10684/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.04.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Folgenanfrage zu 6179/AB betreffend Importe von Schutzmasken aus Drittstaaten – Importe der Hygiene Austria
Der ehemalige „Neue ÖVP“-Finanzminister Mag. Gernot Blümel gab in der Anfragebeantwortung 6179/AB zu 6194/J betreffend Importe von Schutzmasken aus Drittstaaten – Importe der Hygiene Austria folgendes bekannt:
Bei der Einfuhr von Waren führt die Zollbehörde auch Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Produktsicherheitsvorschriften nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durch. Dabei hat die Zollbehörde aufgrund von Vorgaben der Marktüberwachungsbehörden an Hand von indikativen Merkmalen (i.d.R. vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen und Begleitpapieren) zu kontrollieren, ob Produkte, die in Österreich verzollt werden, den geltenden Produktsicherheitsvorschriften entsprechen. Wenn bei solchen Zollkontrollen Grund zu der Vermutung besteht, dass
• die Produkte eine ernste Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Umwelt oder für andere öffentliche Interessen darstellen, und/oder
• den Produkten nicht die vorgeschriebenen Unterlagen beiliegen oder eine erforderliche Kennzeichnung (z.B. CE-Kennzeichnung) fehlt, und/oder
• eine CE-Kennzeichnung auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise auf den Produkten angebracht ist, hat die Zollbehörde die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu verständigen, die sodann zu entscheiden hat, ob und ggf. unter welchen Bedingungen eine Einfuhr zulässig ist oder ob eine Einfuhr nicht möglich ist. Bei partikelfiltrierenden Halbmasken (z.B. FFP2- Masken), die als Atemschutz gegen Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln eingesetzt werden und die persönliche Schutzausrüstung sind, ist die für den Ort der Verzollung örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde die zu befassende Marktüberwachungsbehörde. (Quelle: 6179/AB zu 6194/J)
Im Hinblick auf die COVID-19-Krise kam es zu vermehrten Einfuhren von Schutzmasken, die den geltenden Produktsicherheitsvorschriften nicht entsprochen haben. Das Bundesministerium für Finanzen hat darauf reagiert und veranlasst, dass die Zollbehörden ab dem 15. März 2020 entsprechend intensive Kontrollen durchführen, wobei sich die Kontrollen im März 2020 auf Einfuhren von Mund-Nasen-Schnellmasken beschränkten und partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) ab 8. April 2020 in die Zollkontrollen einbezogen worden sind. Bei den Kontrollen wurden nicht nur die fachlichen Vorgaben der Marktüberwachungsbehörden, sondern auch Risikoinformationen berücksichtigt, die mit anderen Mitgliedstaaten und betroffenen Drittstaaten (z.B. den USA) ausgetauscht worden sind. (Quelle: 6179/AB zu 6194/J)
Bis Mai 2021 wurden insgesamt 796 Meldungen an die Marküberwachungsbehörden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Bezug auf partikelfiltrierende Halbmasken zur Prüfung der Konformität mit den bestehenden Produktsicherheitsanforderungen übermittelt.
Folgende Informationen sind hier von weiterem Interesse. Die weitere Anzahl der Fälle (Sendungen) in Bezug auf Meldungen an die Marktüberwachungsbehörden ab Juni 2021.
Bei der Einfuhr von FFP2-Masken kommt es im Hinblick auf das Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (siehe Beantwortung der Frage 32) zu keiner Beschlagnahme durch die Zollbehörde. Gemäß Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 hat nämlich die Marktüberwachungsbehörde geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch ein Verbot des Inverkehrbringens umfassen können, zu treffen, wenn sie nach Befassung durch die Zollbehörde feststellt, dass ein einzuführendes Produkt eine ernste Gefahr darstellt oder nicht mit den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union übereinstimmt.
Folgende ergänzende Informationen sind hier von Interesse betreffend Einfuhr:
• Die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 11 ab Juni 2021
• Die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 19 ab Juni 2021
• Die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 20 ab Juni 2021
• Die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 90 ab Juni 2021
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende
ANFRAGE
1) Wie entwickelte sich die Stückzahl der nach Österreich eingeführten Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 11 ab inklusive Monat Juni 2021 bis heute, monatlich?
2) Wie entwickelte sich die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 19 ab Juni 2021 ab inklusive Monat Juni 2021 bis heute, monatlich?
3) Wie entwickelte sich die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 20 ab inklusive Monat Juni 2021 bis heute, monatlich?
4) Wie entwickelte sich die Stückzahl der Schutzmasken TARIC-Position 6307 90 93 90 ab inklusive Monat Juni 2021 bis heute, monatlich?
5) Wie entwickelte sich die Anzahl der Fälle (Sendungen) in Bezug auf „partikelfilternde Halbmasken“ zur Prüfung der Konformität mit den bestehenden Produktsicherheitsanforderungen ab inklusive Monat Juni 2021 bis heute, monatlich?
6) Welche Maßnahmen in Bezug auf „partikelfilternde Halbmasken“ zur Prüfung der Konformität mit den bestehenden Produktsicherheitsanforderungen bis inklusive Monat Mai 2021 wurden durch das BMDW, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bzw. die sonstigen Marktüberwachungsbehörden gesetzt?
7) Welche Importeure waren von diesen Marktüberwachungsmaßnahmen betroffen?
8) Welche Konsequenzen gab es für die Importeure, die von diesen Marktüberwachungsmaßnahmen betroffen waren?
9) Welche Maßnahmen in Bezug auf „partikelfilternde Halbmasken“ zur Prüfung der Konformität mit den bestehenden Produktsicherheitsanforderungen ab inklusive Monat Juni 2021 wurden durch das BMDW, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen bzw. die sonstigen Marktüberwachungsbehörden gesetzt?
10) Welche Importeure waren von diesen Marktüberwachungsmaßnahmen betroffen?
11) Welche Konsequenzen gab es für die Importeure, die von diesen Marktüberwachungsmaßnahmen betroffen waren?