10682/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Weiterer Fälle nach dem Vorbild der Honorarnote Dr. A [...] W [...] an das BMSGPK (10287/J)

 

Am 9. November 2020, Uhrzeit 16.10 Uhr schickte Frau Daniela Brandner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at an Herrn Dr. A[...]  W[...] auf die E-Mail-Adresse: [...].com folgende Nachricht:

 

Sehr geehrter Herr Dr. W[...],

als Dank für Ihre Beratungsleistungen im Zeitraum Mai bis November 2020, möchte Herr Bundesminister Rudolf Anschober Ihnen gerne einen Anerkennungsbetrag zukommen lassen.

Für die Überweisung dürfen wir Sie um Übermittlung Ihrer Kontaktdaten/Bankverbindung bitten.

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Daniela Brandtner

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sekretariat Sektion I-Präsidium

 

Herr Dr. A[...]  W[...] gibt sich über die „Kontaktaufnahme“ am 9. November 2020, Uhrzeit 17.50 Uhr, und das Angebot von Herrn Bundesminister Rudolf Anschober verblüfft:

 

Sehr geehrte Frau Brandtner,

damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet, anbei meine Bankdaten.

Herzlichen Dank!

A[...]  W[...]  

 

In den Aktenbeständen des BMSGPK ist eine Gebührennote vom 11.11.2020 (Faschingsbeginn), gestellt von Herrn Dr. A[...]  W[...], geb. [...] vorhanden, wo dieser einen Betrag „2.000,- pauschal“ als „Dolmetscher“ gemäß § 39 Abs 2 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) beim Sozialministerium „anspricht“ und als Kontonummer AT [...] nennt.

Diesem Vorgang war ein E-Mail von Kabinettschefin Dr. Ruperta Lichtenecker vom 9. November 2020, Uhrzeit 11.09. Uhr, vorausgegangen, das von der E-Mail Adresse Ruperta.Lichtenecker@sozialministerium.at an die E-Mail Adresse Brigitte.Zarfl@sozialministerium.at gegangen ist. Das E-Mail an die Sektionschefin Dr. Zarfl lautete folgendermaßen:

 

Betreff: Dr. W[...]  

Liebe Brigitte,

wie besprochen um Kontaktaufnahme-Beratungsleistung Mai-November 2.000.- danke

LG Ruperta

Am 10. November 2020, Uhrzeit: 14.36 Uhr kam ein Antwortschreiben von Daniela Brandtner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at an Herrn Dr. A[...]  W[...]  auf die E-Mail-Adresse: [...]  mit folgender Nachricht:

 

Sehr geehrter Herr Dr. W[...],

vielen Dank für die Übermittlung der Bankdaten. Damit wir den Betrag von 2.000,- Euro für Ihre Beratungsleistung (Mai-November 2020) in unserem System verbuchen können, würden wir von Ihnen eine formlose Honorarnote über diesen Betrag benötigen. Wir dürfen Sie deshalb um Rückmeldung ersuchen, damit die Überweisung auf Ihr Konto erfolgen kann:

BAWAG PSK

IBAN: [...]

Dr. A[...]  W[...]

 

Am 11.November 2020, Uhrzeit 22:02 Uhr, erfolgte die Übermittlung der Honorarnote durch Herrn Dr. A[...]  W[...], E-Mail-Adresse: [...], an Frau Daniela Brandtner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at:

 

„Betreff: Re: Beratungsleistungen Mai bis November 2020

 

Guten Abend, im Anhang übermittle ich, wie telef. Akkordiert, die Honorarnote

Freundliche Grüße

Dr. A[...]  W[...]“

 

Am 12. November 2020, Uhrzeit 09.51 Uhr, erfolgte die Übermittlung der Honorarnote „Beratungsleistungen Mai bis November 2020“ an den Gruppenleiter im BMSGPK und „Chef-Budget-Verantwortlichen“ Ing. Manfred Kornfel, E-Mail-Adresse: Manfred.Kornfel@sozialministerium.at durch Frau Daniela Brandtner, E-Mail-Adresse Daniela.Brandtner@sozialministerium.at:

 

„Betreff: WG: Beratungsleistungen Mai bis November 2020

Lieber Chef!

wie besprochen, anbei die Rechnung von Dr. W[...]

