10683/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Automatisierte Belastungs- und Verbotsmechanismen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes?

 

Derzeit tagt der von der Umweltministerin Leonore Gewessler eingeführte Klimarat. Dabei werden sogenannte von Seiten von Umweltorganisationen etc. sogenannte „Stakeholder-Papiere“ aus dem Steakholder-Beirat zur Verfügung gestellt, in denen beispielsweise von Seiten Umweltorganisation wie GLOBAL 2000, Greenpeace etc. Forderungen an die Politik ausgearbeitet bzw. vorgestellt werden. Die Durchsicht dieser Papiere zeigt klar und deutlich auf, dass die Forderungen teilweise utopisch, wenn nicht gefährlich für die Menschen und den Wohlstand in Österreich sind. Zudem geben sie einen klaren Aufschluss darüber, in welche Richtung Österreich gelenkt werden soll.

 

Besonders auffällig erschien hierbei das Stakeholder-Papier des Ökobüros. Einer der Forderungen der Umweltorganisation lautetet dabei sinngemäß:
„Werden die Reduktionsziele verfehlt, soll ein vorab definierter Sofortmechanismus korrigierend eingreifen. So soll es bei einer Zielverfehlung einen Ökobonus für Haushalte und einen Zukunfts- und Innovationsfonds geben, der sich aus einem vorab definierten steigenden CO2-Preis finanziert. Auch eine Erweiterung auf andere sofort wirksame Maßnahmen ist denkbar (zB Tempolimits).“

(https://klimarat.org/wp-content/uploads/O%CC%88kobu%CC%88ro_Inputpapier_Klimaschutzgesetz.pdf)

 

Die Forderung nach einem „vorab definierten Sofortmechanismus“, um korrigierend etwas mittels CO2-Steuer oder Tempolimit eingreifen zu können, lässt einige zweifelhaften Fragen hinsichtlich der demokratischen Grundstrukturen in Österreich aufkommen. Diese Forderung erweckt den Anschein, dass den Menschen und Wirtschaftstreibenden in Österreich automatisierte Belastungs- und Verbotsmechanismen auferlegt werden sollen, wodurch geltende demokratische Grundstrukturen in Österreich ausgehebelt werden würden. Antidemokratische Forderungen nach automatisierten Belastungs- oder Verbotsmechanismen unter dem Deckmantel des Klimaschutzes sind mit aller Vehemenz abzulehnen. Es stellt sich daher in diesem Zusammenhang die Frage, ob und inwiefern diese Mechanismen von Seiten der Bundesregierung und insbesondere der Umweltministerin aufgenommen wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie stehen sie als zuständige Umweltministerin der Forderung gegenüber, wonach in Österreich vorab definierte Sofortmechanismen bei Verfehlen von Klimazielen eingeführt werden?

2.    Werden Sie sich als Umweltministerin dafür einsetzen, dass Sofortmechanismen, die bei Verfehlung von Klimazielen korrigierend eingreifen sollen, eingeführt werden?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wie lauten Ihre konkreten Maßnahmen hierzu?

c.    Wenn ja, wer überprüft, ob und inwiefern Klimaziele eingehalten oder verfehlt werden?

d.    Wenn ja, inwiefern sehen sie die demokratischen Grundstrukturen in Österreich damit nicht verletzt?

3.    Werden Sie sich als zuständige Umweltministerin beim Finanzminister dafür einsetzen, um einen vorab definierten steigenden CO2-Preis einzuführen?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Forderungen Ihrerseits?

c.    Wenn ja, mit welchen zusätzlichen Mehrkosten müssen die Bürger aufgrund der steigenden Belastungen in Österreich rechnen?

d.    Wenn nein, kann die Einführung eines vorab definierten steigenden CO2-Preises ausgeschlossen werden?

4.    Werden Sie sich als zuständige Verkehrs- und Umweltministerin dafür einsetzen das Tempo auf den österreichischen Straßen zu senken?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wie lauten Ihre konkreten Maßnahmen?

c.    Wenn ja, wie hoch ist das Einsparungspotential von Treibhausgasemissionen?

d.    Wenn ja, inwiefern ist ein langsamer und damit oftmals stockenderer Verkehrsfluss umweltfreundlicher?

e.    Wenn nein, kann eine Einführung eines niedrigeren Tempolimits ausgeschlossen werden?

5.    Ist man seitens Ihres Ministeriums mit den Verantwortlichen des Ökobüros oder anderen Stakeholdern des Klimarates in Kontakt, um über die Einführung von Sofortmechnismen zur Erreichung der Klimaziele zu beraten?

a.    Wenn ja, mit welchen konkreten Stakeholdern wird darüber beraten?

b.    Wenn ja, wie lauten die konkreten Ergebnisse?

c.    Wenn ja, wer ist an den Gesprächen beteiligt?

d.    Wenn ja, ist mit einer Einführung eines derartigen Sofortmechanismus zu rechnen?

e.    Wenn ja bei Punkt d, wann und in welcher Form?

6.    Inwiefern sehen Sie sich als Umweltministerin und Initiatorin des Klimarates an die Forderungen bzw. Empfehlungen der Stakeholder gebunden?

7.    Werden Sie den Forderungen der Forderungen der Stakeholder nachkommen und diese einführen?

8.    Wie und nach welchen Kriterien wurden die Stakeholder zur Mitarbeit im Klimarat eingeladen?

9.    Welche konkreten Stakeholder sitzen zur Beratung im Stakeholder-Beirat und durch wen werden die einzelnen Organisationen im Konkreten vertreten?

10. Liegt Ihrem Ministerium ein Organigramm vor, wie und in welcher Form Forderungen oder Empfehlungen des Stakeholder-Beirates seitens Ihres Ministeriums aufgenommen und in weiterer Folge bearbeitet werden sollen?

a.    Wenn ja, wie stellt sich dieses konkret dar?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Liegt Ihrem Ministerium ein Organigramm vor, der die Organisationstruktur des Stakeholder-Beirates offenlegt?

a.    Wenn ja, wie stellt sich dies im Konkreten dar?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Wer oder welche Organisation steht dem Stakeholder-Beirat vor bzw. vertritt diesen nach außen?

13. Durch welche offiziellen Stellen im Umweltministerium werden die einzelnen Forderungen bzw. Empfehlungen des Stakeholder-Beirates gesichtet und geprüft?