10670/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2022
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend durchschnittliche Kosten pro Asylwerber und Tag in den Jahren 2020 und 2021 - Folgeanfrage

 

Im Rahmen der Anfragebeantwortung 9444/AB vom 01.04.2022 zu 6951/J (XXVII. GP) wurden die durchschnittlichen Kosten pro Asylwerber und Tag in den Jahren 2020 und 2021 erhoben. Diese seien demnach von € 22,00 auf € 22,95 gestiegen. Allerdings werfen die angegebenen Datengrundlagen für die Errechnung dieser Durchschnittswerte angesichts der angespannten Migrations- und Asylsituation im gegenständlichen Zeitraum erhebliche Fragen auf. Wie kann es sein, dass die Asylanträge seit Mitte 2020 explosionsartig in die Höhe schnellen und gleichzeitig die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylwerbern sinken?

 

So seien im Jahr 2021 Gesamtkosten von 229,6 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung in Bundes- und Länderbetreuung angefallen. Im Jahr 2020 sei dieser Betrag noch bei 252,3 Millionen Euro gelegen. Ebenso sei die Basis von welcher Anzahl von Asylwerbern der Durchschnittswert berechnet wurde von 31.407 im Jahr 2020 auf 27.417 im Jahr 2021 gesunken.

 

Angesichts der explodierenden Zahl an Asylanträgen im Jahr 2021 verwundern diese Daten. Immerhin wurden um Sage und Schreibe 161,51 Prozent mehr Asylanträge gestellt, wie noch im Jahr 2020. Laut offizieller Asylstatistik handelte es bei den 38.638 Anträgen um 95,11 Prozent Erstantragsteller.

 

Selbst die Tatsache, dass die Abrechnung der Länderbetreuten ein halbes Jahr im Nachhinein erfolgt, kann diese Kostenreduktion nicht erklären. Denn auch Im Jahr 2020 wurden ab August bereits massive Zuwächse (zwischen 29 und 53 Prozent in den betreffenden Monatsvergleichen) bei den Asylanträgen im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichnet. Auch hier lag die Quote der Erstantragstelle immer deutlich bei über 90 Prozent.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie lässt sich die Reduktion der in der Anfragebeantwortung 9444/AB vom 01.04.2022 zu 9651/J (XXVII. GP) angegebenen Gesamtkosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylwerbern in Bundes- und Länderbetreuung von 252,3 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 229,6 Millionen Euro im Jahr 2021 angesichts der massiv gestiegenen Anzahl an Erstantragsstellern im selben Zeitraum im Detail erklären? (Bitte um möglichst detaillierte Darstellung und Aufstellung der Kostenreduktionen)

 

2.    Wie kann es sein, dass im Jahr 2020 der Durchschnittswert von € 22 pro Asylwerber und Tag auf Basis von 31.407 Asylwerbern berechnet wurde und im Jahr 2021 der Durchschnittschnittwert von € 22,95 pro Asylwerber und Tag auf Basis von 27.417 Asylwerbern berechnet wurde, obwohl im betreffenden Zeitraum ein massiver Anstieg von Erstantragsstellern zu verzeichnen war? (Bitte um möglichst detaillierte Darstellung und Aufstellung der zu Grunde liegenden Daten für diese Zahlen)