich, dass man hierzu ein Rechtsgutachten in Auftrag gibt und dieses – wenig verwunderlich – ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Es erweckt klar und deutlich den Anschein, dass man mit dieser Methode versucht, Landesgesetze zum Fall zu bringen, um die eigenen Interessen in den Vordergrund rücken zu können. Zudem ist neben den Kosten des Gutachtens auch zu hinterfragen, ob und inwiefern das eigentlich zuständige Landwirtschaftsministerium in der Erstellung bzw. Bestellung des Gutachtens eingebunden wurde. Gerade Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger gibt sich gerne als Schutzpatron der Landwirte. Sollte die Ministerin eingeweiht und eingebunden worden sein, würde dies einige Aussagen in der Vergangenheit hinsichtlich des Wolfs-Management relativieren.

 

Fest steht, dass man seit Jahren beim Thema Beutegreifer, insbesondere dem Wolf, seit Jahren um eine Lösung kämpft. Der Wolf und andere Prädatoren sind angekommen und werden auch nicht mehr verschwinden. Es muss entschieden werden, analog zum Management anderer heimischer Wildtiere, wo er in unserer Kulturlandschaft Platz hat und wo nicht. Bei Problemwölfen zuzuwarten und von bei uns nicht umsetzbaren Herdenschutzmaßnahmen zu fabulieren, bringt der Almwirtschaft den Tod. Prädatoren, insbesondere der Wolf, sind daher kein Randthema mehr, sondern eine der drängenden Hauptfragen, wenn es um die Zukunft der Almwirtschaft, der Jagd und vor allem auch des Alm-Tourismus geht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde das oben genannte Rechtsgutachten Ihrerseits in Auftrag gegeben?

2.    Wurde die Erstellung bzw. Einholung eines Rechtsgutachtens mit dem Landwirtschaftsministerium koordiniert oder abgestimmt?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

b.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Gründe des Landwirtschaftsministeriums, ein derartiges Gutachten einzuholen bzw. in Auftrag zu geben?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, inwiefern sehen Sie im Landwirtschaftsministerium keine Zuständigkeit?

3.    Welche konkreten Ziele werden bzw. wurden Ihrerseits verfolgt, die eine Erstellung des Rechtsgutachtens rechtfertigen?

4.    Können Sie als Umweltministerin ausschließen, dass die Erstellung des Rechtsgutachtens weder auf politische noch ideologische Gründe Ihrerseits zurückzuführen ist?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Ist der Entschluss, ein Rechtsgutachten zur oben genannten Causa erstellen zu lassen, auf Eigeninitiative und ohne Zutun grüner Parteiorganisationen erfolgt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, wer und welche Organisationen regten die Erstellung des Gutachtens an?

6.    Ist es in Ihrem Interesse, mittels Rechtsgutachten Landesgesetze hinsichtlich Wolf-Management und Umsetzung der FFH-Richtlinie zu Fall zu bringen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, ist es in Ihrem Ministerium Usus Gesetze mit derartigen Methoden zu bekämpfen?

c.    Wenn nein, weshalb wurde dennoch ein derartiges Gutachten in Auftrag gegeben?

7.    Welche konkreten Schritte werden Sie als Umweltministerin auf Basis dieses Gutachtens einleiten?

8.    Wie hoch sind die Kosten für das Rechtsgutachten und wer kommt dafür auf?

9.    Wurde die Erstellung des Rechtsgutachtens im Vorfeld ausgeschrieben?

a.    Wenn ja, wann und wie lauten die konkreten Ausschreibungskriterien?

b.    Wenn ja, welche konkreten Bewerber nahmen an der Ausschreibung teil?

c.    Wenn ja, welche Gründe waren ausschlaggebend, dass Priv.-Doz.in. Dr.in Teresa Weber mit der Erstellung des Gutachtens betraut wurde?

d.    Wenn nein, aus welchen konkreten Gründen wurde Priv.-Doz.in. Dr.in Teresa Weber mit der Erstellung des Gutachtens betraut?

10. Können Sie als Umweltministerin attestieren, dass die Erstellung des Rechtsgutachtens hinsichtlich der landesgesetzlichen Umsetzungen der FFH-Richtlinie in den Ländern frei von politischer Einflussnahme Ihrerseits und unter Wahrung der Unabhängigkeit erfolgte?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wurden seitens Ihres Ministeriums seit Anbeginn der aktuellen Gesetzgebungsperiode weitere Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die die Umsetzung von Landesgesetzen und deren Einklang mit unionsrechtlichen Bestimmungen beleuchten?

a.    Wenn ja, welche konkreten Gesetze werden hierbei durchleuchtet?

b.    Wenn ja, welche Bundesländer sind konkret davon betroffen?

c.    Wenn ja, durch wen oder welche Organisation werden die Rechtsgutachten erstellt?

d.    Wenn ja, welche konkreten Hintergründe oder Ziele sind für Sie von Bedeutung, die die Erstellung von Rechtsgutachten rechtfertigen?

e.    Wenn ja, wie hoch sind die Kosten der einzelnen Rechtsgutachten (Bitte um Auflistung nach zu prüfendem Gesetz, Ersteller und dazugehörigen Kosten)?

f.     Wenn ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse (Bitte um Auflistung nach zu prüfendem Gesetz, Ersteller und Ergebnis des Gutachtens)?