10669/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Rechtsanwälte besuchen Schulen

 

Mehrere Zeitungen, ua die „Presse“ berichteten am 5./6.4.2022 darüber, dass Mitglieder der Rechtsanwaltskammer an Schulen Jugendliche, die kurz vor Eintritt der Strafmündigkeit stehen, über verschiedene Delikte aufklären wollen:

 

Gegen Gewalt und Hass: Rechtsanwälte besuchen Schulen

05.04.2022 um 12:30

Jugendliche sollen in Schulen kurz vor ihrer Strafmündigkeit über mögliche Konsequenzen ihres Handelns in der realen wie auch in der virtuellen Welt aufgeklärt werden.

Mit einem Präventionsprojekt gegen Gewalt und Hass wollen Rechtsanwaltskammer und Bildungsdirektion in Wiener Schulen Jugendliche vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns warnen. Dazu kommen Rechtsanwälte direkt in die Klassen – teilnahmeberechtigt sind alle Wiener Schulen der 7. Bis 9. Schulstufe. In diese gehen Jugendliche kurz vor bzw. nach Erreichen der Altersgrenze von 14 Jahren, ab dem sie strafmündig werden.

Bisher haben 70 Schulen Interesse angemeldet, berichtete der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Michael Enzinger, bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Mehr als 130 Kammermitglieder hätten sich bereit erklärt, „für Gottes Lohn“ in die Klassen zu gehen. „Jede verhinderte Straftat ist ein Gewinn.“

„Wir wissen schon, dass die gefängnislose Gesellschaft eine Utopie ist, aber wir müssen massive Anstrengungen unternehmen, um den Youngstern eine Guidance zu geben, wo die roten Linien sind“, betonte Enzinger. Durch Entwicklungen wie Smartphones und Chats gebe es neue gesellschaftliche Strukturen. „Jene Netzwerke, die gewirkt haben, damit Jugendliche eine Guidance bekommen, was Recht und was Unrecht ist, haben sich geändert.“

„Es ist für viele Schülerinnen und Schüler gar nicht so einfach zu durchschauen, wie unser Rechtssystem funktioniert und was etwa Strafen sind“, meinte Bildungsdirektor Heinrich Himmer. „Manchen Jugendlichen ist gar nicht bewusst, dass gewisse Dinge ein No-Go sind und letztlich zu Strafverfahren führen können“, so auch Enzinger. Das beginne bei Handgreiflichkeiten, die weit über die normale Rauferei hinausgehen, und reiche bis zu Mobbingthemen und Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsrechte.

Von Straftaten in der realen und virtuellen Welt

In den vergangenen Jahren sind etwa neue Delikte wie Cybermobbing oder unbefugte Bildaufnahmen (z.B. Upskirting) eingeführt worden. Dazu kommen schon länger bestehende Delikte wie Beleidigung, die alle über den Einsatz des Smartphones begangen werden können.

In einem bestimmten Alter würden Jugendliche probieren, Grenzen zu überschreiten und Dinge auszuloten, meinte der Direktor des Lise Meitner Realgymnasiums in der Inneren Stadt, Hilarius Graf. Die meisten Vorfälle fielen typischerweise in den Bereich Mobbing. „Es kommen Kinder aus unterschiedlichen Schulen zu uns, die ihren Platz in der Klasse finden müssen. Da gibt es welche, die das Sagen haben, andere die mitmachen wollen.“ Diese Auseinandersetzungen würden aber nicht nur in der Klasse geführt, sondern auch auf WhatsApp.

„Nicht alles, was Spaß macht, ist auch Spaß“

Die Lehrkräfte hätten dann die Aufgabe, den Jugendlichen klarzumachen, „dass nicht alles, was Spaß macht, auch ein Spaß ist“, so Graf. Lehrer könnten dabei aber nicht alles abdecken.

Interessierte Schulen können sich über eine Online-Plattform bei der Kammer melden. Die Anwälte kommen dann für eine Schulstunde in die Klasse und erläutern anhand einer Präsentation etwa, was strafbare Handlungen und mögliche Strafen sind.

(https://www.diepresse.com/6121419/gegen-gewalt-und-hass-rechtsanwaelte-besuchen-schulen, 06.04.2022)

 

Angesichts einer Fülle von Zwischenfällen, bei denen in der jüngsten Vergangenheit Lehrer Anlass zu parlamentarischen Anfragen gaben, weil sie ein unsensibles, unwürdiges oder für Pädagogen absolut unangebrachtes Verhalten an den Tag legten, wäre es in diesem Zusammenhang wünschenswert, dass im Zuge der Aktion die Experten auch Lehrer über für sie relevante Abschnitte des Lehrerdienstrechts oder ausgewählter Schulgesetze unterrichten. Man kann hoffen, dass es bei dieser Aktion nicht darum geht Schüler, welche manche Aussagen ihrer Lehrer (etwa über Personen ohne Impfung) zwecks Beweissicherung aufzeichnen würden, einzuschüchtern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Schulen haben bis dato ihr Interesse an der og Aktion teilzunehmen bekundet?

2.    Um welche Schultypen handelt es sich jeweils?

3.    An welchen Schulstandorten befinden sich die an der og Aktion teilnehmenden Schulen?

4.    An wie vielen Klassen der teilnehmenden Schulen soll die og Aktion jeweils durchgeführt werden?

5.    Gab es in den letzten Jahren an an der og Aktion teilnehmenden Schulen Vorfälle von strafrechtlicher Relevanz?

6.    Falls ja, wo bzw. welcher Art?

7.    Wie gingen die involvierten Schulen bzw. Schulbehörden mit diesen Fällen jeweils um?

8.    Gibt es Überlegungen, derartige Aktionen auch in anderen Bundesländern als Wien durchzuführen?

9.    Falls ja, wo?

10. Wer initiierte die og Aktion?