10696/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.04.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Kann keine Maske tragen – Wiener fliegt aus Theater

 

Am 9. April 2022 berichtete die Tageszeitung „Heute“ in ihrem Online-Medium folgendes:

 

„Kann keine Maske tragen – Wiener fliegt aus Theater

Ende März wurde ein Wiener trotz fachärztlicher Maskenbefreiung aus einem Theater geworfen. Der 53-Jährige spricht von Diskriminierung.

Für "Heute"-Leser Thomas* (Name von der "Heute"-Redaktion geändert) hätte es ein schöner Sonntagnachmittag in einem Theater in Wien-Mariahilf werden sollen. Gemeinsam mit seiner Cousine wollte sich der Wiener Ende März nach langer Corona-Pause ein wieder einmal Theaterstück ansehen. Doch kurz nach dem Eintritt war die Vorstellung für den Wiener auch schon wieder beendet, denn: Der maskenlose Besucher musste das Theater trotz gültiger fachärztlicher Bestätigung verlassen. Aufgrund seiner Behinderung soll er keine verpflichtende FFP2-Maske tragen können. Im Gespräch mit "Heute" spricht Thomas von einer "Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen".

Der Leopoldstädter leidet seit Jahren an psychischen Problemen und Atemnot-Anfällen. Seine 70-prozentige Behinderung verhindert seit Jahren einen geregelten Alltag – der Wiener ist seit 2018 arbeitsunfähig. Alle notwendigen Arzt-Bestätigungen nahm der Mann in das Theater mit – trotzdem beachtete das Theater-Personal die Zertifikate nicht und bat, ihn zu gehen. 

Ausgerechnet für solche Fälle stellte sein Facharzt dem Herrn eine fachärztliche Bestätigung aus. Im "Heute"-Talk wütete der Mann über die Vorgangsweise, denn: "Auch ich habe ein recht auf Teilnahme an öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen". 

Für den Wiener war das Verhalten unverständlich, aber keineswegs überraschend. "In der U-Bahn passiert mir so etwas seit Corona in etwa ein Mal pro Woche", gesteht Thomas im "Heute"-Interview. Meistens würden andere Fahrgäste zu streiten beginnen und fragen, warum er keine Maske tragen würde. Auch mit dem Personal der Wiener Linien gab es laut Thomas bereits Probleme. 

"Wenn ich denen meine Zertifikate zeige, werde ich aufgrund meiner Behinderung wie ein Psychopath behandelt. Selbst die Polizei spricht nicht normal mit mir", so Thomas über seine Erfahrungen seit Ausbruch der Corona-Pandemie.

Nach Anfrage von "Heute" bestätigte das Theater den Vorfall. Laut der Geschäftsleitung beachtete der Theatergast einen Punkt der Hausordnung nicht. "Wir haben aus vielen Gründen in der Hausordnung geregelt, dass derzeit die verordnete FFP2-Maskenpflicht ausnahmslos einzuhalten ist", stellte der Geschäftsführer des Theaterhauses unmissverständlich klar.

Trotzdem hätte das Unternehmen dem Besucher den Ticketpreis für die Theatervorstellung zurückerstattet. Ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem rettete das Geld Thomas Sonntagabend nicht.“

https://www.heute.at/s/maske-tragen-unmoeglich-wiener-fliegt-aus-theater-100200512

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit einem verweigerten Zutritt bzw. einer verweigerten Dienstleistung gab es seit Beginn der Pandemie von Personen, die keine Maske trugen, obwohl sie über ein ärztliches Attest der Maskenbefreiung verfügten?

2)    An welche Stellen wandten sich diese Personen?

3)    Bei wie vielen dieser Personen konnte eine Diskriminierung festgestellt werden?

4)    Wie vielen dieser Personen konnte durch eine Beschwerde zu ihrem Recht verholfen werden?

5)    Wie viele dieser Fälle betrafen das BMSGPK?

6)    Wie vielen Personen konnte in diesem Zusammenhang das BMSGPK eine Hilfestellung anbieten?

7)    Welche Stellungnahme geben Sie im Zusammenhang mit einem verweigerten Zutritt bzw. einer verweigerten Dienstleistung von Personen, die keine Maske trugen, obwohl sie über ein ärztliches Attest der Maskenbefreiung verfügten, ab?

8)    Wann kann in diesen Fällen nach der Rechtsansicht de sBMSGPK Diskriminierung vorliegen?

9)    Wann und unter welchen Umständen sind Bestimmungen im Hausrecht zum verpflichtenden Maskentragen aus Sicht des BMSGPK rechtmäßig und wie sind diese rechtlich gedeckt?