10698/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.04.2022
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Monopolverwaltung GmbH und gewerbliche Tätigkeiten
Seit einigen Jahren entfernt sich die Monopolverwaltung GmbH, deren gesetzlicher Auftrag eigentlich die Vollziehung des Tabakmonopolgesetzes wäre, immer weiter von ihren eigentlichen Aufgaben.
Zuletzt sorgte das Verschicken eines Werbefolders unter dem Titel „Landgarten Bio Fairtrade ADVENTSKALENDER. Der schokoladige Kalender in fairer BIO-Qualität für eine genussvolle Adventszeit!“ für Aufsehen unter vielen Trafikanten. Es stellen sich in diesem Fall insbesondere gewerberechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Grundsatzfragen, die es gilt zu beantworten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1) Verfügt die Monopolverwaltung GmbH über eine Gewerbeberechtigung?
2) Wenn ja, für welche Gewerbetätigkeiten?
3) Wer ist gewerberechtlicher Geschäftsführer der Monopolverwaltung GmbH?
4) Wie werten Sie das Verschicken eines Werbefolders für ein Verkaufsprodukt durch die Monopolverwaltung GmbH monopolrechtlich?
5) Wie werten Sie das Verschicken eines Werbefolders für ein Verkaufsprodukt durch die Monopolverwaltung GmbH gewerberechtlich, wettbewerbsrechtlich und datenschutzrechtlich an Adressen, die der Monopolverwaltung GmbH ausschließlich auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags zugänglich sind?
6) Welches Gewerbe müsste die Monopolverwaltung GmbH angemeldet haben, wenn aus diesem Verschicken dieses Werbefolders und einer Bestellung dieser Adventkalender etwa eine Verkaufsprovision erzielt wird oder erzielt werden soll?
7) Wurden in der Vergangenheit bereits andere Werbefolder für ein Verkaufsprodukt durch die Monopolverwaltung verschickt?