Liebe Grüße

Daniela“

 

In den Akten des Sozialministeriums findet sich unter der Geschäftszahl GZ 2020-0.768.156 folgende „Kanzleianweisung“: Abteilung BMSGPK-I/B/7(Budgetmanagement, Controlling, Kostenrechnung)

„Für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Covid-19 ist eine Gebührennote von Dr. A[...]  W[...]  in Höhe von Euro 2.000,- eingelangt. Da es sich um einen Kostenersatz handelt, kann in diesem Fall von der Ausstellung einer E-Rechnung abgesehen werden. Das Ministerbüro wird um Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ersucht.“

Unter Dr. A[...]  W[...]  findet man bei gerichtlich beeideten Sachverständigen und Dolmetschern folgendes:

 

A[...]  W[...]

Allgemeine Informationen & Kontakt

Angaben zur Person

Titel

Dr. Mag.

Name

A[...]  W[...]

Geburtsjahr

1981

Beruf

Dolmetscher/Übersetzer

Ruhend von

-

Ruhend bis

-

Adresse & Erreichbarkeit

Gewöhnlicher Aufenthaltsort:

Straße, Nr.

(…)

Gerichtsinformationen

Anschriftcode

W615692

Eintragung

LGZ Wien

Örtl. Beschr.

Weitere Adresse & Erreichbarkeit

Gewöhnlicher Aufenthaltsort:

Straße, Nr.

(…)

Sprachen

Tschechisch

Sprache

Tschechisch

Zertifiziert bis

30.01.2024

Spezialisierung

 

Dolmetscher:innen Profil - A[...]  W[...]  (justizonline.gv.at)

 

Offensichtlich handelt es sich um einen gerichtlich beeideten Sachverständigen für Tschechisch. Warum Bundesminister a.D. für den Zeitraum Mai bis November 2020 ausgerechnet einen „Tschechisch-Dolmetscher“ im Zusammenhang mit Covid-19 beschäftigt hatte, erschließt sich aus der Aktenlage vorerst nicht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche anderen „Dolmetscher“ wurden ab dem 1. Jänner 2020 durch Herrn Bundesminister Rudolf Anschober „beschäftigt“ bzw. mit einer finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ versorgt (vgl 10287/J)?

2)    Wie lief bei diesen „Dolmetschern“ die „Anbahnung“ der finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ (vgl 10287/J)?

3)    Wer „organisierte“ die „Anbahnung“ der finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bei diesen „Dolmetschern“ (vgl 10287/J)?

4)    Wurden hier insbesondere auch die damalige Kabinettschefin Dr. Ruperta Lichtenecker und die Präsidialsektionschefin Dr. Brigitte Zarfl „involviert“ (vgl 10287/J)?

5)    Stellte sich der organisatorische Ablauf ähnlich wie im Fall Dr. A. W. dar (vgl 10287/J)?

6)    Welche anderen „Dolmetscher“ wurden ab dem 19. April 2021 durch Herrn Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein „beschäftigt“ bzw. mit einer finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ versorgt (vgl 10287/J)?

7)    Wie lief bei diesen „Dolmetschern“ die „Anbahnung“ der finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ (vgl 10287/J)?

8)    Wer „organisierte“ die „Anbahnung“ der finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bei diesen „Dolmetschern“ (vgl 10287/J)?

9)    Wurden hier insbesondere auch die Kabinettschefin MMag. Romana Wochner und die Präsidialsektionschefin Dr. Brigitte Zarfl „involviert“ (vgl 10287/J)?

10) Stellte sich der organisatorische Ablauf ähnlich wie im Fall Dr. A. W. dar (vgl 10287/J)?

11) Welche anderen „Dolmetscher“ wurden ab dem 08. März 2022 durch Herrn Bundesminister Johannes Rauch „beschäftigt“ bzw. mit einer finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ versorgt (vgl 10287/J)?

12) Wie lief bei diesen „Dolmetschern“ die „Anbahnung“ der finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ (vgl 10287/J)?

13) Wer „organisierte“ die „Anbahnung“ der finanziellen Abgeltung für die „Mühewaltung“ im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bei diesen „Dolmetschern“ (vgl 10287/J)?

14) Wurden hier insbesondere auch die Kabinettschefin MMag. Romana Wochner und die Präsidialsektionschefin Dr. Brigitte Zarfl „involviert“ (vgl 10287/J)?

15) Stellte sich der organisatorische Ablauf ähnlich wie im Fall Dr. A. W. dar (vgl 10287/J)?